Bürgergeld-Rechner
Alle Informationen und Ergebnisse, die durch die Online-Rechner auf MwStRechner.de bereitgestellt werden, werden mit größter Sorgfalt recherchiert, geprüft und aufbereitet.
Trotz sorgfältiger Recherche können die Inhalte, Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse unvollständig, veraltet oder in einzelnen Fällen nicht vollständig korrekt sein. Gesetzliche Regelungen, Steuersätze, Freibeträge, Sozialleistungen oder Berechnungsformeln können sich ändern und werden möglicherweise nicht immer sofort aktualisiert.
In einigen Fällen werden komplexe Sachverhalte bewusst vereinfacht oder abstrahiert dargestellt. Ziel ist es, Nutzern eine einfache Eingabe und eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Dadurch können die Ergebnisse der Online-Rechner von einer exakten Berechnung durch einen Fachmann abweichen.
Die Ergebnisse der Rechner auf MwStRechner.de dienen daher ausschließlich als unverbindliche Ersteinschätzung. Sie ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt, eine Behörde, einen Sozialversicherungsträger oder einen sonstigen Experten im jeweiligen Fachgebiet.
Für verbindliche Auskünfte, rechtssichere Berechnungen oder individuelle Entscheidungen sollte immer eine qualifizierte Fachperson oder die zuständige Stelle kontaktiert werden.
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Mit dem Bürgergeld Rechner prüfen Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch in wenigen Minuten.
Was der Rechner zeigt
Wir rechnen mit den gültigen Regelbedarfen ab 1. Januar 2026. Nach der letzten Fortschreibung bleiben die Sätze 2026 unverändert.
Für Alleinstehende und Alleinerziehende sind das weiter 563 Euro im Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft liegen bei 506 Euro je Person.
Der Rechner zeigt Regelbedarf, Gesamtbedarf, Unterkunftskosten, anrechenbares Einkommen und voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch. Er ersetzt keinen Bescheid des Jobcenters.
Rechner-Felder
- Anspruchsjahr: 2026 oder 2025 auswählen.
- Haushaltsform: Alleinstehend, alleinerziehend oder Paar / Bedarfsgemeinschaft mit Partner.
- Kinder im Haushalt: Kinder von 0 bis 5, 6 bis 13, 14 bis 17 sowie 18 bis 24 Jahre im Elternhaushalt erfassen.
- Wohnkosten: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten monatlich getrennt eintragen.
- Einkommen: Brutto-Erwerbseinkommen, Netto-Erwerbseinkommen und sonstige Einkommen ohne Kindergeld angeben.
- Mehrbedarfe & Optionen: Kindergeld-Anrechnung, Kindersofortzuschlag, Schwangerschaft ab 13. Woche und Mehrbedarf Behinderung auswählen.
Wichtig im Jahr 2026: Bis 30. Juni 2026 rechnen Sie noch mit Bürgergeld. Ab 1. Juli 2026 greift schrittweise die neue Grundsicherung.
Wie funktioniert der Bürgergeld Rechner?
Schritt für Schritt
Ergebnis im Rechner
- Bürgergeld-Anspruch als voraussichtlicher Monatsbetrag.
- Verfügbares Haushaltseinkommen nach Berechnung.
- Gesamtbedarf aus Regelbedarf, Unterkunft, Heizung und Mehrbedarf.
- Anrechenbares Einkommen nach Freibeträgen und Anrechnung.
- Berechnungsdetails mit Regelbedarf Erwachsene, Regelbedarf Kinder, Unterkunft & Heizung, Mehrbedarf, Kindersofortzuschlag, Erwerbsfreibetrag und Kindergeld-Anrechnung.
Regelbedarf 2026 im Bürgergeld Rechner
Der Regelbedarf ist die Basis für jede Berechnung. Schon eine falsch gewählte Haushaltsform oder Altersgruppe kann den Bürgergeld-Anspruch deutlich verändern.
Wie gebe ich Angaben zur Bedarfsgemeinschaft und Partnerschaft ein?
Wir prüfen die Bedarfsgemeinschaft zuerst, weil diese Angabe fast jede Zahl im Bürgergeld Rechner verändert.
Schon eine falsch gesetzte Partnerschaft oder ein übersehenes Kind kann den Bürgergeld Anspruch deutlich verschieben.
- Partnerschaft klar angeben: Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zählen meist zusammen.
- Kinder unter 25 erfassen: Unverheiratete Kinder unter 25 gehören oft zur Bedarfsgemeinschaft.
- Ausnahme kennen: Ein unverheiratetes Kind unter 25 mit eigenem Kind bildet in der Regel eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
- Einkommen aller Mitglieder eintragen: Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und weitere Einnahmen je Person machen den Gesamtbedarf realistischer.
- Temporäre Bedarfsgemeinschaft beachten: Lebt ein Kind nur zeitweise bei Ihnen, kann es anteilige Ansprüche in beiden Haushalten geben.
Vor dem Start bereitlegen
- Personenzahl im Haushalt.
- Alter aller Kinder und junger Erwachsener.
- Beziehungsstatus und tatsächliche Wohnsituation.
- Monatliche Einkommen aller relevanten Personen.
Wenn Sie Bürgergeld mit Partner berechnen, geben Sie die Wohnsituation so ein, wie sie im Antragsmonat tatsächlich besteht.
Wie erfasse ich Kinder und weitere Haushaltsmitglieder richtig?
Kinder richtig zu erfassen ist der schnellste Weg zu einer realistischen Bürgergeld Höhe.
Wir trennen dafür Alter, Kindergeld und eigenes Einkommen sauber. Genau diese drei Punkte verändern den Bedarf am häufigsten.
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird in der Bedarfsgemeinschaft in der Regel als Einkommen des Kindes berücksichtigt.
Häufige Fehler bei Kindern
- Kindergeld nie vergessen: Fehlt dieser Wert, wirkt der Rechner zu hoch.
- Eigene Einkünfte von Kindern eintragen: Ausbildungsvergütung, Unterhalt oder Lohn aus Arbeit wirken sich direkt aus.
- Alleinerziehend korrekt markieren: Diese Angabe kann einen wichtigen Mehrbedarf auslösen.
- Besondere Lebenslagen nennen: Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändige Ernährung können den Anspruch erhöhen.
Kindersofortzuschlag
Für leistungsberechtigte Kinder kann zusätzlich ein Sofortzuschlag von 25 Euro relevant sein. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Bescheid diesen Betrag separat ausweist oder der Rechner ihn bereits einbezieht.
Wie trage ich Unterkunfts- und Heizkosten ein?
Bei vielen Haushalten entscheidet nicht der Regelsatz, sondern die Miete. Deshalb trennt der Rechner Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.
Wohnkosten richtig erfassen
Eigentum statt Miete
Holen Sie die Zusicherung des Jobcenters ein, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
Wenn Sie unverheiratet und unter 25 sind, brauchen Sie vor dem Auszug aus dem Elternhaushalt grundsätzlich eine Zusicherung. Ohne Zusicherung drohen geringerer Regelbedarf und keine Übernahme der Unterkunftskosten.
Wie berechne ich mein Einkommen und die Freibeträge?
Ob Sie Bürgergeld mit Minijob berechnen oder Bürgergeld bei Teilzeit berechnen: Die Freibeträge machen den Unterschied.
Der Rechner arbeitet mit dem monatlichen Bruttoeinkommen. Genau daran knüpfen die wichtigsten Freibeträge an.
- Brutto zuerst eingeben: Wer nur das Nettoeinkommen nutzt, unterschätzt oft seinen Freibetrag.
- Kindergeld mitdenken: Bei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft wirkt es meist als Einkommen des Kindes.
- Weitere Einnahmen nicht auslassen: Unterhalt, Rente oder laufende Zahlungen beeinflussen die Leistung ebenfalls.
- Monat für Monat rechnen: Einmalzahlungen oder schwankender Lohn können den Anspruch in einzelnen Monaten verändern.
Beispiel: Bei 1.900 Euro brutto und 1.500 Euro netto bleiben 348 Euro anrechnungsfrei.
Vermögen und komplexe Sonderfälle bildet ein Schnellrechner nie vollständig ab. Nutzen Sie das Ergebnis daher als belastbare Orientierung, nicht als Endbescheid.
Mehrbedarf und Sonderregelungen
Mehrbedarfe machen aus einer groben Schätzung oft erst eine brauchbare Zahl. Wir prüfen diese Punkte separat, weil sie nicht automatisch aus Familienstand, Kinderzahl und Miete folgen.
§ 21 SGB II regelt die wichtigsten Mehrbedarfe. Für die Rechner-Nutzung zählt vor allem, ob Sie den Auslöser sauber markieren und belegen können.
Mehrbedarfe im Rechner
- Schwangerschaft ab 13. Woche: erhöht den Bedarf ab dem richtigen Zeitpunkt.
- Alleinerziehende: kann je nach Kinderzahl und Alter ein wichtiger Zuschlag sein.
- Behinderung: nur bei passenden Voraussetzungen und Nachweisen relevant.
- Dezentrale Warmwasserbereitung: wichtig bei Durchlauferhitzer oder Gastherme.
- Kostenaufwändige Ernährung: nur mit medizinischer Notwendigkeit und Nachweis.
Welche Sonderregelungen gibt es beim Bürgergeld?
Ihr Bürgergeld-Anspruch: Ergebnis und nächste Schritte
Das Ergebnis des Bürgergeld Rechners 2026 ist nur dann belastbar, wenn Einkommen, Kinderdaten und Wohnkosten monatlich sauber getrennt sind.
Im zuletzt veröffentlichten Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit lag der durchschnittliche Bedarf einer Single-Bedarfsgemeinschaft bei 991 Euro.
Davon entfielen im Schnitt 426 Euro auf Unterkunftskosten. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch lag bei 894 Euro.
Wenn Ihr Ergebnis deutlich davon abweicht, prüfen Sie zuerst Miete, Kindergeld, Partnerschaft und Erwerbseinkommen.
Nächste Schritte
Wichtig: Liegt Ihr Bewilligungszeitraum über den 1. Juli 2026 hinaus, prüfen Sie zusätzlich die Regeln der neuen Grundsicherung.
Fazit
Der Bürgergeld Rechner hilft Ihnen, Regelbedarf, Unterkunftskosten, Einkommen und mögliche Mehrbedarfe besser einzuordnen.
Besonders wichtig sind Bedarfsgemeinschaft, Kinder, Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen. Genau dort entstehen die meisten Rechenfehler.
Das Ergebnis ersetzt keinen offiziellen Bescheid des Jobcenters. Es bietet aber eine klare Vorprüfung, damit Sie Ihre Unterlagen gezielter vorbereiten und typische Eingabefehler vermeiden.
Wer Bürgergeld 2026 berechnen möchte, sollte monatliche Werte sauber trennen und Änderungen ab Juli 2026 zusätzlich prüfen.
FAQ
Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft liegen bei je 506 Euro.
Eine Bedarfsgemeinschaft bestimmt, wessen Einkommen und Vermögen gemeinsam geprüft werden. Schon eine falsch eingetragene Partnerschaft oder ein übersehenes Kind kann den Anspruch deutlich verschieben.
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind. Es wird in der Bedarfsgemeinschaft in der Regel als Einkommen des Kindes berücksichtigt und mindert entsprechend den Anspruch.
Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten sollten immer getrennt eingetragen werden. Ein zusammengefasster Gesamtbetrag führt häufig zu falschen Ergebnissen.
Die ersten 100 Euro bleiben grundsätzlich anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge: 20 % auf 100–520 Euro, 30 % auf 520–1.000 Euro und 10 % auf 1.000–1.200 Euro Bruttoeinkommen.
Unter anderem Schwangerschaft (17 % des Regelbedarfs ab der 13. Woche), Alleinerziehung (12–60 % je nach Kinderzahl und Alter), Behinderung sowie kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen.
Wer unter 25 ist und unverheiratet aus dem Elternhaushalt auszieht, benötigt vorab eine Zusicherung des Jobcenters. Ohne diese werden Unterkunftskosten oft nicht übernommen und der Regelbedarf kann geringer ausfallen.
Ja, jedoch mit Einschränkungen. Schuldzinsen, Grundsteuer und Nebenkosten können berücksichtigt werden – Tilgungsraten hingegen nicht, da damit Vermögen aufgebaut wird.
Laut dem zuletzt veröffentlichten Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch einer Single-Bedarfsgemeinschaft bei 894 Euro, davon entfielen rund 426 Euro auf Unterkunftskosten.
Ab diesem Datum greift schrittweise die neue Grundsicherung, die das Bürgergeld ablöst. Wer einen Bewilligungszeitraum hat, der über den 1. Juli 2026 hinausgeht, sollte die neuen Regeln zusätzlich prüfen.