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Bürgergeld-Rechner

Kinder im Haushalt
Kindergeld wird automatisch als Einkommen angerechnet, wenn die Option unten aktiviert ist.
Wohnkosten
Einkommen monatlich
Mehrbedarfe & Optionen
Ergebnis
Bürgergeld-Anspruch € 0,00
Verfügbares Haushaltseinkommen € 0,00
Gesamtbedarf € 0,00
Anrechenbares Einkommen € 0,00

Berechnungsdetails
Regelbedarf Erwachsene € 0,00
Regelbedarf Kinder € 0,00
Unterkunft & Heizung € 0,00
Mehrbedarf € 0,00
Kindersofortzuschlag € 0,00
Erwerbsfreibetrag € 0,00
Kindergeld-Anrechnung € 0,00
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Mit dem Bürgergeld Rechner prüfen Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch in wenigen Minuten.

Was der Rechner zeigt

Wir rechnen mit den gültigen Regelbedarfen ab 1. Januar 2026. Nach der letzten Fortschreibung bleiben die Sätze 2026 unverändert.

Für Alleinstehende und Alleinerziehende sind das weiter 563 Euro im Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft liegen bei 506 Euro je Person.

Der Rechner zeigt Regelbedarf, Gesamtbedarf, Unterkunftskosten, anrechenbares Einkommen und voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch. Er ersetzt keinen Bescheid des Jobcenters.

Rechner-Felder

  • Anspruchsjahr: 2026 oder 2025 auswählen.
  • Haushaltsform: Alleinstehend, alleinerziehend oder Paar / Bedarfsgemeinschaft mit Partner.
  • Kinder im Haushalt: Kinder von 0 bis 5, 6 bis 13, 14 bis 17 sowie 18 bis 24 Jahre im Elternhaushalt erfassen.
  • Wohnkosten: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten monatlich getrennt eintragen.
  • Einkommen: Brutto-Erwerbseinkommen, Netto-Erwerbseinkommen und sonstige Einkommen ohne Kindergeld angeben.
  • Mehrbedarfe & Optionen: Kindergeld-Anrechnung, Kindersofortzuschlag, Schwangerschaft ab 13. Woche und Mehrbedarf Behinderung auswählen.
Alleinstehende 2026 563 €
Partner je Person 506 €
Kindergeld 2026 259 €

Wichtig im Jahr 2026: Bis 30. Juni 2026 rechnen Sie noch mit Bürgergeld. Ab 1. Juli 2026 greift schrittweise die neue Grundsicherung.

Wie funktioniert der Bürgergeld Rechner?

Schritt für Schritt

Anspruchsjahr wählen: Wählen Sie 2026 oder 2025, damit der richtige Regelbedarf genutzt wird.
Haushaltsform festlegen: Geben Sie an, ob Sie alleinstehend, alleinerziehend oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Partner leben.
Kinder eintragen: Erfassen Sie Kinder nach Altersgruppen, damit der Rechner den Regelbedarf richtig zuordnet.
Wohnkosten ergänzen: Tragen Sie Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten getrennt ein.
Einkommen erfassen: Geben Sie Brutto, Netto und sonstige Einkommen ohne Kindergeld an.
Optionen prüfen: Aktivieren Sie Kindergeld, Kindersofortzuschlag, Schwangerschaft oder Mehrbedarf Behinderung, wenn zutreffend.

Ergebnis im Rechner

  • Bürgergeld-Anspruch als voraussichtlicher Monatsbetrag.
  • Verfügbares Haushaltseinkommen nach Berechnung.
  • Gesamtbedarf aus Regelbedarf, Unterkunft, Heizung und Mehrbedarf.
  • Anrechenbares Einkommen nach Freibeträgen und Anrechnung.
  • Berechnungsdetails mit Regelbedarf Erwachsene, Regelbedarf Kinder, Unterkunft & Heizung, Mehrbedarf, Kindersofortzuschlag, Erwerbsfreibetrag und Kindergeld-Anrechnung.

Regelbedarf 2026 im Bürgergeld Rechner

Der Regelbedarf ist die Basis für jede Berechnung. Schon eine falsch gewählte Haushaltsform oder Altersgruppe kann den Bürgergeld-Anspruch deutlich verändern.

Personengruppe
Regelbedarf 2026
Wichtig für den Rechner
PersonengruppeAlleinstehende / Alleinerziehende
Regelbedarf563 Euro
WichtigBasiswert für viele Berechnungen und Mehrbedarfe.
PersonengruppePartner je Person
Regelbedarf506 Euro
WichtigNur korrekt, wenn eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Personengruppe18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt
Regelbedarf451 Euro
WichtigRelevant bei Kindern unter 25 im Elternhaushalt.
Personengruppe14 bis 17 Jahre
Regelbedarf471 Euro
WichtigAltersgruppe sauber trennen, sonst wird der Bedarf falsch.
Personengruppe6 bis 13 Jahre
Regelbedarf390 Euro
WichtigKindergeld wird zusätzlich als Einkommen berücksichtigt.
Personengruppe0 bis 5 Jahre
Regelbedarf357 Euro
WichtigVor allem bei Familien mit mehreren Kindern wichtig.

Wie gebe ich Angaben zur Bedarfsgemeinschaft und Partnerschaft ein?

Wir prüfen die Bedarfsgemeinschaft zuerst, weil diese Angabe fast jede Zahl im Bürgergeld Rechner verändert.

Schon eine falsch gesetzte Partnerschaft oder ein übersehenes Kind kann den Bürgergeld Anspruch deutlich verschieben.

  • Partnerschaft klar angeben: Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zählen meist zusammen.
  • Kinder unter 25 erfassen: Unverheiratete Kinder unter 25 gehören oft zur Bedarfsgemeinschaft.
  • Ausnahme kennen: Ein unverheiratetes Kind unter 25 mit eigenem Kind bildet in der Regel eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
  • Einkommen aller Mitglieder eintragen: Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und weitere Einnahmen je Person machen den Gesamtbedarf realistischer.
  • Temporäre Bedarfsgemeinschaft beachten: Lebt ein Kind nur zeitweise bei Ihnen, kann es anteilige Ansprüche in beiden Haushalten geben.

Vor dem Start bereitlegen

  • Personenzahl im Haushalt.
  • Alter aller Kinder und junger Erwachsener.
  • Beziehungsstatus und tatsächliche Wohnsituation.
  • Monatliche Einkommen aller relevanten Personen.
Wenn Sie Bürgergeld mit Partner berechnen, geben Sie die Wohnsituation so ein, wie sie im Antragsmonat tatsächlich besteht.

Wie erfasse ich Kinder und weitere Haushaltsmitglieder richtig?

Kinder richtig zu erfassen ist der schnellste Weg zu einer realistischen Bürgergeld Höhe.

Wir trennen dafür Alter, Kindergeld und eigenes Einkommen sauber. Genau diese drei Punkte verändern den Bedarf am häufigsten.

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird in der Bedarfsgemeinschaft in der Regel als Einkommen des Kindes berücksichtigt.

Finanzielle Bedarfsanalyse nach Altersgruppen mit Regelbedarfen für Kinder und junge Erwachsene im Jahr 2026.
Finanzielle Bedarfsanalyse nach Altersgruppen mit den Regelbedarfen für Kinder und junge Erwachsene im Jahr 2026.
Altersgruppe
Regelbedarf 2026
Was Sie zusätzlich prüfen sollten
Altersgruppe0 bis 5 Jahre
Regelbedarf357 Euro
PrüfungKindergeld eintragen, Betreuungssituation prüfen.
Altersgruppe6 bis 13 Jahre
Regelbedarf390 Euro
PrüfungSchule, Mehrbedarf und Bildungspaket im Blick behalten.
Altersgruppe14 bis 17 Jahre
Regelbedarf471 Euro
PrüfungEigenes Einkommen und Nebenjob sauber erfassen.
Altersgruppe18 bis 24 Jahre
Regelbedarf451 Euro
PrüfungNur ohne eigenen Haushalt, sonst oft eigene Bedarfsgemeinschaft.

Häufige Fehler bei Kindern

  • Kindergeld nie vergessen: Fehlt dieser Wert, wirkt der Rechner zu hoch.
  • Eigene Einkünfte von Kindern eintragen: Ausbildungsvergütung, Unterhalt oder Lohn aus Arbeit wirken sich direkt aus.
  • Alleinerziehend korrekt markieren: Diese Angabe kann einen wichtigen Mehrbedarf auslösen.
  • Besondere Lebenslagen nennen: Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändige Ernährung können den Anspruch erhöhen.

Kindersofortzuschlag

Für leistungsberechtigte Kinder kann zusätzlich ein Sofortzuschlag von 25 Euro relevant sein. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Bescheid diesen Betrag separat ausweist oder der Rechner ihn bereits einbezieht.

Wie trage ich Unterkunfts- und Heizkosten ein?

Bei vielen Haushalten entscheidet nicht der Regelsatz, sondern die Miete. Deshalb trennt der Rechner Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.

Wohnkosten richtig erfassen

Kaltmiete eintragen: Nutzen Sie den monatlichen Betrag aus Mietvertrag oder aktueller Abrechnung.
Nebenkosten getrennt erfassen: Ein Gesamtbetrag führt oft zu falschen Ergebnissen.
Heizkosten separat angeben: Heizkosten werden gesondert geprüft und sollten nicht doppelt enthalten sein.
Lokale Mietgrenzen beachten: Unterkunftskosten sind nur in angemessener Höhe sicher.
Karenzzeit verstehen: Im ersten Bezugsjahr werden Unterkunftskosten grundsätzlich tatsächlich berücksichtigt, Heizkosten aber von Beginn an auf Angemessenheit geprüft.

Eigentum statt Miete

Zählt oft mit
Zählt meist nicht mit
Zählt oft mitSchuldzinsen, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins und Nebenkosten.
Zählt meist nicht mitTilgungsraten, weil damit Vermögen aufgebaut wird.
Holen Sie die Zusicherung des Jobcenters ein, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.

Wenn Sie unverheiratet und unter 25 sind, brauchen Sie vor dem Auszug aus dem Elternhaushalt grundsätzlich eine Zusicherung. Ohne Zusicherung drohen geringerer Regelbedarf und keine Übernahme der Unterkunftskosten.

Wie berechne ich mein Einkommen und die Freibeträge?

Ob Sie Bürgergeld mit Minijob berechnen oder Bürgergeld bei Teilzeit berechnen: Die Freibeträge machen den Unterschied.

Der Rechner arbeitet mit dem monatlichen Bruttoeinkommen. Genau daran knüpfen die wichtigsten Freibeträge an.

  • Brutto zuerst eingeben: Wer nur das Nettoeinkommen nutzt, unterschätzt oft seinen Freibetrag.
  • Kindergeld mitdenken: Bei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft wirkt es meist als Einkommen des Kindes.
  • Weitere Einnahmen nicht auslassen: Unterhalt, Rente oder laufende Zahlungen beeinflussen die Leistung ebenfalls.
  • Monat für Monat rechnen: Einmalzahlungen oder schwankender Lohn können den Anspruch in einzelnen Monaten verändern.
Freibeträge beim Erwerbseinkommen 2026 für Bürgergeld mit Grundfreibetrag und prozentualen Freibeträgen nach Einkommensbereich.
Freibeträge beim Erwerbseinkommen 2026 für Bürgergeld.
Einkommensbereich
Anrechnungsfrei
Nutzen für Ihre Berechnung
EinkommensbereichErste 100 Euro
Anrechnungsfrei100 Euro
NutzenGrundfreibetrag, dieser Betrag bleibt immer frei.
EinkommensbereichÜber 100 bis 520 Euro
Anrechnungsfrei20 Prozent
NutzenRelevant bei kleinen Nebenverdiensten.
EinkommensbereichÜber 520 bis 1.000 Euro
Anrechnungsfrei30 Prozent
NutzenWichtig für Teilzeit und viele Aufstocker.
EinkommensbereichÜber 1.000 bis 1.200 Euro
Anrechnungsfrei10 Prozent
NutzenHilft bei höherem Teilzeitlohn.
EinkommensbereichÜber 1.200 bis 1.500 Euro
Anrechnungsfrei10 Prozent
NutzenNur, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt oder vorhanden ist.

Beispiel: Bei 1.900 Euro brutto und 1.500 Euro netto bleiben 348 Euro anrechnungsfrei.

Vermögen und komplexe Sonderfälle bildet ein Schnellrechner nie vollständig ab. Nutzen Sie das Ergebnis daher als belastbare Orientierung, nicht als Endbescheid.

Mehrbedarf und Sonderregelungen

Mehrbedarfe machen aus einer groben Schätzung oft erst eine brauchbare Zahl. Wir prüfen diese Punkte separat, weil sie nicht automatisch aus Familienstand, Kinderzahl und Miete folgen.

§ 21 SGB II regelt die wichtigsten Mehrbedarfe. Für die Rechner-Nutzung zählt vor allem, ob Sie den Auslöser sauber markieren und belegen können.

Mehrbedarfe im Rechner

  • Schwangerschaft ab 13. Woche: erhöht den Bedarf ab dem richtigen Zeitpunkt.
  • Alleinerziehende: kann je nach Kinderzahl und Alter ein wichtiger Zuschlag sein.
  • Behinderung: nur bei passenden Voraussetzungen und Nachweisen relevant.
  • Dezentrale Warmwasserbereitung: wichtig bei Durchlauferhitzer oder Gastherme.
  • Kostenaufwändige Ernährung: nur mit medizinischer Notwendigkeit und Nachweis.
Mehrbedarf
Höhe / Regel
Wann wichtig
Was vorbereiten?
MehrbedarfSchwangerschaft
Höhe / Regel17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
Wann wichtigErhöht den Bedarf sofort spürbar.
VorbereitungÄrztliche Bestätigung oder Mutterpass.
MehrbedarfAlleinerziehende
Höhe / RegelJe nach Alter und Zahl der Kinder 12 bis 60 Prozent
Wann wichtigOft der größte Mehrbedarf im Familienhaushalt.
VorbereitungKinderzahl, Alter und Betreuungssituation.
MehrbedarfBehinderung
Höhe / Regel35 Prozent bei bestimmten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Wann wichtigRelevant bei Maßnahmen nach SGB IX.
VorbereitungBewilligung oder Nachweis der Teilhabeleistung.
MehrbedarfDezentrale Warmwasserbereitung
Höhe / RegelPauschaler Zuschlag je Person
Wann wichtigWichtig bei Durchlauferhitzer oder Gastherme.
VorbereitungArt der Warmwasserbereitung und Nachweise.
MehrbedarfKostenaufwändige Ernährung
Höhe / RegelAngemessene Höhe im Einzelfall
Wann wichtigBei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit.
VorbereitungÄrztliches Attest.

Welche Sonderregelungen gibt es beim Bürgergeld?

Sonderregelung
Was das praktisch bedeutet
Ihr nächster Schritt
SonderregelungTemporäre Bedarfsgemeinschaft
BedeutungEin Kind kann bei getrennter Betreuung anteilige Ansprüche in beiden Haushalten haben.
Nächster SchrittAufenthaltstage und Betreuung sauber dokumentieren.
SonderregelungAuszug unter 25
BedeutungOhne vorherige Zusicherung des Jobcenters werden Unterkunftskosten oft nicht übernommen.
Nächster SchrittZusicherung vor Vertragsunterschrift beantragen.
SonderregelungEinmalige Leistungen
BedeutungMöglich sind Hilfen für Erstausstattung der Wohnung, Schwangerschaft und Geburt oder orthopädische Hilfen.
Nächster SchrittZusatzantrag mit Belegen stellen.
SonderregelungKaution und Umzug
BedeutungDas Jobcenter kann notwendige Kosten übernehmen, meist nach vorheriger Zustimmung.
Nächster SchrittNicht erst umziehen und danach fragen.
SonderregelungEigentum statt Miete
BedeutungSchuldzinsen und Nebenkosten können zählen, Tilgung nicht.
Nächster SchrittFinanzierungsunterlagen und laufende Kosten getrennt sammeln.

Ihr Bürgergeld-Anspruch: Ergebnis und nächste Schritte

Das Ergebnis des Bürgergeld Rechners 2026 ist nur dann belastbar, wenn Einkommen, Kinderdaten und Wohnkosten monatlich sauber getrennt sind.

Im zuletzt veröffentlichten Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit lag der durchschnittliche Bedarf einer Single-Bedarfsgemeinschaft bei 991 Euro.

Davon entfielen im Schnitt 426 Euro auf Unterkunftskosten. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch lag bei 894 Euro.

Wenn Ihr Ergebnis deutlich davon abweicht, prüfen Sie zuerst Miete, Kindergeld, Partnerschaft und Erwerbseinkommen.

Nächste Schritte

Alle Eingaben kontrollieren: Stimmen Alter, Personenzahl und Einkünfte für den Antragsmonat?
Wohnkosten abgleichen: Sind Heizkosten separat erfasst und ist die Miete lokal angemessen?
Mehrbedarf prüfen: Wurden Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder Warmwasser korrekt markiert?
Nachweise sammeln: Mietvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Kindergeldnachweis und Atteste bereitlegen.
Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag online oder direkt beim zuständigen Jobcenter ein.

Wichtig: Liegt Ihr Bewilligungszeitraum über den 1. Juli 2026 hinaus, prüfen Sie zusätzlich die Regeln der neuen Grundsicherung.

Fazit

Der Bürgergeld Rechner hilft Ihnen, Regelbedarf, Unterkunftskosten, Einkommen und mögliche Mehrbedarfe besser einzuordnen.

Besonders wichtig sind Bedarfsgemeinschaft, Kinder, Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen. Genau dort entstehen die meisten Rechenfehler.

Das Ergebnis ersetzt keinen offiziellen Bescheid des Jobcenters. Es bietet aber eine klare Vorprüfung, damit Sie Ihre Unterlagen gezielter vorbereiten und typische Eingabefehler vermeiden.

Wer Bürgergeld 2026 berechnen möchte, sollte monatliche Werte sauber trennen und Änderungen ab Juli 2026 zusätzlich prüfen.

FAQ

1. Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?

Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft liegen bei je 506 Euro.

2. Was ist eine Bedarfsgemeinschaft und warum ist sie so wichtig?

Eine Bedarfsgemeinschaft bestimmt, wessen Einkommen und Vermögen gemeinsam geprüft werden. Schon eine falsch eingetragene Partnerschaft oder ein übersehenes Kind kann den Anspruch deutlich verschieben.

3. Wie viel Kindergeld wird angerechnet?

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind. Es wird in der Bedarfsgemeinschaft in der Regel als Einkommen des Kindes berücksichtigt und mindert entsprechend den Anspruch.

4. Wie werden Miet- und Heizkosten im Rechner erfasst?

Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten sollten immer getrennt eingetragen werden. Ein zusammengefasster Gesamtbetrag führt häufig zu falschen Ergebnissen.

5. Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne meinen Anspruch zu verlieren?

Die ersten 100 Euro bleiben grundsätzlich anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge: 20 % auf 100–520 Euro, 30 % auf 520–1.000 Euro und 10 % auf 1.000–1.200 Euro Bruttoeinkommen.

6. Welche Mehrbedarfe können den Anspruch erhöhen?

Unter anderem Schwangerschaft (17 % des Regelbedarfs ab der 13. Woche), Alleinerziehung (12–60 % je nach Kinderzahl und Alter), Behinderung sowie kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen.

7. Was gilt beim Auszug unter 25 Jahren?

Wer unter 25 ist und unverheiratet aus dem Elternhaushalt auszieht, benötigt vorab eine Zusicherung des Jobcenters. Ohne diese werden Unterkunftskosten oft nicht übernommen und der Regelbedarf kann geringer ausfallen.

8. Gilt Bürgergeld auch für Eigentümer?

Ja, jedoch mit Einschränkungen. Schuldzinsen, Grundsteuer und Nebenkosten können berücksichtigt werden – Tilgungsraten hingegen nicht, da damit Vermögen aufgebaut wird.

9. Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlungsanspruch laut aktuellen Daten?

Laut dem zuletzt veröffentlichten Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch einer Single-Bedarfsgemeinschaft bei 894 Euro, davon entfielen rund 426 Euro auf Unterkunftskosten.

10. Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?

Ab diesem Datum greift schrittweise die neue Grundsicherung, die das Bürgergeld ablöst. Wer einen Bewilligungszeitraum hat, der über den 1. Juli 2026 hinausgeht, sollte die neuen Regeln zusätzlich prüfen.