...

Hilfe bei Ihrem Steueranliegen?

Finden Sie noch heute den passenden Ansprechpartner.

Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1)

Monatsbrutto ist standardmäßig ausgewählt. Du kannst bei Bedarf auf Jahresbrutto wechseln.
Ergebnis
Arbeitslosengeld pro Monat € 0,00
Arbeitslosengeld pro Tag € 0,00
Leistungssatz
Anspruchsdauer
Gesamtanspruch ca. € 0,00

Berechnungsdetails
Berücksichtigtes Jahresbrutto € 0,00
Bemessungsentgelt pro Tag € 0,00
Sozialversicherungspauschale pro Tag € 0,00
Lohnsteuer/Soli pro Tag € 0,00
Leistungsentgelt pro Tag € 0,00
Bitte fülle die Felder aus und klicke auf „Berechnen“.
Voraussetzungen und Anwartschaft

Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind. Die verbindliche Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld

  • Beschäftigungslosigkeit: Sie üben keine Beschäftigung aus oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche.
  • Verfügbarkeit: Sie können und dürfen grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen.
  • Arbeitslosmeldung: Sie haben sich online oder persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Eigenbemühungen: Sie suchen aktiv nach einer neuen Beschäftigung und arbeiten mit der Agentur für Arbeit zusammen.
  • Anwartschaftszeit: Sie verfügen über ausreichend versicherungspflichtige Zeiten.

Reguläre Anwartschaftszeit

Im Regelfall müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Arbeitslosmeldung und Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein.

Mehrere Versicherungszeiten werden zusammengerechnet. Auch bestimmte weitere Zeiten können berücksichtigt werden, etwa Krankengeldbezug, Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr oder eine freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Arbeitsuchendmeldung: Steht das Beschäftigungsende fest, müssen Sie sich grundsätzlich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Erfahren Sie erst später davon, gilt eine Frist von drei Tagen nach Kenntnis.

Verkürzte Anwartschaftszeit bei kurzen Befristungen

Bei häufigen, kurz befristeten Beschäftigungen kann unter besonderen Voraussetzungen bereits eine Versicherungszeit von mindestens sechs Monaten innerhalb von 30 Monaten ausreichen.

Die Sonderregel gilt nicht automatisch bei jeder befristeten Tätigkeit. Die Beschäftigungen müssen im maßgeblichen Zeitraum überwiegend bereits im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet gewesen sein.

Zusätzliche Voraussetzungen

  • Die gesetzlich festgelegte Entgeltgrenze darf nicht überschritten werden.
  • Die kurzen Befristungen müssen den überwiegenden Teil der Beschäftigungen ausmachen.
  • Die Versicherungszeiten müssen im maßgeblichen 30-Monats-Zeitraum liegen.
  • Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.

Versicherungszeiten aus dem Ausland

Fall
Mögliche Berücksichtigung
Wichtiger Hinweis
Fall EU, EWR oder Schweiz
Berücksichtigung Versicherungszeiten können grundsätzlich zusammengerechnet werden.
Hinweis Nach der Rückkehr muss grundsätzlich erneut eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt worden sein.
Fall Nachweis PD U1
Berücksichtigung Das Dokument bestätigt Versicherungs- und Beschäftigungszeiten.
Hinweis Die Agentur für Arbeit kann die Angaben gegebenenfalls selbst anfordern.
Fall Drittstaaten
Berücksichtigung Eine Anrechnung ist nicht allgemein garantiert.
Hinweis Sozialversicherungsabkommen oder eine freiwillige Versicherung können relevant sein.
Mögliche Sperrzeit: Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann eine Sperrzeit auslösen. Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder anderes versicherungswidriges Verhalten können längere Sperrzeiten verursachen, sofern kein wichtiger Grund anerkannt wird.
Bemessungsentgelt und Leistungssatz

Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?

Im Regelfall richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem beitragspflichtigen und abgerechneten Bruttoarbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate. Daraus berechnet die Agentur für Arbeit ein tägliches Bemessungsentgelt und ein pauschaliertes Leistungsentgelt.

Berechnung Schritt für Schritt

Bruttoarbeitsentgelt bestimmen: Berücksichtigt wird grundsätzlich das beitragspflichtige und abgerechnete Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums.
Durch 365 teilen: Daraus entsteht das durchschnittliche tägliche Bemessungsentgelt.
Pauschale Abzüge berechnen: Abgezogen werden rechnerisch Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent.
Leistungssatz anwenden: Gezahlt werden grundsätzlich 60 oder 67 Prozent des täglichen Leistungsentgelts.

Was beeinflusst das Arbeitslosengeld?

  • Bruttoarbeitsentgelt: Erhöht das Bemessungsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Steuerklasse: Verändert die pauschal berücksichtigte Lohnsteuer.
  • Kindermerkmal: Kann den Leistungssatz von 60 auf 67 Prozent erhöhen.
  • Verfügbare Arbeitszeit: Wer künftig weniger Stunden arbeiten kann oder möchte, kann weniger Arbeitslosengeld erhalten.
  • Bemessungszeitraum: Sonderfälle können eine erweiterte oder fiktive Bemessung erfordern.

Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent

Leistungssatz
Voraussetzung
Leistungssatz 60 Prozent
Voraussetzung Allgemeiner Leistungssatz, wenn die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz nicht erfüllt sind.
Leistungssatz 67 Prozent
Voraussetzung Erhöhter Leistungssatz, wenn die arbeitslose Person oder ihre Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerin oder ihr Ehe- beziehungsweise Lebenspartner mindestens ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind hat.
Arbeitslosengeld pro Tag = 60 % oder 67 % des pauschalierten täglichen Leistungsentgelts
Merksatz: Arbeitslosengeld wird nicht direkt aus dem letzten Nettogehalt berechnet. Entscheidend ist das pauschalierte Leistungsentgelt nach der gesetzlichen Berechnungsmethode.

Nebenjob und Nebeneinkommen

Ein Nebenjob während des Arbeitslosengeldbezugs muss der Agentur für Arbeit vorab gemeldet werden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss grundsätzlich unter 15 Stunden bleiben.

Arbeiten Sie regelmäßig 15 Stunden oder mehr pro Kalenderwoche, gelten Sie grundsätzlich nicht mehr als arbeitslos.

Beim anrechenbaren Nebeneinkommen besteht grundsätzlich ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro. Werbungskosten und bestimmte vorherige Nebenbeschäftigungen können den Freibetrag im Einzelfall erhöhen.

Maßgeblich ist nicht einfach der Bruttoverdienst, sondern das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte anrechenbare Nebeneinkommen.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 8.450 Euro. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht die Berechnungsbasis nicht weiter.
Alter und Versicherungszeiten

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Anspruchsdauer hängt von den versicherungspflichtigen Zeiten innerhalb der vergangenen fünf Jahre und vom Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs ab.

Anspruchsdauer für Personen unter 50 Jahren

Versicherungspflichtige Zeit
Maximale Anspruchsdauer
Versicherungszeit 12 Monate
Anspruchsdauer 6 Monate Arbeitslosengeld
Versicherungszeit 16 Monate
Anspruchsdauer 8 Monate Arbeitslosengeld
Versicherungszeit 20 Monate
Anspruchsdauer 10 Monate Arbeitslosengeld
Versicherungszeit 24 Monate
Anspruchsdauer 12 Monate Arbeitslosengeld

Längere Anspruchsdauer ab 50 Jahren

Lebensalter
Erforderliche Versicherungszeit
Maximale Anspruchsdauer
Alter Ab 50 Jahren
Versicherungszeit Mindestens 30 Monate
Anspruchsdauer 15 Monate
Alter Ab 55 Jahren
Versicherungszeit Mindestens 36 Monate
Anspruchsdauer 18 Monate
Alter Ab 58 Jahren
Versicherungszeit Mindestens 48 Monate
Anspruchsdauer 24 Monate
Schwellenalter beachten: Entscheidend ist das Alter bei Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs. Stehen Sie kurz vor dem 50., 55. oder 58. Geburtstag, kann sich der genaue Anspruchsbeginn auf die maximale Bezugsdauer auswirken.

Anspruchsdauer bei verkürzter Anwartschaft

Versicherungspflichtige Zeit
Maximale Anspruchsdauer
Versicherungszeit 6 Monate
Anspruchsdauer 3 Monate Arbeitslosengeld
Versicherungszeit 8 Monate
Anspruchsdauer 4 Monate Arbeitslosengeld
Versicherungszeit 10 Monate
Anspruchsdauer 5 Monate Arbeitslosengeld
Keine automatische Sonderregel: Die verkürzte Anwartschaft gilt nur, wenn sämtliche besonderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Meldung, Antrag und Fristen

Arbeitslosengeld beantragen: Fristen und nächste Schritte

Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und Arbeitslosengeldantrag sind unterschiedliche Schritte. Für den Leistungsbeginn ist besonders die rechtzeitige Arbeitslosmeldung entscheidend.

Wichtige Reihenfolge

Arbeitsuchend melden: Spätestens drei Monate vor dem bekannten Beschäftigungsende oder innerhalb von drei Tagen nach kurzfristiger Kenntnis.
Arbeitslos melden: Frühestens drei Monate vor Eintritt und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Arbeitslosengeld beantragen: Der Antrag kann vollständig online ausgefüllt und übermittelt werden.
Unterlagen kontrollieren: Prüfen Sie, ob Arbeitsbescheinigung und weitere Nachweise vorliegen.
Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie Bemessungsentgelt, Leistungssatz und Anspruchsdauer.

Häufig benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument und aktuelle persönliche Daten
  • Bankverbindung für die monatliche Auszahlung
  • Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsnachweis
  • Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers
  • Nachweis zum Kindermerkmal, sofern erforderlich
  • PD U1 oder andere Auslandsnachweise bei ausländischen Versicherungszeiten
  • Nachweise über besondere Versicherungszeiten wie Krankengeld oder Kindererziehung

Online-Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann persönlich oder elektronisch erfolgen. Für die vollständige Online-Arbeitslosmeldung ist eine sichere elektronische Identifizierung erforderlich.

Dafür kann die BundID in Verbindung mit einem geeigneten elektronischen Identitätsnachweis genutzt werden.

  • Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Funktion
  • eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU beziehungsweise des EWR
  • AusweisApp auf einem geeigneten Smartphone oder Kartenlesegerät

Sozialversicherung während des Bezugs

Während des Arbeitslosengeldbezugs besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Agentur für Arbeit führt außerdem unter den gesetzlichen Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung ab.

Bei privater Krankenversicherung, Befreiung von der Versicherungspflicht, Krankheit oder anderen Sonderfällen können abweichende Regeln gelten.

Arbeitslosmeldung nicht verschieben: Arbeitslosengeld wird grundsätzlich frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem die wirksame Arbeitslosmeldung vorliegt. Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt diesen Schritt nicht.
Maßgeblicher Nachweis: Über Anspruch, Höhe und Bezugsdauer entscheidet ausschließlich der Bescheid der Agentur für Arbeit.