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Mutterschaftsgeld-Rechner

Das Monatsnetto wird für die Berechnung in ein tägliches Netto umgerechnet: Monatsnetto ÷ 30.
Ergebnis
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Gesamtleistung in der Schutzfrist € 0,00
Rechnerisch pro Monat € 0,00
Krankenkasse / Bundesamt € 0,00
Arbeitgeberzuschuss € 0,00
Weiterzahlung / sonstige Leistung € 0,00

Berechnungsdetails
Mutterschutz-Tage 0
Tägliches Netto € 0,00
Mutterschaftsgeld pro Tag € 0,00
Arbeitgeberzuschuss pro Tag € 0,00
Mehrbedarf Bürgergeld € 0,00
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Der Mutterschaftsgeldrechner zeigt Ihnen sofort, wie viel Geld Sie vor und nach der Geburt realistisch erwarten können.

Was der Rechner zeigt

Wir helfen Ihnen, Mutterschaftsgeld zu berechnen, statt nur grob zu schätzen. Sie sehen Anspruch, Tagessatz, Arbeitgeberzuschuss und Schutzfrist in einem Ablauf.

Nach den aktuellen Angaben des Familienportals des Bundes zahlt die gesetzliche Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt Ihr Tagesnetto darüber, ergänzt der Arbeitgeber die Differenz.

Unten finden Sie die Regeln für Anspruch, Höhe, Sonderfälle, Elternzeit und Antrag. So nutzen Sie den Mutterschaftsgeld Rechner 2026 sicher und ohne Rechenfehler.

Rechner-Felder

  • Art der Beschäftigung: Arbeitnehmerin, Minijobberin, Selbstständig, Beamtin, Soldatin, Arbeitslosengeld I, Bürgergeld / Grundsicherung oder ohne Einkommen.
  • Krankenversicherung: gesetzlich, privat oder familienversichert.
  • Anspruch auf Krankengeld: relevant bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung.
  • Monatsnetto: Grundlage für tägliches Netto und Arbeitgeberzuschuss.
  • Mutterschutzfrist: normal oder verlängert.
  • Regelbedarf für Mehrbedarf: relevant bei Bürgergeld und schwangerschaftsbedingtem Mehrbedarf.
Krankenkasse bis 13 €/Tag
BAS-Einmalzahlung bis 210 €
Bürgergeld-Mehrbedarf 17 %

Zusammenfassung

Die wichtigsten Regeln

  • Unser Mutterschaftsgeldrechner prüft Anspruch, Schutzfrist und die voraussichtliche Zahlung aus Krankenkasse, Bundesamt für Soziale Sicherung und Arbeitgeber.
  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten in der Regel bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt den fehlenden Rest bis zum durchschnittlichen Tagesnetto.
  • Privat oder familienversicherte Beschäftigte erhalten laut Bundesamt für Soziale Sicherung bis zu 210 Euro als Einmalzahlung. Ein Arbeitgeberzuschuss kann trotzdem dazukommen.

Wichtig für die Planung

  • Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder festgestellter Behinderung des Kindes innerhalb von acht Wochen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt oft auf 12 Wochen.
  • Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei, können aber den Steuersatz erhöhen.
  • Ab mehr als 410 Euro im Jahr ist meist eine Steuererklärung Pflicht.

Mutterschaftsgeld Anspruch berechnen

Wenn Sie Mutterschaftsgeld Anspruch berechnen wollen, prüfen wir zuerst Ihren Status. Unser Rechner trennt sauber zwischen gesetzlicher Kasse, BAS-Fall, Minijob, Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit.

Das spart Zeit und verhindert falsche Erwartungen. Besonders oft werden Familienversicherung, eigener Kassenstatus und Arbeitgeberzuschuss verwechselt.

Praxis-Hinweis: Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Familienversicherung und eigener Kassenmitgliedschaft. Für den Kassenanspruch reicht Familienversicherung nicht aus.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Personenkreis
Anspruch und Details
Relevante Stellen und Begriffe
PersonenkreisArbeitnehmerin mit eigener gesetzlicher Krankenversicherung
AnspruchJa. Sie erhalten bis zu 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse. Liegt Ihr durchschnittliches Tagesnetto höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz.
BegriffeGesetzliche Krankenversicherung, Schutzfristen, Arbeitgeberzuschuss, § 24i SGB V
PersonenkreisMinijobberin mit eigener gesetzlicher Krankenversicherung
AnspruchJa. Auch im Minijob ist Mutterschaftsgeld möglich, wenn Sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
BegriffeMinijob, eigene GKV-Mitgliedschaft, Mutterschaftsgeld Minijob berechnen
PersonenkreisMinijobberin, privat oder familienversichert
AnspruchKein Kassenanspruch. Stattdessen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung bis zu 210 Euro in einer Summe.
BegriffeBundesamt für Soziale Sicherung, Einmalzahlung, Arbeitgeberzuschuss
PersonenkreisSelbstständige, freiwillig gesetzlich versichert
AnspruchUnter Bedingungen ja. Sie können Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten, wenn bei Ihrer Kasse ein Krankengeldanspruch abgesichert ist.
BegriffeFreiwillige GKV, Krankengeldanspruch, Mutterschaftsgeld Selbstständige berechnen
PersonenkreisSelbstständige, privat versichert
AnspruchKein gesetzliches Mutterschaftsgeld. Hier zählt Ihr privater Vertrag.
BegriffePrivate Krankenversicherung, Krankentagegeld, individuelle Vertragsleistung
PersonenkreisArbeitslose mit ALG 1
AnspruchJa, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist ALG 1 beziehen. Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.
BegriffeArbeitslosengeld 1, Krankenkasse, Schutzfristbeginn
PersonenkreisBürgergeld-Bezug
AnspruchKein Mutterschaftsgeld. Stattdessen gibt es einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs und mögliche Einmalleistungen.
BegriffeBürgergeld, Mehrbedarf, Schwangerschaft, Erstausstattung
PersonenkreisBefristeter Vertrag endet vor oder während des Mutterschutzes
AnspruchAnspruch kann bleiben. Bei gesetzlicher Kasse zahlt diese bis zum Ende der Schutzfrist weiter. Bei privat oder familienversicherten Beschäftigten bleibt der BAS-Anspruch bestehen.
BegriffeBefristetes Arbeitsverhältnis, Krankenkasse, BAS, Vertragsende
Balkendiagramm zum Vergleich von Mutterschaftsleistungen nach Gruppen: Arbeitnehmerinnen, Minijobberinnen und selbstständige Frauen.
Infografik: Mutterschaftsleistungen im Vergleich nach Gruppen.

Mutterschaftsgeld Höhe berechnen

Wenn Sie Mutterschaftsgeld Höhe berechnen wollen, zählt nicht Ihr Gefühl, sondern das richtige Netto im richtigen Zeitraum. Unser Rechner übernimmt diese Logik automatisch.

So vermeiden Sie typische Fehler bei Boni, Kurzarbeit, Wochenlohn oder einer Gehaltsänderung kurz vor dem Mutterschutz.

Nettoverdienst und Höchstbetrag

Wir nutzen den Durchschnitt aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist. Bei Wochenlohn zählt laut Familienportal des Bundes der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.

Schritte für die Berechnung

Letzte drei Lohnabrechnungen bereitlegen.
Monatslohn oder Wochenlohn prüfen.
Einmalige Zahlungen aus der Berechnung entfernen.
Kurzarbeit, Arbeitsausfall oder unbezahlte Zeiten markieren.
Dauerhafte Gehaltsänderungen prüfen.
Wird berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
BerücksichtigtLaufender Nettoverdienst aus dem Arbeitsverhältnis
Nicht berücksichtigtUrlaubs- und Weihnachtsgeld
BerücksichtigtRegelmäßige Lohnbestandteile
Nicht berücksichtigtEinmalige Boni und sonstige Einmalzahlungen
BerücksichtigtErste drei Beschäftigungsmonate, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine drei Monate besteht
Nicht berücksichtigtEntgeltkürzungen durch Kurzarbeit oder Arbeitsausfall
BerücksichtigtDauerhafte Gehaltsänderungen, wenn sie wirksam geworden sind
Nicht berücksichtigtZeiten ohne Verdienst wegen unverschuldeter Fehlzeiten
Profi-Tipp: Viele falsche Ergebnisse entstehen durch Boni im Bemessungszeitraum. Für Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zählen diese Einmalzahlungen regelmäßig nicht mit.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Wenn Ihr kalendertäglicher Nettolohn über 13 Euro liegt, gleicht der Arbeitgeber die Lücke aus. Unser Rechner zeigt diesen Zuschuss separat, damit Sie Ihre Zahlung realistisch planen.

Das ist auch für Arbeitgeber relevant. Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See weist darauf hin, dass der gezahlte Zuschuss im U2-Verfahren zu 100 Prozent erstattet wird.

Ergebnisfelder im Rechner

  • Gesamtleistung in der Schutzfrist
  • Rechnerisch pro Monat
  • Krankenkasse / Bundesamt
  • Arbeitgeberzuschuss
  • Weiterzahlung / sonstige Leistung
  • Tägliches Netto
  • Mutterschaftsgeld pro Tag
  • Arbeitgeberzuschuss pro Tag

Berechnung des Zuschusses bei festen Gehältern

Wir setzen zuerst Ihr durchschnittliches Tagesnetto an. Danach ziehen wir den Kassenanteil von 13 Euro pro Kalendertag ab.

Durchschnittsnetto bilden: Maßgeblich sind die letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist.
Tageswert berechnen: Unser Rechner verteilt Ihr Netto auf den kalendertäglichen Durchschnitt.
Kassenanteil abziehen: Krankenkasse oder BAS übernehmen höchstens 13 Euro pro Tag.
Differenz ermitteln: Der Arbeitgeber zahlt den fehlenden Betrag bis zum durchschnittlichen Tagesnetto.
Zeitraum prüfen: Der Zuschuss läuft für Schutzfristen und Entbindungstag.
Donut-Diagramm zur Verteilung des täglichen Nettoeinkommens mit Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss.
Infografik: Tägliches Netto, Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss.
Beispiel mit festem Netto
Wert
BeispielMonatsnetto
Wert1.800 Euro
BeispielDurchschnitt pro Tag
Wert60 Euro
BeispielKrankenkasse
Wert13 Euro pro Tag
BeispielArbeitgeberzuschuss
Wert47 Euro pro Tag

Dieses Beispiel entspricht dem Rechenweg, den das Familienportal des Bundes für feste Gehälter beschreibt. Sie sehen damit sofort, warum ein scheinbar kleiner Tagesunterschied schnell mehrere hundert Euro ausmacht.

Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei variablem Gehalt berechnet?

Bei schwankendem Einkommen wird die saubere Datenauswahl entscheidend. Unser Rechner berechnet den Zuschuss aus dem kalendertäglichen Durchschnitt und nicht aus einem Einzelmonat.

Vergleichszeitraum festlegen: Meist zählen die letzten drei abgerechneten Monate, bei Wochenlohn die letzten 13 Wochen.
Laufende Entgeltteile einbeziehen: Regelmäßige Bestandteile werden berücksichtigt, Einmalzahlungen nicht.
Ausfallzeiten herausnehmen: Kurzarbeit und unverschuldete Fehlzeiten dürfen Ihr Ergebnis nicht künstlich senken.
Mehrere Jobs zusammenrechnen: Bei mehreren Arbeitgebern werden die kalendertäglichen Nettoentgelte addiert.
Anteile aufteilen: Mehrere Arbeitgeber zahlen den Zuschuss anteilig nach ihrem Entgeltanteil.
  • Variable Schichten: Nutzen Sie alle drei Monate, nicht nur den letzten.
  • Mehrere Arbeitgeber: Melden Sie jede Beschäftigung, sonst fällt der Zuschuss zu niedrig aus.
  • Teilzeit vor Mutterschutz: Eine dauerhafte Stundenänderung kann die Berechnungsbasis verschieben.
  • Fehlende Nachweise: Ohne saubere Lohnabrechnungen verzögert sich oft die Auszahlung.

Mutterschaftsgeld bei besonderen Fällen

Besondere Fälle verändern meist nicht den Grundanspruch, aber fast immer die Frist oder die Zahlstelle. Unser Rechner markiert diese Punkte getrennt, damit Sie keine Woche verlieren.

Gerade bei Frühgeburt, Mehrlingen, Fehlgeburt oder Beschäftigungsverbot ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn wichtig.

Was gilt bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Beschäftigungsverbot?

Fall
Kernaussagen
FallFrühgeburt
KernaussagenNach der Geburt gelten 12 Wochen Schutzfrist. Bei einer Geburt vor dem errechneten Termin gehen verlorene Tage vor der Geburt nicht verloren. Sie hängen sich hinten an. Dadurch kann die gesamte Schutzzeit auf bis zu 18 Wochen steigen.
FallMehrlingsgeburt
KernaussagenNach der Geburt gelten ebenfalls 12 Wochen Schutzfrist. Die Berechnung des Tagessatzes ändert sich nicht automatisch, die Dauer der Zahlung aber schon.
FallBehinderung des Kindes
KernaussagenWird innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt, kann die Schutzfrist auf 12 Wochen verlängert werden. Dafür müssen Sie die Verlängerung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
FallBeschäftigungsverbot vor der Schutzfrist
KernaussagenVor der eigentlichen Schutzfrist erhalten Sie meist Mutterschutzlohn, nicht Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber zahlt das durchschnittliche Arbeitsentgelt weiter.
FallFehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
KernaussagenSeit 1. Juni

FAQ

1. Was berechnet der Mutterschaftsgeldrechner?

Der Mutterschaftsgeldrechner zeigt, wie viel Mutterschaftsgeld Sie vor und nach der Geburt voraussichtlich erhalten. Er berücksichtigt Anspruch, Schutzfrist, Tagessatz, Arbeitgeberzuschuss und mögliche Sonderfälle wie Minijob, Selbstständigkeit oder Elternzeit.

2. Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Wenn Ihr durchschnittliches Tagesnetto höher ist, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

3. Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch haben vor allem Arbeitnehmerinnen mit eigener gesetzlicher Krankenversicherung. Auch Minijobberinnen mit eigener gesetzlicher Kassenmitgliedschaft können Mutterschaftsgeld erhalten. Privat oder familienversicherte Beschäftigte können stattdessen eine Einmalzahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen.

4. Wie wird die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnet?

Die Berechnung basiert meist auf dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Bei Wochenlohn zählen in der Regel die letzten 13 Wochen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden normalerweise nicht berücksichtigt.

5. Was ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Der Arbeitgeberzuschuss gleicht die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und Ihrem durchschnittlichen Tagesnetto aus. Beispiel: Liegt Ihr Tagesnetto bei 60 Euro und die Krankenkasse zahlt 13 Euro, beträgt der Arbeitgeberzuschuss 47 Euro pro Tag.

6. Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlichen Schutzfrist gezahlt. Diese beginnt meist 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder festgestellter Behinderung des Kindes kann sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen verlängern.

7. Muss Mutterschaftsgeld versteuert werden?

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Sie können aber den persönlichen Steuersatz erhöhen. Wenn Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsleistungen im Jahr mehr als 410 Euro betragen, ist meistens eine Steuererklärung erforderlich.