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Grunderwerbsteuer-Rechner

Euro
Berechnung für einen regulären Immobilien- oder Grundstückskauf. Steuerbefreiungen und besondere Bemessungsgrundlagen werden nicht automatisch berücksichtigt.

Ergebnis

Grunderwerbsteuer --
Bundesland --
Steuersatz --
Bemessungsgrundlage --
Kaufpreis + Grunderwerbsteuer --
Bemessungsgrundlage

Der steuerlich relevante Kaufpreis ist die Ausgangsbasis

Die Grunderwerbsteuer wird regelmäßig aus der Gegenleistung berechnet. Beim klassischen Immobilienkauf ist das vor allem der vereinbarte Kaufpreis für Grundstück und Gebäude beziehungsweise für die Eigentumswohnung samt Grundstücksanteil.

In den Rechner gehört

  • der Kaufpreis für das Grundstück einschließlich Gebäude
  • bei einer Eigentumswohnung der gesamte steuerlich relevante Kaufpreis
  • gegebenenfalls zusätzlich übernommene Leistungen
  • der Kapitalwert vorbehaltener Nutzungen, etwa eines Nießbrauchs oder Wohnrechts

Nicht nur der Bodenwert

Bei einem bebauten Grundstück wird nicht lediglich der Wert des Grund und Bodens besteuert. Entscheidend ist, was nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des steuerpflichtigen Grundstücks geleistet wird.

Bemessungsgrundlage = steuerlich relevante Gegenleistung
Wichtig: Notar- und Grundbuchkosten werden im Standardfall nicht zum Kaufpreis addiert. Anders kann es bei weiteren Verpflichtungen oder einem einheitlichen Erwerbsgegenstand aus Grundstück und Bauleistung aussehen.
Formel und Beispiel

Kaufpreis mal Steuersatz ergibt die Grunderwerbsteuer

Der Rechner multipliziert die eingegebene Bemessungsgrundlage mit dem Steuersatz des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt. Der Wohnsitz des Käufers ist für die Auswahl des Steuersatzes nicht entscheidend.

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes

Beispiel: Immobilie in Nordrhein-Westfalen

SchrittSteuerlich relevanter Kaufpreis
Wert500.000 Euro
SchrittSteuersatz in Nordrhein-Westfalen
Wert6,5 %
Rechnung500.000 Euro × 6,5 %
Ergebnis32.500 Euro Grunderwerbsteuer
Gesetzliche Rundung: Die festzusetzende Grunderwerbsteuer wird auf volle Euro nach unten abgerundet. Ein rechnerischer Betrag von 6.172,83 Euro wird daher mit 6.172 Euro festgesetzt.

Die 2.500-Euro-Grenze ist eine Freigrenze

Ein Grundstückserwerb bleibt steuerfrei, wenn der für die Steuerberechnung maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt. Liegt der Wert darüber, wird grundsätzlich die gesamte Bemessungsgrundlage besteuert – nicht nur der Teil oberhalb von 2.500 Euro.

Steuersätze 2026

Je nach Bundesland gelten 3,5 % bis 6,5 %

Der bundesgesetzliche Ausgangssatz beträgt 3,5 %. Die Länder dürfen davon abweichende Steuersätze festlegen. Maßgeblich ist der Standort der Immobilie.

Bundesland
Steuersatz
Steuer bei 500.000 Euro
BundeslandBaden-Württemberg
Steuersatz5,0 %
Bei 500.000 Euro25.000 Euro
BundeslandBayern
Steuersatz3,5 %
Bei 500.000 Euro17.500 Euro
BundeslandBerlin
Steuersatz6,0 %
Bei 500.000 Euro30.000 Euro
BundeslandBrandenburg
Steuersatz6,5 %
Bei 500.000 Euro32.500 Euro
BundeslandBremen
Steuersatz5,5 %
Bei 500.000 Euro27.500 Euro
BundeslandHamburg
Steuersatz5,5 %
Bei 500.000 Euro27.500 Euro
BundeslandHessen
Steuersatz6,0 %
Bei 500.000 Euro30.000 Euro
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Steuersatz6,0 %
Bei 500.000 Euro30.000 Euro
BundeslandNiedersachsen
Steuersatz5,0 %
Bei 500.000 Euro25.000 Euro
BundeslandNordrhein-Westfalen
Steuersatz6,5 %
Bei 500.000 Euro32.500 Euro
BundeslandRheinland-Pfalz
Steuersatz5,0 %
Bei 500.000 Euro25.000 Euro
BundeslandSaarland
Steuersatz6,5 %
Bei 500.000 Euro32.500 Euro
BundeslandSachsen
Steuersatz5,5 %
Bei 500.000 Euro27.500 Euro
BundeslandSachsen-Anhalt
Steuersatz5,0 %
Bei 500.000 Euro25.000 Euro
BundeslandSchleswig-Holstein
Steuersatz6,5 %
Bei 500.000 Euro32.500 Euro
BundeslandThüringen
Steuersatz5,0 %
Bei 500.000 Euro25.000 Euro
Stand: 2026. Bremen erhebt seit dem 1. Juli 2025 einen Satz von 5,5 %. Bei einem Kauf rund um eine Satzänderung ist der rechtlich maßgebende Erwerbszeitpunkt zu prüfen.
Inventar und Zubehör

Bewegliche Gegenstände können außerhalb der Bemessungsgrundlage liegen

Wird zusammen mit der Immobilie echtes Inventar erworben, unterliegt der darauf entfallende Kaufpreisanteil grundsätzlich nicht der Grunderwerbsteuer. Entscheidend ist, dass der Gegenstand steuerlich nicht zum Grundstück gehört.

Sauber dokumentieren

  • Inventar im notariellen Kaufvertrag einzeln aufführen
  • für jeden Gegenstand einen realistischen Zeitwert ansetzen
  • Alter, Zustand, Kaufbelege oder eine nachvollziehbare Aufstellung dokumentieren
  • nur den tatsächlich vereinbarten Inventaranteil abziehen

Typische Abgrenzung

Lose oder ohne Zerstörung entfernbare Einrichtungsgegenstände können Inventar sein. Wesentliche Bestandteile des Gebäudes, der Grund und Boden sowie steuerlich einbezogene Bauleistungen bleiben dagegen Teil des steuerpflichtigen Erwerbs.

Kaufpreis − anerkannter Inventaranteil = mögliche Bemessungsgrundlage
Keine pauschale Kürzung: Eine bloße Prozentangabe ohne nachvollziehbare Werte bindet das Finanzamt nicht. Ob und in welcher Höhe ein Kaufpreisanteil anerkannt wird, hängt vom konkreten Gegenstand und der Dokumentation ab.
Steuerbefreiungen

Nicht jeder Eigentumswechsel löst Grunderwerbsteuer aus

Das Grunderwerbsteuergesetz befreit bestimmte Erwerbsvorgänge. Für die Beurteilung zählen das konkrete Rechtsgeschäft, das Verwandtschaftsverhältnis und gegebenenfalls vereinbarte Gegenleistungen oder Auflagen.

Wichtige gesetzliche Befreiungen

  • Erwerbe bis zur Freigrenze von 2.500 Euro
  • Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen im gesetzlichen Umfang
  • Erwerbe durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner
  • Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie, etwa Kinder, Eltern oder Großeltern
  • bestimmte Erwerbe im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Verwandtschaft richtig einordnen

Zur geraden Linie gehören Personen, die voneinander abstammen. Geschwister sind miteinander in der Seitenlinie verwandt und deshalb nicht allein wegen ihres Verwandtschaftsverhältnisses von der Grunderwerbsteuer befreit.

Auch Stiefkinder sowie die Ehegatten oder Lebenspartner der in gerader Linie Verwandten werden in der gesetzlichen Befreiung ausdrücklich berücksichtigt.

Schenkung mit Auflage: Soweit der Beschenkte Gegenleistungen übernimmt oder eine grundstücksbezogene Auflage erfüllt, kann trotz Schenkung Grunderwerbsteuer entstehen. Der steuerfreie und der entgeltliche Teil müssen dann getrennt beurteilt werden.
Erbbaurecht und Sonderfälle

Beim Erbbaurecht wird der Erbbauzins kapitalisiert

Erbbaurechte werden für die Grunderwerbsteuer grundsätzlich wie Grundstücke behandelt. Wird ein laufender Erbbauzins vereinbart oder übernommen, ist nicht nur eine einzelne Monats- oder Jahresrate maßgeblich, sondern ihr Kapitalwert.

Vereinfachter Rechenweg

Jahreswert = monatlicher Erbbauzins × 12
Kapitalwert = Jahreswert × gesetzlicher Vervielfältiger
Grunderwerbsteuer = Kapitalwert × Ländersteuersatz

Der Faktor ist nicht frei wählbar

Der Vervielfältiger richtet sich insbesondere nach der Laufzeit und den Bewertungsvorschriften. Bei zeitlich begrenzten wiederkehrenden Leistungen sind die Faktoren der Anlage 9a zum Bewertungsgesetz relevant.

Zusätzliche Kaufpreise, Einmalzahlungen oder übernommene Verpflichtungen können die Bemessungsgrundlage verändern.

Grenze des Standardrechners: Der Rechner berechnet den normalen Immobilienkauf aus Kaufpreis und Bundesland. Für Erbbaurechte muss zuerst die zutreffende Gegenleistung beziehungsweise der Kapitalwert fachgerecht bestimmt werden.
Bescheid, Zahlung und Eigentumsumschreibung

Nach dem Kaufvertrag folgen Steuerbescheid und Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit Abschluss des wirksamen Kaufvertrags. Kaufpreiszahlung, Schlüsselübergabe und Grundbucheintragung sind dafür nicht ausschlaggebend.

Ablauf1. Notarvertrag
Was geschieht?Der Notar zeigt den Erwerbsvorgang dem zuständigen Finanzamt an.
Ablauf2. Steuerbescheid
Was geschieht?Das Finanzamt prüft die Bemessungsgrundlage und setzt die Grunderwerbsteuer fest.
Ablauf3. Zahlung
Was geschieht?Die Steuer ist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, sofern keine längere Frist bestimmt wird.
Ablauf4. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Was geschieht?Sie ermöglicht regelmäßig die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerschuldner: Gesetzlich schulden die an einem Erwerbsvorgang beteiligten Personen die Steuer. Im Kaufvertrag wird regelmäßig vereinbart, dass der Käufer sie wirtschaftlich trägt. Kann sie dort nicht realisiert werden, kann das Finanzamt auch den anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen.

Geprüfte Grundlagen

Einordnung: Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung für den Standardfall. Maßgeblich sind der notarielle Vertrag, die steuerrechtliche Einordnung des Erwerbsvorgangs und der Bescheid des Finanzamts.