Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1)
Alle Informationen und Ergebnisse, die durch die Online-Rechner auf MwStRechner.de bereitgestellt werden, werden mit größter Sorgfalt recherchiert, geprüft und aufbereitet.
Trotz sorgfältiger Recherche können die Inhalte, Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse unvollständig, veraltet oder in einzelnen Fällen nicht vollständig korrekt sein. Gesetzliche Regelungen, Steuersätze, Freibeträge, Sozialleistungen oder Berechnungsformeln können sich ändern und werden möglicherweise nicht immer sofort aktualisiert.
In einigen Fällen werden komplexe Sachverhalte bewusst vereinfacht oder abstrahiert dargestellt. Ziel ist es, Nutzern eine einfache Eingabe und eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Dadurch können die Ergebnisse der Online-Rechner von einer exakten Berechnung durch einen Fachmann abweichen.
Die Ergebnisse der Rechner auf MwStRechner.de dienen daher ausschließlich als unverbindliche Ersteinschätzung. Sie ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt, eine Behörde, einen Sozialversicherungsträger oder einen sonstigen Experten im jeweiligen Fachgebiet.
Für verbindliche Auskünfte, rechtssichere Berechnungen oder individuelle Entscheidungen sollte immer eine qualifizierte Fachperson oder die zuständige Stelle kontaktiert werden.
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Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im April 2026 in Deutschland 3.008.000 Menschen arbeitslos. Gleichzeitig erhielten rund 1.070.000 Personen Arbeitslosengeld. Mit unserem Arbeitslosengeld Rechner ALG 1 erhalten Sie eine schnelle Orientierung, welche Leistung Sie voraussichtlich erwarten können.
Was der Rechner zeigt
Der Rechner zeigt, wie Bruttoarbeitsentgelt, Steuerklasse, Kindermerkmal, Versicherungszeiten und Anspruchsdauer Ihre mögliche Zahlung beeinflussen.
Wichtige Einordnung
Das Ergebnis ist ein Richtwert und ersetzt keinen Bescheid der Agentur für Arbeit.
Was ist der Arbeitslosengeld Rechner ALG 1?
Schnelle Vorabprüfung
Der Arbeitslosengeld Rechner ist ein Online-Tool für eine schnelle Vorabprüfung. Er orientiert sich an der Rechenlogik der Bundesagentur für Arbeit und hilft Ihnen, Ihre finanzielle Situation vor oder während der Arbeitslosigkeit besser einzuschätzen.
- Bruttoarbeitsentgelt eingeben: Sie sehen, wie Ihr früheres beitragspflichtiges Einkommen die Berechnung beeinflusst.
- Steuerklasse auswählen: Die Steuerklasse wirkt auf das Leistungsentgelt und damit auf den Auszahlungswert.
- Kindermerkmal angeben: Mit Kind kann der Leistungssatz von 60 auf 67 Prozent steigen.
- Versicherungszeiten prüfen: Diese entscheiden über Anspruch und Bezugsdauer.
- ALG 1 und Bürgergeld trennen: ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Bürgergeld ist Grundsicherung.
Warum der Rechner hilft
Anders als beim Bürgergeld spielen Vermögen und das Einkommen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners beim ALG 1 grundsätzlich keine Rolle. Für die schnelle Finanzplanung ist der Rechner deshalb besonders hilfreich.
Wichtig: In den Rechengrößen 2026 liegt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 Euro. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den ALG-1-Anspruch nicht weiter.
| Eingabe im Rechner | Wirkung auf die Berechnung |
|---|---|
| Bruttoarbeitsentgelt | Bestimmt die Basis für das Bemessungsentgelt. |
| Steuerklasse | Beeinflusst das Leistungsentgelt und damit den Auszahlungswert. |
| Kindermerkmal | Erhöht den Leistungssatz in vielen Fällen von 60 auf 67 Prozent. |
| Kalenderjahr | Berücksichtigt die geltenden Rechengrößen des Anspruchsjahres. |
| Versicherungszeiten | Entscheiden über Anspruch und Anspruchsdauer. |
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht nur, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Der Rechner kann diese Punkte vorprüfen, die verbindliche Entscheidung trifft aber immer die Agentur für Arbeit.
Welche Voraussetzungen gelten für ALG 1?
- Sie sind arbeitslos: Sie stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis oder arbeiten nur in geringem Umfang.
- Sie sind verfügbar: Sie können mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- Sie sind arbeitslos gemeldet: Die Meldung erfolgt online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.
- Sie suchen aktiv Arbeit: Sie wirken bei Vermittlungsvorschlägen und Eigenbemühungen mit.
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit: Meist brauchen Sie 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate.
Was ist die Anwartschaftszeit?
Die Anwartschaftszeit entscheidet, ob überhaupt ein Anspruch auf ALG 1 besteht. Ein hohes früheres Gehalt reicht allein nicht aus, wenn nicht genügend Zeiten in der Arbeitslosenversicherung vorhanden sind.
Praxis-Tipp: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende arbeitsuchend. Erfahren Sie erst kurzfristig vom Jobende, bleiben dafür nur drei Tage. Bei verspäteter Meldung kann eine Sperrzeit entstehen.
| Fall | Was zählt? | Warum ist das wichtig? |
|---|---|---|
| Regelfall | 12 Monate versicherungspflichtig innerhalb der letzten 30 Monate | Das ist die häufigste Grundlage für einen ALG-1-Anspruch. |
| Kurz befristete Jobs | Mindestens 6 Monate innerhalb von 30 Monaten | Kann bei überwiegend kurzen Befristungen ausreichen. |
| Auslandszeiten | Nachweis meist über PD U1 | EU-, EWR- oder Schweizer Versicherungszeiten können relevant sein. |
| Letzte Beschäftigung | In vielen Fällen muss die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland liegen. | Besonders wichtig bei Rückkehr aus dem Ausland. |
Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Daraus wird zuerst ein tägliches Bemessungsentgelt und danach ein tägliches Leistungsentgelt berechnet.
Wie wird ALG 1 berechnet?
Welche Faktoren beeinflussen die Leistung?
- Höheres Bruttoeinkommen: Erhöht das Bemessungsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Steuerklasse: Kann das Leistungsentgelt und damit den Richtwert verändern.
- Kind im steuerlichen Sinn: Kann den Leistungssatz auf 67 Prozent erhöhen.
- Teilzeitbeschäftigung: Senkt oft die Berechnungsbasis und damit die Monatsleistung.
- Nebeneinkommen: Bis 165 Euro im Monat meist anrechnungsfrei, darüber kann eine Kürzung erfolgen.
Merksatz: ALG 1 wird nicht einfach aus dem letzten Nettogehalt berechnet. Entscheidend ist das rechnerische Leistungsentgelt nach der Methode der Arbeitsagentur.
Ein Nebenjob ist während des ALG-1-Bezugs möglich, muss aber vorab gemeldet werden. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr pro Woche, gelten Sie in der Regel nicht mehr als arbeitslos.
Arbeitslosengeld Rechner: So funktioniert das Tool
ALG 1 Rechner Schritt für Schritt nutzen
Der Rechner ist auf schnelle Eingaben ausgelegt. Sie brauchen nur die Daten, die Ihre Leistung wirklich beeinflussen.
Welche Daten brauche ich für den Rechner?
- Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate
- Steuerklasse im Anspruchsjahr
- Kindermerkmal für den möglichen erhöhten Leistungssatz
- Versicherungszeiten in den relevanten Zeiträumen
- Besondere Zeiten wie Ausland, Krankengeld, Elternzeit oder kurze Befristungen
Besonders wichtig ist die Arbeitsbescheinigung. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für die Agentur für Arbeit grundsätzlich elektronisch übermitteln.
Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld
Die Anspruchsdauer hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren und wie alt Sie beim Entstehen des Anspruchs sind.
Anspruchsdauer bis unter 50 Jahre
| Versicherungspflichtige Monate | Maximale Anspruchsdauer |
|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate |
| 16 Monate | 8 Monate |
| 20 Monate | 10 Monate |
| 24 Monate | 12 Monate |
Anspruchsdauer ab 50 Jahre
Wenn Sie kurz vor einem höheren Schwellenalter stehen, kann eine Beratung sinnvoll sein. Der genaue Anspruchsbeginn kann über mehrere Monate Bezugsdauer entscheiden.
Sonderregelung bei kurz befristeter Beschäftigung
Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte kann eine verkürzte Anwartschaft gelten. Diese Regel ist besonders relevant für Kultur, Event, Saisonarbeit und projektbezogene Einsätze.
Verkürzte Anwartschaft
| Versicherungsmonate | Maximale Anspruchsdauer |
|---|---|
| 6 Monate | 3 Monate |
| 8 Monate | 4 Monate |
| 10 Monate | 5 Monate |
Antragstellung und nächste Schritte
Für die Auszahlung zählt nicht nur die Berechnung, sondern auch die richtige Reihenfolge. Melden Sie sich zuerst arbeitsuchend, dann arbeitslos und stellen Sie anschließend den Antrag auf Arbeitslosengeld.
Wie kann ich ALG 1 online beantragen?
Für die Online-Arbeitslosmeldung wird eine Identifizierung benötigt. Möglich sind zum Beispiel ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. Die Identifikation läuft über die BundID.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse
- Bankverbindung für die Auszahlung
- Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende
- Nachweise zu Kindern, wenn der erhöhte Leistungssatz relevant ist
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers
- Auslandsunterlagen, zum Beispiel PD U1 bei Beschäftigung im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz
Wenn Sie ALG 1 beziehen, laufen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung in der Regel weiter. Bei Auslandzeiten, Teilzeit, Krankengeld, Elternzeit, Aufhebungsvertrag oder drohender Sperrzeit sollten Sie zusätzlich persönliche Beratung bei der Agentur für Arbeit nutzen.
Fazit
Der Arbeitslosengeld Rechner ALG 1 hilft Ihnen, Ihre mögliche Leistung schnell und verständlich einzuordnen. Besonders wichtig sind Bruttoarbeitsentgelt, Steuerklasse, Kindermerkmal, Versicherungszeiten und Anspruchsdauer.
Nutzen Sie das Ergebnis als erste Orientierung für Miete, Fixkosten, Rücklagen und mögliche Übergangszeiten. Für die verbindliche Entscheidung bleibt immer der Bescheid der Agentur für Arbeit maßgeblich.
FAQs
Nein. Der Rechner liefert nur einen Richtwert. Verbindlich ist nur der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Beim ALG I grundsätzlich nein. Das unterscheidet die Leistung klar vom Bürgergeld.
Ja, aber nur unter 15 Stunden pro Woche. Bis 165 Euro monatlich bleibt Nebeneinkommen meist anrechnungsfrei.
Ja, wenn Ihre Arbeitslosigkeit mehr als sechs Wochen unterbrochen ist, brauchen Sie in der Regel eine neue Arbeitslosmeldung.
Ja, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das kann Ihren Steuersatz für anderes Einkommen erhöhen.
Dann prüfen Sie ergänzende Hilfen. Stand Mai 2026 ist für die Grundsicherung in der Regel das Jobcenter zuständig.
Der Arbeitslosengeld Rechner (ALG 1) schätzt, wie viel Geld Sie bei Arbeitslosigkeit bekommen. Er nutzt Ihr letztes Einkommen und Ihre Beitragszeiten.
Halten Sie Gehaltsnachweise, Versicherungszeiten und Ihren Beschäftigungsstatus bereit. Das macht die Schätzung präziser und hilft Ihnen, schnell zu handeln.