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Alle Informationen und Ergebnisse, die durch die Online-Rechner auf MwStRechner.de bereitgestellt werden, werden mit größter Sorgfalt recherchiert, geprüft und aufbereitet.
Der Negativzins-Rechner erstellt eine vereinfachte Hochrechnung. Er wendet den eingegebenen Jahreszins am Ende jedes Berechnungsjahres auf den Teil des Kontostands an, der den eingegebenen Freibetrag übersteigt. Monatliche Einzahlungen werden bei der Hochrechnung berücksichtigt.
Tatsächliche Vertragsbedingungen können abweichen. Banken können Verwahrentgelte nach anderen Intervallen, Stichtagen, Staffelungen, Freigrenzen oder Berechnungsmethoden bestimmen.
Die Ergebnisse dienen ausschließlich als unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzen keine persönliche Finanz- oder Rechtsberatung.
Der Rechner zeigt, wie sich ein Kontostand durch jährliche Negativzinsen verändert. Berücksichtigt werden der Ausgangskontostand, eine optionale monatliche Einzahlung, der Negativzinssatz, ein Freibetrag und die gewählte Laufzeit.
Das vorhandene Guthaben und alle Einzahlungen werden zusammengerechnet. Anschließend werden die modellierten Negativzinsen Jahr für Jahr abgezogen.
Alle Belastungen der einzelnen Berechnungsjahre werden addiert. Dadurch wird sichtbar, wie hoch das gesamte Verwahrentgelt über die Laufzeit ausfällt.
Die monatliche Einzahlung wird mit der Anzahl der berechneten Monate multipliziert und zum Ausgangsguthaben addiert.
Dieser Wert entspricht dem Ausgangskontostand zuzüglich aller Einzahlungen, jedoch ohne Abzug eines Verwahrentgelts.
Der Rechner verwendet einen Freibetrag: Nur der Teil des Guthabens, der diesen Betrag übersteigt, wird mit dem Negativzinssatz belastet.
Bei 80.000 Euro Kontostand und 50.000 Euro Freibetrag bilden nur 30.000 Euro die Berechnungsgrundlage.
Bei einer echten Freigrenze kann das Überschreiten der Grenze andere Folgen haben. Ob dann das gesamte Guthaben oder nur der Mehrbetrag belastet wird, ergibt sich aus der konkreten Vertragsregelung.
Für jedes vollständige Jahr werden zunächst die monatlichen Einzahlungen addiert. Danach wird der Negativzins auf den Betrag oberhalb des Freibetrags angewendet.
Kt−1 ist der Kontostand nach dem vorherigen Jahr und R die monatliche Einzahlung.
F ist der Freibetrag und q der Betrag des Negativzinssatzes als Dezimalzahl, beispielsweise 0,01 bei 1 Prozent.
Bleibt das Guthaben während der gesamten Laufzeit oberhalb des Freibetrags, kann der Endkontostand auch direkt bestimmt werden.
Zwölf monatliche Einzahlungen werden vor der Belastung eines vollständigen Berechnungsjahres zum Kontostand addiert. Dadurch kann das Guthaben einen Freibetrag im Laufe der Hochrechnung überschreiten.
Bei monatlich 100 Euro erhöht sich das Guthaben vor dem jährlichen Zinsabzug um 1.200 Euro.
Bleiben am Ende weniger als zwölf Monate, wird der Jahreszins zeitanteilig auf den dann belastbaren Betrag angewendet.
Bei einem Kontostand von 80.000 Euro, einem Freibetrag von 50.000 Euro und einem Negativzinssatz von 1 Prozent werden im ersten Jahr nur 30.000 Euro belastet.
Das Eurosystem führte 2014 einen negativen Zinssatz für die Einlagefazilität ein. Die geldpolitische Negativzinsphase endete im Juli 2022; ab September 2022 war der Einlagesatz wieder positiv.
Während der Negativzinsphase mussten Banken für bestimmte Einlagen beim Eurosystem negative Zinsen tragen. Einige Institute gaben einen Teil dieser Belastung als Verwahrentgelt an Kunden weiter.
Der Rechner eignet sich zur Kontrolle historischer Belastungen, zum Nachrechnen vorhandener Abrechnungen und für frei gewählte Zinsszenarien.
Der Bundesgerichtshof entschied am 4. Februar 2025 über mehrere vorformulierte Klauseln zu Verwahrentgelten. Die geprüften Klauseln waren unwirksam, allerdings aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen je nach Kontoart und Klauselgestaltung.
Bei den geprüften Spar- und Tagesgeldverträgen beanstandete der BGH die Entgeltklauseln wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher.
Bei den geprüften Girokonto-Klauseln war insbesondere nicht hinreichend klar, welcher Guthabenstand und welcher Berechnungszeitpunkt für das Verwahrentgelt gelten sollten. Die Klauseln verstießen deshalb gegen das Transparenzgebot.