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Die benötigten Werte müssen nicht geschätzt werden. Erstzulassung, Hubraum, CO2-Wert und zulässige Gesamtmasse finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bei erstmals ab dem 1. Juli 2009 zugelassenen PKW besteht die Jahressteuer aus einem Hubraumanteil und einem CO2-abhängigen Anteil. Beide Beträge werden addiert und die Jahressteuer anschließend auf volle Euro abgerundet.
Ein Benziner mit 1.498 ccm wird auf 15 angefangene Einheiten zu je 100 ccm aufgerundet.
Ein Diesel mit demselben Hubraum hätte einen Hubraumanteil von 142,50 Euro.
Für PKW vor dem 1. Juli 2009 richtet sich die Steuer nach Hubraum und Emissionsklasse. Da dafür weitere Fahrzeugdaten nötig sind, werden diese Altfahrzeuge im Rechner nicht abgebildet.
Bei PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 bleiben 95 g/km steuerfrei. Der darüberliegende CO2-Wert wird stufenweise auf sechs Emissionsbänder verteilt.
Bei einem Benziner mit 1.498 ccm kommen 30,00 Euro Hubraumanteil hinzu.
Die festzusetzende Jahressteuer wird auf volle Euro abgerundet und beträgt damit 198 Euro.
Der höchste Satz von 4,00 Euro gilt nur für den Anteil oberhalb von 195 g/km. Er wird nicht auf den gesamten CO2-Wert angewendet.
Bei zulassungspflichtigen Motorrädern mit Hubkolbenmotor wird die Jahressteuer aus dem Hubraum berechnet. Bei Anhängern ist dagegen das zulässige Gesamtgewicht entscheidend.
Für je angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro Jahressteuer an. Der CO2-Wert wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: 125 ccm ergeben 5 × 1,84 Euro = 9,20 Euro. Nach Abrundung beträgt die Jahressteuer 9 Euro.
Für je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht fallen 7,46 Euro an. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 373,24 Euro vor der Abrundung.
Beispiel: 1.200 kg ergeben 6 × 7,46 Euro = 44,76 Euro. Festgesetzt werden 44 Euro.
Reine Elektrofahrzeuge können für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Nach Ablauf der Befreiung wird die gewichtsabhängige Steuer um 50 % ermäßigt.
Ein Halterwechsel beendet eine noch laufende Befreiung nicht. Die Befreiung wird jedoch für jedes Fahrzeug nur einmal gewährt.
Für Elektrofahrzeuge bis 3.500 kg wird die normale gewichtsabhängige Steuer halbiert:
Die Gewichtsstufen werden nacheinander berechnet und die gesamte Jahressteuer am Ende auf volle Euro abgerundet.
Bei der Kfz-Steuer wirken zwei unterschiedliche Rundungen: Hubraum und Gewicht werden auf die nächste angefangene Einheit aufgerundet. Der abschließende Jahresbetrag wird dagegen auf volle Euro abgerundet.
Ergibt die Summe der Steueranteile beispielsweise 198,80 Euro, werden 198 Euro festgesetzt. Die monatliche Anzeige ist lediglich eine rechnerische Teilung durch zwölf; die Kfz-Steuer wird grundsätzlich als Jahressteuer festgesetzt.