Grundsicherungsgeld-Rechner
Alle Informationen und Ergebnisse, die durch die Online-Rechner auf MwStRechner.de bereitgestellt werden, werden mit größter Sorgfalt recherchiert, geprüft und aufbereitet.
Trotz sorgfältiger Recherche können die Inhalte, Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse unvollständig, veraltet oder in einzelnen Fällen nicht vollständig korrekt sein. Gesetzliche Regelungen, Steuersätze, Freibeträge, Sozialleistungen oder Berechnungsformeln können sich ändern und werden möglicherweise nicht immer sofort aktualisiert.
In einigen Fällen werden komplexe Sachverhalte bewusst vereinfacht oder abstrahiert dargestellt. Ziel ist es, Nutzern eine einfache Eingabe und eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Dadurch können die Ergebnisse der Online-Rechner von einer exakten Berechnung durch einen Fachmann abweichen.
Die Ergebnisse der Rechner auf MwStRechner.de dienen daher ausschließlich als unverbindliche Ersteinschätzung. Sie ersetzen keine persönliche Beratung durch eine Behörde, einen Sozialversicherungsträger, eine Sozialberatungsstelle, einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Experten im jeweiligen Fachgebiet.
Für verbindliche Auskünfte, rechtssichere Berechnungen oder individuelle Entscheidungen sollte immer eine qualifizierte Fachperson oder die zuständige Stelle kontaktiert werden.
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Mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner berechnen Sie schnell, ob ein Anspruch bestehen kann und welche Faktoren die Leistung beeinflussen.
Was der Rechner prüft
Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld im SGB II durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Die Geldleistung heißt künftig Grundsicherungsgeld.
Der Rechner arbeitet mit der Grundlogik: Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen gleich möglicher Anspruch.
Wichtig: Das betrifft erwerbsfähige Menschen, die Leistungen über das Jobcenter erhalten. Es ist nicht mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII zu verwechseln.
Rechner-Felder
- Anspruchsjahr: aktuell 2026.
- Partner: mit Partner zusammenlebend oder alleinstehend.
- Unterkunft: Unterkunfts- und Heizkosten sowie zusätzliche Warmwasserkosten.
- Antragsteller: Alter, Schüler/Azubi/Student unter 25, Schwangerschaft, Behinderung, Einkommen und Unterhalt.
- Partner: Einkommen, Schwangerschaft, Unterhalt und weitere Angaben.
- Kinder: Kinder unter 25 im Haushalt, Kindergeld wird automatisch berücksichtigt.
- Sonstiges: weitere Mehrbedarfe sowie anrechenbares Vermögen oder einmalige Einnahmen.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Für die verbindliche Entscheidung bleibt immer der Bescheid der zuständigen Stelle maßgeblich.
So funktioniert der Grundsicherungsgeld Rechner
Schritt für Schritt
Mit unserem Rechner können Sie Grundsicherung berechnen, ohne zuerst alle Rechtsbegriffe sortieren zu müssen.
Ergebnis im Rechner
- Voraussichtlicher Anspruch als geschätzter Monatswert.
- Gesamtbedarf aus Regelbedarf, Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfen.
- Anrechenbares Einkommen nach Berücksichtigung relevanter Abzüge.
- Regelbedarf nach Haushaltsform und Alter.
- Unterkunft / Heizung als eigene Rechenposition.
- Mehrbedarf Warmwasser, Schwangerschaft, Alleinerziehende und sonstige Mehrbedarfe.
- Erwerbsfreibetrag und Kinder im Anspruch.
Welche persönlichen Daten muss ich eingeben?
Für eine belastbare Schätzung brauchen wir zuerst die Angaben, die den Leistungsanspruch tatsächlich beeinflussen.
- Haushaltsform: alleinstehend oder mit Partner zusammenlebend.
- Alter und Ausbildungssituation: minderjährig, 15 bis 17 Jahre, 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt oder unter 25 und Schüler, Azubi oder Student.
- Schwangerschaft: relevant ab der 13. Schwangerschaftswoche.
- Behinderung: im Rechner als Mehrbedarf wegen Behinderung hinterlegt.
- Kinder unter 25 im Haushalt: wichtig für Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld und mögliche Alleinerziehenden-Mehrbedarfe.
Unterlagen bereithalten
- Personalausweis oder Pass, damit Identität und Wohnsitz geklärt sind.
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung, damit Unterkunftskosten nachvollziehbar sind.
- Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung, damit Wohnkosten realistisch eingetragen werden.
- Nachweise zu Einkommen, zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Unterhalt oder Kapitalerträge.
- Nachweise zu Mehrbedarfen, etwa Schwangerschaft, Behinderung oder Warmwasser über Boiler.
Wie wähle ich die passende Bedarfsgemeinschaft aus?
Die Auswahl der Bedarfsgemeinschaft steuert einen der wichtigsten Rechenschritte. Damit wird der passende Regelbedarf angesetzt und die Einkommensanrechnung richtig zugeordnet.
- Alleinstehend: wenn Sie ohne Partner wirtschaften.
- Mit Partner: wenn Sie als Ehepaar, eingetragene Partnerschaft oder dauerhaft gemeinsam wirtschaften.
- Kinder im Haushalt: wenn minderjährige oder junge Erwachsene unter 25 mitversorgt werden.
- Einkommen jeder Person: damit der Rechner die Bedarfsgemeinschaft vollständig prüfen kann.
Regelbedarfe 2026
Ermittlung des Gesamtbedarfs
Beim Gesamtbedarf addiert der Rechner Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie angemessene Unterkunfts- und Heizkosten. Danach wird anrechenbares Einkommen abgezogen.
Welche Regelbedarfe und Mehrbedarfe gibt es?
Damit Sie die Grundsicherungshöhe berechnen können, arbeitet der Rechner mit den offiziellen Werten für das jeweilige Anspruchsjahr.
Unterkunfts- und Heizkosten richtig angeben
Wohnkosten entscheiden oft darüber, ob der Rechner eine realistische oder zu niedrige Schätzung ausgibt. Erfassen Sie deshalb Miete, Nebenkosten und Heizung möglichst genau.
- Monatliche Miete inklusive Nebenkosten eintragen, wie sie tatsächlich gezahlt wird.
- Heizkosten nicht vergessen, wenn sie nicht bereits vollständig in den Unterkunftskosten enthalten sind.
- Warmwasserkosten zusätzlich markieren, wenn Warmwasser dezentral über Boiler oder Durchlauferhitzer läuft.
- Belege nutzen, damit das Ergebnis später besser mit Mietvertrag, Abrechnung oder Beratung verglichen werden kann.
Wichtig zur Anerkennung
Die tatsächliche Anerkennung der Unterkunfts- und Heizkosten hängt von den örtlichen Richtwerten ab. Der Rechner liefert deshalb eine Orientierung, aber keine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme.
Praxisregel: Tragen Sie echte Monatswerte aus Mietvertrag oder Abrechnung ein. Schätzwerte machen das Ergebnis deutlich ungenauer.
Wie erfasse ich Warmwasser- und Nebenkosten?
Bei dezentralem Warmwasser über Boiler oder Durchlauferhitzer entsteht häufig ein eigener Mehrbedarf. Deshalb fragt der Rechner die Warmwasserart gezielt ab.
- Warmwasser nicht schätzen, sondern nach Vertrag oder Abrechnung prüfen.
- Dezentrale Erzeugung markieren, damit der Warmwasser-Mehrbedarf geprüft wird.
- Höhere Stromkosten belegen, wenn ein separater Zähler oder eine Abrechnung einen höheren Bedarf zeigt.
Nebenkosten sauber trennen
Kalte Nebenkosten, Heizkosten und Warmwasserkosten sollten nicht doppelt eingetragen werden. Prüfen Sie deshalb die Abrechnung, bevor Sie die Werte in den Rechner übernehmen.
Anrechnung von Einkommen und Vermögen verstehen
Bei der Einkommensanrechnung kommt es auf Details an. Der Rechner prüft nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch sonstige Einnahmen, Unterhalt, Vermögen und einmalige Einnahmen.
Welche Einkommensarten müssen erfasst werden?
- Brutto aus Arbeit, damit der Erwerbsfreibetrag berechnet werden kann.
- Netto aus Arbeit, damit die tatsächliche Einkommenssituation besser abgebildet wird.
- Sonstige Einkommen, etwa Rente, Unterhalt, Kapitalerträge oder regelmäßige Zahlungen.
- Ausgaben für Unterhalt, weil sie das zu berücksichtigende Einkommen beeinflussen können.
- Anrechenbares Vermögen oder einmalige Einnahmen, wenn diese für den Leistungsanspruch relevant sind.
Warum die Trennung wichtig ist
Je sauberer Sie Einnahmen und Abzüge trennen, desto näher liegt das Ergebnis am späteren Bescheid. Besonders bei Arbeitseinkommen können Freibeträge das anrechenbare Einkommen senken.
Merksatz: Nicht jede Einnahme wird eins zu eins abgezogen. Entscheidend ist immer das anrechenbare Einkommen nach Freibeträgen und Abzügen.
Wie berechne ich die Freibeträge korrekt?
Freibeträge senken das anrechenbare Einkommen. Genau hier entstehen häufig falsche Schätzungen, wenn Brutto, Netto und Abzüge vermischt werden.
- Erwerbseinkommen getrennt erfassen, damit mögliche Freibeträge automatisch sichtbar werden.
- Unterhaltsausgaben separat angeben, damit sie nicht als normales Einkommen stehen bleiben.
- Sonstige Einnahmen einzeln erfassen, damit einmalige und regelmäßige Zahlungen nicht vermischt werden.
- Nachweise bereithalten, weil Beratung oder Jobcenter die Angaben später prüfen können.
Rente und SGB-XII-Abgrenzung
Wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung prüfen möchten, ist nicht der SGB-II-Rechner für Arbeitsuchende maßgeblich, sondern die Grundsicherung nach dem SGB XII beim Sozialamt.
Wie hoch ist mein möglicher Grundsicherungsanspruch?
Ihr möglicher Anspruch ergibt sich als Differenz aus Bedarf und anrechenbarem Einkommen. Der Rechner zeigt diesen Wert direkt nach der Eingabe.
Was im Ergebnis steht
- Voraussichtlicher Anspruch, also der geschätzte Monatsbetrag.
- Gesamtbedarf, also Regelbedarf plus Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe.
- Anrechenbares Einkommen, also Einkommen nach relevanter Anrechnung.
- Berechnungsdetails, damit die Einzelpositionen nachvollziehbar bleiben.
Was kann ich tun, wenn ich keinen Anspruch habe?
Ein negativer Rechnerwert ist nicht automatisch das Ende. Prüfen Sie dann häufige Eingabefehler und mögliche Alternativen.
- Wohngeld prüfen, wenn kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld entsteht.
- Erwerbsfähigkeit klären, weil davon die zuständige Leistung abhängen kann.
- Unterlagen ergänzen, wenn Nachweise zu Miete, Heizung, Behinderung oder Einkommen fehlen.
- Mehrbedarfe nachtragen, etwa bei Schwangerschaft, Behinderung, Alleinerziehung oder dezentralem Warmwasser.
- Beratung nutzen, wenn der Rechner knapp unter null liegt oder Wohnkosten strittig sind.
Zuständigkeit prüfen
Erwerbsfähige Personen fallen grundsätzlich unter das Jobcenter und das SGB II. Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung wird dagegen über das Sozialamt nach dem SGB XII geprüft.
Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt?
Vollständige Unterlagen beschleunigen die Entscheidung. Nutzen Sie den Rechner deshalb auch als Checkliste für Beratung und Antrag.
Wichtige Nachweise
- Personalausweis oder Pass, damit Identität und Wohnsitz geklärt sind.
- Mietvertrag, Mietbescheinigung und Heizkostennachweise, damit Unterkunftskosten prüfbar sind.
- Lohnabrechnungen, wenn Arbeitseinkommen vorhanden ist.
- Rentenbescheid oder sonstige Einkommensnachweise, wenn regelmäßige Zahlungen vorliegen.
- Nachweise zu Unterhalt, sowohl erhaltene als auch gezahlte Beträge.
- Nachweise zu Vermögen oder einmaligen Einnahmen, wenn diese vorhanden sind.
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid, wenn ein Mehrbedarf wegen Behinderung geprüft werden soll.
- Nachweis zur Schwangerschaft, wenn ein Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche relevant ist.
Warum Nachweise wichtig sind
Der Rechner kann nur mit Ihren Eingaben arbeiten. Die Behörde prüft anschließend die Nachweise. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden.
Praxisregel: Wenn Sie unsicher sind, tragen Sie die Werte zuerst realistisch ein und klären Sie strittige Punkte danach mit Jobcenter, Sozialamt oder Beratungsstelle.
Wo finde ich weiterführende Informationen und Rechtsgrundlagen?
Wenn Sie tiefer prüfen möchten, sollten Sie zuerst die Zuständigkeit trennen: Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende läuft über das SGB II und das Jobcenter. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung läuft über das SGB XII und das Sozialamt.
- SGB II: wichtig für erwerbsfähige Personen und Bedarfsgemeinschaften.
- SGB XII: wichtig für Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.
- Mehrbedarfe: relevant bei Schwangerschaft, Behinderung, Alleinerziehung oder Warmwasser.
- Einkommen und Vermögen: wichtig für die korrekte Anrechnung und mögliche Freibeträge.
- Lokale Richtwerte: entscheidend für Unterkunfts- und Heizkosten.
Wichtig für die Praxis
Die Kombination aus Rechner, Nachweisen und lokaler Beratung ist meist wertvoller als eine reine Pauschalantwort. Sie sehen damit schneller, welche Regel und welche Unterlage zusammenpassen.
FAQ
Die Berechnung folgt der Grundlogik: Bedarf minus anrechenbares Einkommen = möglicher Anspruch. Zum Bedarf zählen Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie angemessene Unterkunfts- und Heizkosten.
Der Regelbedarf bleibt 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten 563 Euro pro Monat. Partner in einem gemeinsamen Haushalt erhalten jeweils 506 Euro pro Monat.
Wichtige Angaben sind Alter, Haushaltsform, Familienstand, Miete, Heizkosten, Einkommen, Vermögen, Rentenbescheid und mögliche Nachweise zu Behinderung oder Erwerbsminderung.
Ja. Unterkunfts- und Heizkosten werden berücksichtigt, wenn sie angemessen sind. Deshalb sollten Nettomiete, Nebenkosten und Heizkosten getrennt eingegeben werden.
Angerechnet werden zum Beispiel gesetzliche Rente, private oder betriebliche Rente, Erwerbseinkommen, Unterhalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und sonstige Einnahmen. Freibeträge können das anrechenbare Einkommen senken.
Nein. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung und ersetzt keinen offiziellen Bescheid vom Sozialamt. Es hilft aber dabei, den Antrag besser vorzubereiten und wichtige Unterlagen früh zu sammeln.