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BAföG-Rechner

Der Rechner gibt eine monatliche Orientierung. Die endgültige Prüfung macht das zuständige BAföG-Amt.
Eigene Kinder
Eigenes Einkommen
Ausbildungsvergütung wird im vereinfachten Modell vollständig angerechnet.
Vermögen
Eltern / Partner
Trage nur Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben ein. Für eine exakte Berechnung sind die Angaben aus dem offiziellen Antrag maßgeblich.
Ergebnis
Voraussichtlicher BAföG-Anspruch € 0,00
Monatlicher Gesamtbedarf € 0,00
Angerechnete Beträge € 0,00

Berechnungsdetails
Grundbedarf € 0,00
Wohnanteil € 0,00
Zuschlag Krankenversicherung € 0,00
Zuschlag Pflegeversicherung € 0,00
Kinderbetreuungszuschlag € 0,00
Eigenes Einkommen angerechnet € 0,00
Vermögen angerechnet € 0,00
Eltern / Partner angerechnet € 0,00
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Ausbildung, Alter und Studienform

Wer kann 2026 BAföG erhalten?

BAföG kann Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Teilnehmer bestimmter schulischer Ausbildungen fördern. Entscheidend sind die Ausbildungsstätte, die persönlichen Voraussetzungen und die finanzielle Lage.

Förderfähige Ausbildungswege

  • Hochschulstudium: beispielsweise Bachelor, Staatsexamen und ein förderfähiger Masterstudiengang.
  • Höhere Fachschule oder Akademie: sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Schulische Ausbildung: bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen und weiterführende Schulen.
  • Abendgymnasium oder Kolleg: mit besonderen Bedarfs- und Anrechnungsregeln.
  • Auslandsstudium oder Auslandssemester: wenn die Ausbildung nach den Auslandsregelungen förderfähig ist.

Vollzeitausbildung

Die Ausbildung muss die Arbeitskraft im Allgemeinen vollständig beanspruchen. Ein reguläres Teilzeitstudium ist deshalb grundsätzlich nicht nach dem BAföG förderfähig.

Individuell reduzierte Studienleistungen innerhalb eines offiziell als Vollzeitstudium geführten Studiengangs sind davon zu unterscheiden.

Altersgrenze

Grundsätzlich wird keine Ausbildungsförderung geleistet, wenn die antragstellende Person bei Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat.

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa bei bestimmten beruflich Qualifizierten, persönlichen oder familiären Hinderungsgründen, Kindererziehung oder weiteren gesetzlich geregelten Sonderfällen.

Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus

Deutsche Staatsangehörige erfüllen die aufenthaltsrechtliche Voraussetzung grundsätzlich. Auch ausländische Studierende und Schüler können abhängig von Aufenthaltsstatus, Daueraufenthalt, Erwerbstätigkeit oder familiärer Situation förderfähig sein.

Eine ausländische Staatsangehörigkeit schließt BAföG daher nicht automatisch aus. Maßgeblich ist die konkrete Einordnung nach den gesetzlichen Aufenthalts- und Freizügigkeitsregelungen.

Betriebliche Ausbildung getrennt prüfen: Für eine duale oder betriebliche Berufsausbildung ist regelmäßig nicht BAföG, sondern die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit maßgeblich.
Grundbedarf, Wohnen und Versicherung

BAföG-Bedarfssätze für Studierende 2026

Der monatliche Bedarf wird nicht anhand der tatsächlichen Miete berechnet. Das BAföG arbeitet mit gesetzlich festgelegten Pauschalen für Grundbedarf, Unterkunft und Versicherungen.

Grundbedarf Hochschule 475 €
Unterkunft außerhalb Elternhaus 380 €
Regulärer Höchstbedarf 992 €
Situation
Monatlicher Bedarf
Zusammensetzung
Situation Bei den Eltern, familienversichert
Bedarf 534 €
Zusammensetzung 475 € Grundbedarf plus 59 € Unterkunft
Situation Nicht bei den Eltern, familienversichert
Bedarf 855 €
Zusammensetzung 475 € Grundbedarf plus 380 € Unterkunft
Situation Bei den Eltern, regulärer KV-/PV-Zuschlag
Bedarf 671 €
Zusammensetzung 534 € plus 102 € Kranken- und 35 € Pflegeversicherung
Situation Nicht bei den Eltern, regulärer KV-/PV-Zuschlag
Bedarf 992 €
Zusammensetzung 855 € plus 102 € Kranken- und 35 € Pflegeversicherung
Situation Nicht bei den Eltern, höherer KV-/PV-Zuschlag
Bedarf 1.088 €
Zusammensetzung 855 € plus 185 € Kranken- und 48 € Pflegeversicherung
992 Euro sind nicht in jedem Fall der absolute Höchstbetrag: Bei einem Anspruch auf die höheren Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge kann der Bedarf außerhalb des Elternhauses bis zu 1.088 Euro betragen. Ein Kinderbetreuungszuschlag kann zusätzlich hinzukommen.

Bedarfssätze für ausgewählte schulische Ausbildungen

Ausbildungsart
Bedarf
Wohnsituation
Ausbildungsart Berufsfachschule oder Fachschulklasse ohne vorausgesetzte Berufsausbildung
Bedarf 276 €
Wohnsituation Gesetzlicher Bedarf nach § 12 Absatz 1 BAföG
Ausbildungsart Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder bestimmte Fachoberschule
Bedarf 498 €
Wohnsituation Gesetzlicher Bedarf nach § 12 Absatz 1 BAföG
Ausbildungsart Bestimmte weiterführende oder berufsbildende Schule
Bedarf 666 €
Wohnsituation Nicht bei den Eltern und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt
Ausbildungsart Abend- oder Fachschulform mit vorausgesetzter Berufsausbildung
Bedarf 775 €
Wohnsituation Nicht bei den Eltern wohnend
Tatsächliche Miete: Eine besonders hohe Miete erhöht die gesetzliche Unterkunftspauschale normalerweise nicht. BAföG ersetzt nicht die individuell gezahlte Marktmiete.
Eltern, Ehepartner und Unterhalt

Elternabhängiges und elternunabhängiges BAföG

BAföG ist grundsätzlich familienabhängig. Nach dem eigenen Einkommen und Vermögen werden regelmäßig das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners und anschließend das Einkommen der Eltern geprüft.

Elternabhängige Förderung

Beim Regelfall wird das anrechenbare Einkommen der Eltern auf den Bedarf angerechnet. Freibeträge und weitere unterhaltsberechtigte Personen können die Anrechnung reduzieren.

  • Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
  • Bei einem Beginn im Oktober 2026 ist regelmäßig das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2024 maßgeblich.
  • Benötigt werden grundsätzlich die entsprechenden Steuer- und Einkommensnachweise.

Aktualisierungsantrag

Ist das aktuelle Einkommen eines Elternteils oder Partners wesentlich niedriger als das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr, kann eine Berechnung anhand des voraussichtlichen aktuellen Einkommens beantragt werden.

Die Förderung erfolgt dann regelmäßig unter dem Vorbehalt einer späteren abschließenden Prüfung.

Wann bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht?

Fall
Voraussetzung
Wichtige Ergänzung
Fall Abendgymnasium oder Kolleg
Voraussetzung Besuch einer gesetzlich bezeichneten Ausbildungsstätte
Ergänzung Einkommen der Eltern bleibt grundsätzlich außer Betracht
Fall Beginn des Ausbildungsabschnitts ab 30 Jahren
Voraussetzung Das 30. Lebensjahr war bei Beginn bereits vollendet
Ergänzung Die allgemeine BAföG-Altersgrenze von 45 Jahren bleibt gesondert zu prüfen
Fall Fünf Jahre Erwerbstätigkeit
Voraussetzung Nach Vollendung des 18. Lebensjahres vor Ausbildungsbeginn
Ergänzung Der Lebensunterhalt musste aus der Erwerbstätigkeit bestritten werden können
Fall Berufsausbildung plus Erwerbstätigkeit
Voraussetzung Grundsätzlich mindestens dreijährige Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Erwerbstätigkeit
Ergänzung Bei kürzerer Ausbildung ist entsprechend längere Erwerbstätigkeit erforderlich
Eltern zahlen den angerechneten Betrag nicht: Wird BAföG wegen angerechneten Elterneinkommens gekürzt, obwohl die Eltern den errechneten Unterhalt tatsächlich nicht leisten, kann unter Voraussetzungen eine Vorausleistung beantragt werden.

Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners

Bei verheirateten Personen oder eingetragenen Lebenspartnern kann das Einkommen des nicht dauerhaft getrennt lebenden Partners auf den BAföG-Bedarf angerechnet werden.

Eine unverheiratete Partnerschaft ohne eingetragene Lebenspartnerschaft führt dagegen nicht allein wegen des gemeinsamen Haushalts zu einer Partneranrechnung nach dem BAföG.

Nebenjob und Ersparnisse

Eigenes Einkommen und Vermögen

Eigenes Einkommen wird für den gesamten Bewilligungszeitraum betrachtet. Vermögen wird dagegen grundsätzlich nach dem Stand am Tag der Antragstellung bewertet.

Minijob 2026 603 €/Monat
Vermögen unter 30 15.000 €
Vermögen ab 30 45.000 €

Einkommen aus einem Nebenjob

Bei einer gewöhnlichen abhängigen Beschäftigung bleibt ein Minijob bis zur Grenze von 603 Euro brutto monatlich im Jahr 2026 grundsätzlich ohne Kürzung der BAföG-Förderung.

Entscheidend ist das Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum. Schwankende monatliche Beträge werden deshalb grundsätzlich über diesen Zeitraum verteilt.

  • Sonderzahlungen können das maßgebliche Gesamteinkommen erhöhen.
  • Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
  • Selbstständige Einkünfte werden nach anderen Abzugsregeln ermittelt.
  • Höheres Einkommen mindert das BAföG nicht zwingend in voller Höhe, sondern nach der gesetzlichen Einkommensberechnung.

Ausbildungsvergütung und Pflichtpraktikum

Vergütungen aus einer förderungsfähigen Ausbildung oder aus einem verpflichtenden Praktikum werden strenger angerechnet als ein gewöhnlicher studentischer Nebenjob.

Die allgemeine Aussage, dass jeder Verdienst bis 603 Euro anrechnungsfrei bleibt, darf daher nicht ungeprüft auf Ausbildungsvergütungen und Pflichtpraktika übertragen werden.

Vermögensfreibeträge

Person oder Situation
Freibetrag
Einordnung
Person Auszubildende unter 30 Jahren
Freibetrag 15.000 €
Einordnung Bis vor Vollendung des 30. Lebensjahres
Person Auszubildende ab 30 Jahren
Freibetrag 45.000 €
Einordnung Ab Vollendung des 30. Lebensjahres
Person Ehe- oder Lebenspartner
Freibetrag zusätzlich 2.300 €
Einordnung Erhöhung des persönlichen Vermögensfreibetrags
Person Eigenes Kind
Freibetrag zusätzlich 2.300 € je Kind
Einordnung Erhöhung für jedes eigene Kind
Monatliche Vermögensanrechnung = Vermögen über dem Freibetrag ÷ Monate des Bewilligungszeitraums
Beispiel: Liegt das anrechenbare Vermögen am Antragstag 1.500 Euro über dem Freibetrag und umfasst der Bewilligungszeitraum zwölf Monate, mindert sich der Bedarf grundsätzlich um 125 Euro monatlich.

Stichtag und Schulden

Maßgeblich ist grundsätzlich der Vermögensstand am Tag der Antragstellung. Spätere Wertveränderungen innerhalb des Bewilligungszeitraums bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

Am Stichtag bestehende und nachweisbare Schulden oder Lasten können vom Vermögen abgezogen werden. Das aus dem BAföG selbst stammende Darlehen wird dabei nicht als abzugsfähige Schuld behandelt.

Vermögensübertragungen kurz vor dem Antrag: Vermögen darf nicht durch Schenkung, unentgeltliche Übertragung oder andere rechtsmissbräuchliche Gestaltung dem BAföG-Zugriff entzogen werden.
Kinder, Zuschuss und Darlehen

Förderungsart und besondere Lebenssituationen

Die Förderungsart hängt von der Ausbildungsstätte ab. Schüler-BAföG wird regelmäßig als Vollzuschuss gewährt. Bei Studierenden besteht die Förderung grundsätzlich aus Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen.

Förderungsbestandteil
Förderungsart
Rückzahlung
Bestandteil Reguläres Studierenden-BAföG
Förderungsart Grundsätzlich zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte zinsloses Staatsdarlehen
Rückzahlung Nur der Darlehensanteil ist nach den gesetzlichen Bedingungen zurückzuzahlen
Bestandteil Schüler-BAföG
Förderungsart Regelmäßig vollständiger Zuschuss
Rückzahlung Grundsätzlich keine Rückzahlung
Bestandteil Kinderbetreuungszuschlag
Förderungsart Vollständiger Zuschuss
Rückzahlung Nicht zurückzuzahlen
Bestandteil Notwendige Auslandsstudiengebühren
Förderungsart Zuschuss bis zur gesetzlichen Höchstgrenze
Rückzahlung Dieser Zuschlag ist grundsätzlich nicht zurückzuzahlen

Kinderbetreuungszuschlag

Leben Auszubildende mit einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt, erhöht sich der Bedarf um 160 Euro monatlich je Kind.

  • Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Auszubildende und Kind müssen in einem Haushalt leben.
  • Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt.
  • Er wird als vollständiger Zuschuss gezahlt.

Der Kinderbetreuungszuschlag bleibt bei anderen Sozialleistungen grundsätzlich als Einkommen unberücksichtigt.

Schwangerschaft allein begründet noch keinen Kinderbetreuungszuschlag. Maßgeblich ist das bereits geborene, im gemeinsamen Haushalt lebende eigene Kind.

Verlängerung der Förderung

BAföG wird bei einem Hochschulstudium grundsätzlich nur bis zum Ende der festgelegten Förderungshöchstdauer geleistet.

Eine Verlängerung kann unter anderem wegen Schwangerschaft, Kindererziehung, Behinderung, schwerer Erkrankung, Gremientätigkeit oder Pflege naher Angehöriger möglich sein.

Seit der BAföG-Reform kann außerdem ein einmaliges Flexibilitätssemester im unmittelbaren Anschluss an die Förderungshöchstdauer relevant sein.

Die konkrete Förderungsart nach Überschreiten der regulären Förderungsdauer hängt vom jeweiligen Verlängerungsgrund ab.

Förderung beginnt nicht automatisch mit dem Ausbildungsbeginn: BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Ein verspäteter Antrag kann daher Fördermonate kosten.
Auslandsstudium und Studienbeginn

Auslands-BAföG und Studienstarthilfe

Auslands-BAföG kann auch dann möglich sein, wenn im Inland wegen des Einkommens der Eltern kein BAföG gezahlt wird. Zusätzliche Auslandsbedarfe können die Berechnung deutlich verändern.

Auslandsleistung
Höhe oder Regel
Voraussetzung
Leistung Studiengebühren
Höhe Nachweisbar notwendige Gebühren bis zu 5.600 Euro für längstens ein Jahr
Voraussetzung Bemühungen um Erlass oder Ermäßigung der Gebühren müssen nachgewiesen werden
Leistung Reisekosten innerhalb Europas
Höhe Jeweils 250 Euro für Hin- und Rückreise
Voraussetzung Förderfähige Ausbildung im Ausland
Leistung Reisekosten außerhalb Europas
Höhe Jeweils 500 Euro für Hin- und Rückreise
Voraussetzung Förderfähige Ausbildung im Ausland
Leistung Auslands-Krankenversicherung
Höhe Gesetzlich vorgesehener Versicherungszuschlag
Voraussetzung Nachweis eines entsprechenden Krankenversicherungsschutzes
Leistung Kaufkraftausgleich
Höhe Abhängig vom Ausbildungsland
Voraussetzung Die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse des Ziellandes rechtfertigen einen Zuschlag

Vollständiges Studium in EU und Schweiz

Ein vollständig im Ausland absolviertes Studium kann insbesondere an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz förderfähig sein.

Bei einem Auslandssemester außerhalb eines vollständigen EU- oder Schweiz-Studiums müssen unter anderem die fachliche Förderlichkeit, Anerkennung und konkrete Dauer geprüft werden.

Separates Auslandsamt: Für Auslands-BAföG ist nicht zwingend das BAföG-Amt am deutschen Studienort zuständig. Die Zuständigkeit wird nach dem jeweiligen Zielland bestimmt.

Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für bestimmte junge Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten.

  • Erstmalige Immatrikulation in einem Vollzeitstudium
  • Bei Studienbeginn grundsätzlich noch keine 25 Jahre alt
  • Bezug einer gesetzlich bezeichneten Sozialleistung im Monat vor Studienbeginn
  • Digitale und fristgebundene Antragstellung

Zu den relevanten vorherigen Leistungen können beispielsweise Grundsicherungsleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören.

Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom regulären BAföG geprüft und muss nicht zurückgezahlt werden.

Digitaler Antrag: Reguläres BAföG und die Studienstarthilfe können über das offizielle BAföG-Digital-Angebot beantragt werden. Benötigte Nachweise sollten dennoch vorab vollständig zusammengestellt werden.
Antrag, Bewilligung und Nachweise

BAföG-Antrag vollständig vorbereiten

Die Förderhöhe kann erst verbindlich bestimmt werden, wenn das zuständige Amt Ausbildungsstatus, Einkommen, Vermögen und Familienverhältnisse anhand der Nachweise geprüft hat.

Ausbildung nachweisen: Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis einreichen.
Wohnsituation belegen: Meldebescheinigung oder Mietunterlagen können für die Unterkunftspauschale erforderlich sein.
Versicherung nachweisen: Bescheinigung über Kranken- und Pflegeversicherung sowie tatsächlich selbst zu tragende Beiträge vorlegen.
Eigenes Einkommen erklären: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Praktikumsvergütung und sonstige Einnahmen vollständig angeben.
Vermögen zum Stichtag erfassen: Konten, Depots, Fahrzeuge, Versicherungen, Schulden und andere Vermögenswerte dokumentieren.
Eltern- und Partnernachweise ergänzen: Steuerbescheide, Einkommensbelege und Angaben zu weiteren unterhaltsberechtigten Personen einreichen.

Bewilligungszeitraum

BAföG wird regelmäßig für einen begrenzten Bewilligungszeitraum, häufig für zwölf Monate, bewilligt.

Eigenes Einkommen wird grundsätzlich für diesen gesamten Zeitraum prognostiziert und nach dessen Ende gegebenenfalls abschließend geprüft.

Der Folgeantrag sollte frühzeitig gestellt werden. Eine bisherige Bewilligung verlängert sich nicht automatisch, wenn der Bewilligungszeitraum endet.

Änderungen während des Bewilligungszeitraums

Änderung
Mögliche Auswirkung
Änderung Höheres eigenes Einkommen
Auswirkung Nachberechnung und mögliche Rückforderung
Änderung Umzug aus dem Elternhaus
Auswirkung Höherer Unterkunftsbedarf kann ab dem maßgeblichen Zeitpunkt entstehen
Änderung Beginn eigener Krankenversicherung
Auswirkung Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge können hinzukommen
Änderung Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch
Auswirkung Förderfähigkeit und verbleibende Förderungsdauer müssen neu geprüft werden
Änderung Geburt eines eigenen Kindes
Auswirkung Kinderbetreuungszuschlag und Verlängerung der Förderung können relevant werden
Monat der Antragstellung sichern: Fehlen noch einzelne Unterlagen, sollte der Antrag dennoch rechtzeitig eingereicht und anschließend vervollständigt werden. BAföG wird grundsätzlich nicht für Monate vor dem Antragsmonat nachgezahlt.
Verbindlich ist nur der Bescheid: Eine Vorberechnung kann Anspruch und Größenordnung einordnen. Die endgültige Förderhöhe bestimmt ausschließlich das zuständige Amt für Ausbildungsförderung anhand des konkreten Einzelfalls.