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Kindergeldrechner

Für 2023 bis 2026 gilt für jedes anspruchsberechtigte Kind derselbe Kindergeldbetrag.
Ergebnis
Kindergeld monatlich € 0,00
Kindergeld jährlich € 0,00
Kinder mit Anspruch 0
Kindergeld je Kind € 0,00

Berechnungsdetails
Kind
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Mit unserem Kindergeld Rechner sehen Sie sofort, wie viel Ihrer Familie 2026 zusteht.

Was der Rechner zeigt

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Damit berechnen Sie den Monatsbetrag und den Jahresbetrag Ihrer Familie direkt online.

Wir zeigen Ihnen Höhe, Anspruch, Auszahlung, mögliche Nachzahlungen sowie den Unterschied zu Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag.

Die Bundesagentur für Arbeit meldete für 2025 Leistungen für 17,57 Millionen Kinder. Kindergeld bleibt damit eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland.

Rechner-Felder

  • Berechnung für: 2026, 2025, 2024, 2023 oder 2022 auswählen.
  • Anzahl Kinder: Nur Kinder erfassen, die für die Berechnung relevant sind.
  • Alter und Status des Kindes: Für jedes Kind den passenden Status auswählen.
  • Zählkind: Bei dieser Auswahl wird für das Kind kein Kindergeld ausgezahlt, es kann aber für die Reihenfolge relevant sein.
  • Ergebnis: Kindergeld monatlich, Kindergeld jährlich, Kinder mit Anspruch und Kindergeld je Kind prüfen.
Kindergeld 2026 259 €
Kinderzuschlag 2026 bis 297 €
Kinderfreibetrag 2026 9.756 €

Zusammenfassung

  • Der Kindergeld Rechner 2026 rechnet mit 259 Euro je Kind pro Monat und zeigt auch den Jahresbetrag.
  • Anspruch besteht bis 18, bei Arbeitsuche bis 21 und bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst meist bis 25.
  • Bei einer zweiten Ausbildung bleibt Kindergeld meist nur erhalten, wenn die regelmäßige Arbeit nicht über 20 Wochenstunden liegt.
  • Ein Minijob bleibt unschädlich. Im Merkblatt der Familienkasse wird dabei auch der typische 603-Euro-Job genannt.
  • Der Kinderzuschlag liegt bei bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Er muss getrennt beantragt werden und wird nicht rückwirkend gezahlt.
  • Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 9.756 Euro pro Kind. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
  • Nachzahlungen beim Kindergeld sind nur für 6 Monate rückwirkend möglich. Deshalb lohnt sich ein früher Antrag.

Wie berechne ich die Kindergeldhöhe für 2026 online?

Mit unserem Kindergeld Rechner 2026 prüfen Sie Ihren Fall in wenigen Eingaben. Sie sehen sofort Monats- und Jahreswerte.

Für 2026 gilt ein Einheitssatz von 259 Euro je berücksichtigtem Kind. Seit 2023 erhöht die Reihenfolge der Kinder den Betrag nicht mehr.

Jahr wählen: Wählen Sie 2026 oder ein früheres Anspruchsjahr.
Anzahl Kinder eintragen: Erfassen Sie alle Kinder, die für die Berechnung relevant sind.
Status pro Kind auswählen: Tragen Sie Alter, Ausbildung, Studium, Arbeitsuche oder Zählkind korrekt ein.
Berechnung starten: Prüfen Sie Monatsbetrag, Jahresbetrag und Anzahl der Kinder mit Anspruch.
Nachweise vorbereiten: Geburtsurkunde, Steuer-ID, Schul- oder Studienbescheinigung bereithalten.

Ergebnis im Rechner

  • Kindergeld monatlich: Betrag, der pro Monat ausgezahlt wird.
  • Kindergeld jährlich: Monatsbetrag × 12.
  • Kinder mit Anspruch: Anzahl der Kinder, für die Kindergeld berücksichtigt wird.
  • Kindergeld je Kind: Betrag pro anspruchsberechtigtem Kind.
  • Berechnungsdetails: Status und Ergebnis pro Kind.
Übersicht der monatlichen Kindergeldbeträge 2026: 259 Euro für ein Kind, 518 Euro für zwei Kinder, 777 Euro für drei Kinder und 1.036 Euro für vier Kinder.
Übersicht der monatlichen Kindergeldbeträge 2026.
Anzahl Kinder
Monatlich
Jährlich
Anzahl Kinder1 Kind
Monatlich259 Euro
Jährlich3.108 Euro
Anzahl Kinder2 Kinder
Monatlich518 Euro
Jährlich6.216 Euro
Anzahl Kinder3 Kinder
Monatlich777 Euro
Jährlich9.324 Euro
Anzahl Kinder4 Kinder
Monatlich1.036 Euro
Jährlich12.432 Euro

Wie gebe ich Kinderanzahl und Altersstufen korrekt ein?

Damit wir den Anspruch sauber abbilden, erfassen Sie Kinderzahl, Alter und Status getrennt. So vermeiden Sie typische Fehleingaben.

  • Anzahl Kinder richtig anlegen: Rechnen Sie nur Kinder ein, für die tatsächlich Anspruch besteht.
  • Altersgruppe sauber wählen: Unter 18 gilt der Grundanspruch. Ab 18 zählen Arbeitsuche, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Übergangszeit.
  • Ausbildungsstatus genau benennen: Bei einer ersten Ausbildung ist der Anspruch meist einfacher. In der zweiten Ausbildung wird die 20-Stunden-Regel wichtig.
  • Minijob getrennt betrachten: Eine geringfügige Beschäftigung bleibt unschädlich.
  • Nachweise direkt bereithalten: Geburtsurkunde, Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung und Meldung als arbeitsuchend beschleunigen die Prüfung durch die Familienkasse.

Kindergeld und Kinderzuschlag trennen

Wenn Sie zusätzlich Kindergeld online berechnen und den Kinderzuschlag prüfen möchten, rechnen Sie beide Leistungen getrennt. Das macht Ihr Familienbudget planbarer.

Wichtig: Kindergeld hängt nicht vom Einkommen der Eltern ab. Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag folgen anderen Regeln.

Kindergeld Anspruch berechnen

Beim Kindergeld Anspruch berechnen prüfen wir nicht nur das Alter. Wir prüfen auch Haushalt, Status und Nachweise.

Die Grundlogik der Familienkasse ist klar: Das Kind lebt in Ihrem Haushalt, Sie versorgen es regelmäßig, und nur eine Person erhält die Zahlung.

Berücksichtigt werden neben leiblichen Kindern auch Stief-, Enkel- und Pflegekinder, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Kindergeld selbst hängt nicht von Ihrem Einkommen ab.

Typische Nachweise

  • Geburtsurkunde und Steuer-ID bei minderjährigen Kindern.
  • Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis bei volljährigen Kindern.
  • Immatrikulationsbescheinigung bei Studium.
  • Meldung als arbeitsuchend bei Anspruch bis 21.
  • Nachweis zur Behinderung, wenn Kindergeld über 25 hinaus geprüft wird.

Wann habe ich Anspruch auf Kindergeld in verschiedenen Familiensituationen?

Familiensituation
Anspruch / Dauer
Wichtige Regeln und Nachweise
FamiliensituationKind unter 18 Jahre
Anspruch / DauerAnspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag.
Regeln / NachweiseGeburtsurkunde und Steuer-ID genügen meist. Einkommen des Kindes spielt hier keine Rolle.
FamiliensituationArbeitsuchendes Kind
Anspruch / DauerAnspruch besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Regeln / NachweiseDas Kind muss bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sein.
FamiliensituationAusbildung oder Studium
Anspruch / DauerMeist Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Regeln / NachweiseSchul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung einreichen.
FamiliensituationÜbergangszeit
Anspruch / DauerKindergeld läuft in der Regel bis zu 4 Monate weiter.
Regeln / NachweiseWichtig sind Nachweise zum Ende und Beginn der Abschnitte.
FamiliensituationKein Ausbildungsplatz
Anspruch / DauerAnspruch kann bis 25 bestehen.
Regeln / NachweiseSie müssen belegen, dass sich das Kind aktiv um einen Ausbildungsplatz bemüht.
FamiliensituationZweite Ausbildung
Anspruch / DauerAnspruch bleibt oft bestehen, aber nur unter Zusatzregeln.
Regeln / NachweiseRegelmäßige Arbeit über 20 Wochenstunden kann den Anspruch beenden. Ein Minijob bleibt unschädlich.
FamiliensituationKind mit Behinderung
Anspruch / DauerAnspruch kann auch über 25 hinaus bestehen.
Regeln / NachweiseDie Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Zudem muss das Kind seinen Bedarf nicht selbst decken können.
FamiliensituationGetrennte Eltern
Anspruch / DauerEs erhält immer nur eine Person das Kindergeld.
Regeln / NachweiseEntscheidend ist meist, in wessen Haushalt das Kind lebt und wer den überwiegenden Alltag trägt.
FamiliensituationNachzahlung
Anspruch / DauerRückwirkende Zahlung ist nur für 6 Monate möglich.
Regeln / NachweiseFehlende Monate mit Bescheiden und Nachweisen belegen. Danach den Zeitraum exakt nachrechnen.

Wann erhalten volljährige Kinder Kindergeld und wie ist es bei Ausbildung?

Ab 18 wird der Anspruch schnell fehleranfällig. Wir prüfen deshalb zuerst Status, Zeitraum und Arbeitsumfang.

Für volljährige Kinder gilt Kindergeld meist bis 25. Bei Arbeitsuche endet der Anspruch früher, nämlich mit der Vollendung des 21. Lebensjahres.

Prüfen Sie Anspruch und Dauer vor dem Antrag. Ein falscher Status kostet oft mehrere Monate.
  • Erste Ausbildung oder Erststudium: Hier läuft der Anspruch in der Regel bis 25. Das gilt auch bei Schule oder fachlich passendem Praktikum.
  • Zweite Ausbildung: Der Anspruch bleibt meist nur, wenn die regelmäßige Arbeit nicht über 20 Wochenstunden liegt.
  • Verdienst ist nicht das Hauptproblem: Bei einer zweiten Ausbildung zählt vor allem der Arbeitsumfang. Ein Minijob bleibt unschädlich.
  • Übergangszeit: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bleibt Kindergeld meist bis zu 4 Monate erhalten.
  • Freiwilligendienst: FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst können den Anspruch ebenfalls bis 25 sichern.
  • Behinderung: Tritt sie vor dem 25. Geburtstag ein, kann Kindergeld auch später weiterlaufen.

Wenn Sie Kindergeld ab 18 berechnen, sollten Sie Schulende, Studienbeginn und Arbeitszeiten monatsgenau erfassen. Gerade bei Sommerübergängen entstehen hier oft Nachzahlungen.

Wann erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes und wie berechne ich Nachzahlungen?

Mit unserem Rechner für Kindergeld Auszahlung berechnen sehen Sie nicht nur den Betrag. Sie ordnen ihn auch dem richtigen Zahlungszeitraum zu.

Im Auszahlungsplan 2026 der Familienkasse entscheidet die Endziffer Ihrer Kindergeldnummer über den Termin. Wochenenden und Feiertage können den Geldeingang verschieben.

Wichtig: Bei einer Geburt am letzten Tag des Monats erhalten Sie trotzdem den vollen Monatsbetrag, wenn die Voraussetzungen in diesem Monat erfüllt sind.

Nachzahlung berechnen

Anspruchsmonate festlegen: Prüfen Sie, ab welchem Monat alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Bereits gezahlte Monate abziehen: Vergleichen Sie Bescheide und Kontoauszüge.
Offene Monate multiplizieren: Rechnen Sie offene Monate mit 259 Euro je Kind.
6-Monats-Grenze beachten: Rückwirkend zahlt die Familienkasse nur für die letzten 6 Monate.
Nachweise ergänzen: Laden Sie fehlende Bescheinigungen direkt mit hoch, damit die Nachzahlung nicht stockt.
Endziffer
Beispiel Januar 2026
Typische Lage im Monat
Endziffer0
Beispiel Januar 20268. Januar 2026
LageFrüh im Monat
Endziffer5
Beispiel Januar 202615. Januar 2026
LageMitte des Monats
Endziffer9
Beispiel Januar 202623. Januar 2026
LageSpät im Monat

Wenn nach 6 Wochen keine Rückmeldung kommt, erlaubt die Familienkasse eine Nachfrage zum Bearbeitungsstand. Das ist sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen könnten.

Wie ermittele ich Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag?

Wir trennen Kindergeld, Kinderzuschlag Rechner und Kinderfreibetrag Rechner sauber. So sehen Sie, was monatlich auf dem Konto landet und was erst in der Steuer wirkt.

Für 2026 beträgt der Kinderfreibetrag 9.756 Euro pro Kind. Die Familienkasse zahlt parallel bis zu 297 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat.

  • Kinderzuschlag ist getrennt: Sie müssen ihn separat beantragen. Er wird nicht rückwirkend gezahlt.
  • Mindestbrutto beachten: Für den Kinderzuschlag gelten mindestens 900 Euro bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden.
  • Kind im Haushalt: Ihr Kind muss unter 25 sein, unverheiratet sein und bei Ihnen leben.
  • Günstigerprüfung läuft automatisch: Das Finanzamt vergleicht Kindergeld und Kinderfreibetrag im Steuerbescheid.
  • Gleicher Zahltag: Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag überwiesen.
Leistung
Wert 2026
So hilft sie Ihnen
LeistungKindergeld
Wert 2026259 Euro pro Kind und Monat
NutzenLaufende Zahlung für die Grundversorgung Ihres Kindes.
LeistungKinderzuschlag
Wert 2026Bis zu 297 Euro pro Kind und Monat
NutzenZusatzleistung für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen.
LeistungKinderfreibetrag
Wert 20269.756 Euro pro Kind und Jahr
NutzenSteuerlicher Vorteil, der meist erst mit dem Steuerbescheid wirksam wird.

Für die laufende Liquidität ist meist das monatliche Kindergeld wichtiger. Für die Steuerplanung zählt der Kinderfreibetrag oft erst am Jahresende.

FAQ

1. Wie hoch ist das durchschnittliche Wohngeld nach der Reform?

Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 stieg das durchschnittliche Wohngeld für bestehende Haushalte um rund 190 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat. Zum 1. Januar 2025 kam im Schnitt noch einmal rund 15 % hinzu.

2. Was ist die Mietstufe und warum ist sie so wichtig?

Die Mietstufe (I bis VII) bestimmt, welche Miethöhe bei der Berechnung höchstens berücksichtigt wird. Schon eine falsche Ortsauswahl kann die Mietstufe und damit den möglichen Zuschuss verschieben.

3. Welche Personen gehören zum Wohngeldhaushalt?

In der Regel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister mit gemeinsamem Lebensmittelpunkt. Nicht jede WG-Mitbewohner:in gehört automatisch dazu.

4. Gehören Heizkosten zur Bruttokaltmiete?

Nein. Heizkosten werden als eigener Leistungsbaustein – die Heizkostenkomponente – berücksichtigt und dürfen nicht in die Bruttokaltmiete eingerechnet werden.

5. Welche Freibeträge gibt es beim Einkommen?

Unter anderem 1.320 Euro jährlich für Alleinerziehende, 1.800 Euro für Schwerbehinderte, bis zu 1.200 Euro Erwerbseinkommen je Kind unter 25 Jahren sowie abziehbare Kinderbetreuungskosten von zwei Dritteln der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro je Kind und Jahr.