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Mehr Rente sichern: Das ändert sich jetzt bei der Altersvorsorge

Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Sie soll die bisherige Riester-Förderung modernisieren und die staatlich geförderte Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 auf neue Produkte umstellen.

Im Mittelpunkt stehen ein neues Altersvorsorgedepot für ETF Altersvorsorge, vereinfachte Zulagen, mehr Wechselmöglichkeiten und ein Standarddepot mit gedeckelten Kosten. Nach dem Stand vom April 2026 muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Die folgenden Abschnitte zeigen, was der Riester-Rente Nachfolger für Ihre Beiträge, bestehende Verträge und die geplante Frühstart-Rente konkret bedeutet.

Zusammenfassung

  • Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen. Der Start der neuen Förderung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, sobald das Gesetz das Verfahren vollständig durchlaufen hat.
  • Neu ist das Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 Prozent oder 100 Prozent des eingezahlten Kapitals zum Beginn der Auszahlungsphase möglich.
  • Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro pro Jahr. Für Kinder sind bis zu 300 Euro pro Kind vorgesehen. Wer 360 Euro im Jahr spart, erhält 180 Euro Grundzulage.
  • Beim Standarddepot Altersvorsorge werden die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt. Das soll die ETF Altersvorsorge einfacher und vergleichbarer machen.
  • Ein Wechsel wird erleichtert: Nach fünf Jahren muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen, der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Infografik zur Rentenreform 2026 in Deutschland, die Änderungen wie ETF-basierte Rentenkonten, flexible Entnahmen und verbesserte staatliche Zuschüsse für die private Altersvorsorge hervorhebt.
Infografik zur Rentenreform 2026 in Deutschland, die Änderungen wie ETF-basierte Rentenkonten, flexible Entnahmen und verbesserte staatliche Zuschüsse für die private Altersvorsorge hervorhebt.

Passender Rechner: Für private Altersvorsorge ist die monatliche Sparrate entscheidend. Mit dem Lohnrechner berechnen Sie Ihr Netto-Einkommen und können besser planen, welcher Betrag regelmäßig für Altersvorsorge oder ETF-Sparplan möglich ist.

Wenn Kinderzulagen oder Familienleistungen relevant sind, passt ergänzend der Kindergeld Rechner.

Die neue private Altersvorsorge ab 2026

Die Reform soll die Riester-Rente ersetzen und eine moderne, geförderte private Altersvorsorge schaffen. Das ist auch deshalb relevant, weil Ende 2024 laut Gesetzentwurf rund 15 Millionen private Altersvorsorgeverträge bestanden, die Nachfrage aber seit Jahren kaum noch wächst.

Für die private Altersvorsorge 2027 setzt der Gesetzgeber stärker auf Kapitalmarkt, einfachere Regeln und niedrigere Hürden beim Produktwechsel. Für Sie zählt damit weniger die alte Produktlogik und stärker die Frage, wie viel Schwankung, Kosten und Auszahlungsfreiheit zu Ihrer Lebensphase passen.

Altersvorsorgedepot: Fokus auf Aktien und ETFs für bessere Renditen

Das neue Altersvorsorgedepot ist der Kern des Riester-Rente Nachfolger. Es erlaubt erstmals eine staatlich geförderte ETF Altersvorsorge ohne Garantiezwang.

Ein ETF ist ein börsengehandelter Fonds, der meist einen Index nachbildet. Für Sie bedeutet das in der Praxis: breite Streuung, einfache Sparpläne und oft geringere laufende Kosten als bei komplexeren Einzelprodukten.

Im FAQ-Stand vom 2. April 2026 beschreibt das Bundesfinanzministerium das Depot als renditeorientierte Vorsorgelösung mit zulässigen Anlageklassen aus einer Positivliste. Zusätzlich muss jeder Anbieter ein Standardprodukt anbieten oder vertreiben, damit auch Sparer ohne Produkterfahrung einen einfachen Einstieg bekommen.

Wichtig ist auch der Zeitplan: Die neue geförderte private Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2027 starten. Bis dahin können Anbieter ihre Produktwelt, Formulare und Wechselprozesse auf die neuen Regeln umstellen.

Für lange Laufzeiten zählt meist die passende Risikostufe stärker als eine starre Garantie. Für kurze Laufzeiten vor dem Ruhestand gewinnt Kapitalschutz an Gewicht.

Flexibilität bei der Wahl zwischen verschiedenen Garantieoptionen

Künftig gibt es drei Grundwege: ein Depot ohne Garantie sowie Garantieprodukte mit 80 Prozent oder 100 Prozent des eingezahlten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase. Die Garantie sagt nichts über Ihre Rendite aus, sondern nur über das zugesagte Mindestkapital.

Das macht die Entscheidung klarer. Wenn Sie noch viele Jahre bis zur Rente haben, kann das Altersvorsorgedepot mehr Schwankung aushalten. Wenn der Rentenbeginn näher rückt, werden die 80- oder 100-Prozent-Modelle oft nachvollziehbarer.

Infografik vergleicht vier Optionen der privaten Altersvorsorge anhand erwarteter Rendite, Risiko, Flexibilität, Kapitalverfügbarkeit und Garantien mit Symbolen und Diagrammen.
Infografik vergleicht vier Optionen der privaten Altersvorsorge anhand erwarteter Rendite, Risiko, Flexibilität, Kapitalverfügbarkeit und Garantien mit Symbolen und Diagrammen.
Variante Kapitalschutz zum Auszahlungsbeginn Wofür sie eher passt
Altersvorsorgedepot Keine Garantie Für lange Laufzeiten und mehr Renditechance, wenn Sie Börsenschwankungen aushalten können
Garantieprodukt 80 Prozent Mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge Für Sparer, die Sicherheit wollen, aber nicht auf jede Renditechance verzichten möchten
Garantieprodukt 100 Prozent Mindestens 100 Prozent der eingezahlten Beiträge Für sicherheitsorientierte Anleger kurz vor der Auszahlungsphase
Standarddepot Altersvorsorge Standardisiertes Depot ohne individuelle Produktsuche Für alle, die eine einfache ETF Altersvorsorge mit Voreinstellungen und klaren Kosten suchen

Beim Standarddepot liegt die Grenze für die Effektivkosten bei 1,0 Prozent. Das ist mehr als eine Nebenzahl: Wenn ein Vertrag vor Kosten 5 Prozent Rendite erzielt, bleiben bei 1,0 Prozent Effektivkosten im Beispiel 4 Prozent netto übrig.

Staatliche Förderung: Grundzulage bis zu 540 Euro jährlich, Kinderzuschlag 300 Euro möglich

Die staatliche Förderung wird deutlich einfacher als bisher. Statt einer komplizierten Mindesteigenbeitragsrechnung folgt die Grundzulage künftig direkt Ihrem Sparbetrag.

Das hilft besonders bei kleinen und mittleren Beiträgen. Schon mit 10 Euro im Monat können Sie nach den BMF-Regeln grundsätzlich förderfähig sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aspekt Details
Fördermechanik Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage. Für die nächsten 1.440 Euro gibt es 25 Cent je Euro.
Beispiel: 360 Euro jährlich Wer 360 Euro pro Jahr spart, erhält 180 Euro Grundzulage. Das entspricht einem Zuschuss von 50 Prozent.
Maximalförderung Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag beträgt die Grundzulage 540 Euro pro Jahr. Mehr einzahlen dürfen Sie zwar, die Zulage steigt dadurch aber nicht weiter.
Kinderzulage Für jedes Kind sind bis zu 300 Euro pro Jahr möglich. Ein zulageberechtigter Elternteil erhält dafür 1 Euro Kinderzulage je selbst gespartem Euro bis zu 300 Euro.
Berufseinsteigerbonus Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt ist, kann einmalig 200 Euro zusätzlich erhalten.
Steuer und Höchstbetrag Die jährliche Einzahlung ist auf 6.840 Euro begrenzt, gefördert werden bis zu 1.800 Euro. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei und werden erst in der Auszahlungsphase besteuert.

Neu ist außerdem der breitere Zugang. Künftig können nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums auch bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein. Das erweitert die geförderte private Altersvorsorge deutlich über den klassischen Riester-Kreis hinaus.

Auswirkungen der Reform auf bestehende Riester-Verträge

Bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht automatisch. Sie können sie grundsätzlich behalten, mit Ihrem Anbieter ändern oder in das neue System übertragen.

Für viele Sparer ist das der wichtigste Punkt: Die Reform zwingt Sie nicht sofort zum Wechsel. Sie eröffnet aber neue Optionen, die bei hohen Kosten oder schwacher Rendite Ihres Altvertrags interessant werden können.

Möglicher Wechsel zu dem neuen System

Ein bestehender Riester-Vertrag kann nach den BMF-FAQ auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Dann gelten die neuen Konditionen und die neue steuerliche Förderung.

Der große Unterschied zu vielen älteren Übersichten: Ein Wechsel in die neue Förderung soll auch ohne Zustimmung Ihres bisherigen Anbieters möglich sein. Zurück in die alte Förderung können Sie danach allerdings nicht mehr.

  • Prüfen Sie zuerst, wie hoch Ihre laufenden Kosten und eventuellen Garantien im Altvertrag tatsächlich sind.
  • Vergleichen Sie dann, ob ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein 80-Prozent-Modell oder ein 100-Prozent-Modell besser zu Ihrer Restlaufzeit passt.
  • Fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich nach den konkreten Wechselkosten. Ein Wechsel kann Kosten verursachen, obwohl die Regeln insgesamt verbraucherfreundlicher werden.
  • Beachten Sie die neue Wechselregel: Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen. Der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.
  • Planen Sie die Übertragung nicht zum falschen Zeitpunkt. Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen kann im Jahr der Übertragung nicht noch einmal gefördert werden.
  • Dokumentieren Sie jede Mitteilung, jeden Kostenhinweis und jede Zustimmung schriftlich, bevor Sie den Vertrag umstellen.

Details zur Übergangsregelung noch in Klärung

Nach Stand vom 8. April 2026 ist das Gesetz vom Bundestag beschlossen, aber das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Deshalb können einzelne Übergangsdetails, Produktlisten und technische Abläufe bei den Anbietern noch folgen.

Sie sollten deshalb nicht nur auf die Ansparphase schauen. In der Auszahlungsphase können künftig neben der lebenslangen Leibrente auch befristete Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr gewählt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung warnt seit ihrer Stellungnahme vom 26. Februar 2026 davor, die lebenslange Auszahlung zu schnell abzuwählen. Ihr Hinweis ist praktisch: Nach aktueller Sterbetafel werden etwas mehr als 40 Prozent der heutigen 65-jährigen Männer und rund 60 Prozent der Frauen älter als 85. Wenn Ihr Vertrag nur bis 85 auszahlt, tragen Sie das Langlebigkeitsrisiko danach selbst.

Ein oft übersehener Punkt bleibt positiv: Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist im Sozialrecht geschützt, soweit es steuerlich gefördert wurde. Nicht geförderte Vertragsteile genießen diesen Schutz dagegen nicht automatisch.

Zukünftige Pläne zur Erweiterung der staatlichen Förderung

Die Bundesregierung verknüpft die Reform der privaten Altersvorsorge mit der geplanten Frühstart-Rente. Damit soll private Vorsorge schon im Kindesalter beginnen und später möglichst ohne Bruch in ein normales Altersvorsorgedepot übergehen.

Frühstart-Rente für Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden

Nach dem aktuellen FAQ des Bundesfinanzministeriums sollen zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 die Frühstart-Rente erhalten. Für sie sind 10 Euro pro Monat als staatliche Prämie in ein individuelles Altersvorsorgedepot vorgesehen.

Das Konzept ist breiter angelegt als nur für einen Jahrgang. Grundsätzlich soll die Frühstart-Rente Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr erfassen, wobei der Einstieg über die zuerst Sechsjährigen beginnt.

Infografik zum Thema Frühverrentung für Kinder, die 2020 geboren werden; gibt einen Überblick über die staatliche Förderung, den Förderzeitraum von 6 bis 18 Jahren, die Vorteile eines frühen Starts und wie die private Altersvorsorge die finanzielle Absicherung der Zukunft verbessern kann.
Infografik zum Thema Frühstart-Rente für Kinder, die 2020 geboren wurden; gibt einen Überblick über die staatliche Förderung, den Förderzeitraum von 6 bis 18 Jahren, die Vorteile eines frühen Starts und wie die private Altersvorsorge die finanzielle Absicherung der Zukunft verbessern kann.
Was bereits feststeht Warum das für Familien wichtig ist
10 Euro staatliche Prämie pro Monat Auch kleine Beträge können über viele Jahre vom Zinseszinseffekt profitieren.
Start mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026 Familien sollten prüfen, ob ihr Kind in die erste Welle fällt und wann ein Depot eröffnet werden kann.
Förderzeit vom 6. bis zum 18. Lebensjahr Über zwölf Jahre summiert sich allein der staatliche Zuschuss auf 1.440 Euro, noch ohne mögliche Erträge.
Auffanglösung ohne elterliche Depoteröffnung Wenn Eltern kein Depot anlegen, soll der Förderbetrag kollektiv verwaltet und später auf ein persönliches Depot übertragbar sein.

Das ist für die Praxis wichtig, weil Familien nicht leer ausgehen sollen, nur weil der Depotantrag nicht sofort gestellt wird. Gleichzeitig bleibt das Modell anschlussfähig: Ab dem 18. Lebensjahr soll das Depot mit eigenen Beiträgen weitergeführt oder zu geringen Kosten gewechselt werden können.

Diskussion über die Ausweitung dieser Leistung auf andere Altersgruppen

Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge einbezogen werden, die bis dahin noch nicht berücksichtigt wurden. Damit ist die Debatte über eine breitere staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche bereits angelegt.

Noch offen sind einzelne Anspruchsdetails. Das Bundesfinanzministerium prüft nach eigener Darstellung weiterhin, ob der Anspruch an Kindergeldbezug und den Wohnsitz in Deutschland geknüpft werden kann.

Für Eltern und Anbieter bedeutet das: Beobachten Sie 2026 nicht nur die Höhe der Förderung, sondern auch die endgültigen Zugangsregeln. Gerade bei Schule, Wohnsitz und Depoteröffnung kann der spätere Gesetzestext für die Förderfähigkeit entscheidend sein.

Fazit

Die Reform der privaten Altersvorsorge verschiebt den Schwerpunkt klar in Richtung einfacher Förderung, mehr Kapitalmarkt und flexiblerer Produkte. Für viele Sparer wird das Altersvorsorgedepot damit zum echten Riester-Rente Nachfolger, entscheidend bleiben aber Ihre Laufzeit, Ihre Risikobereitschaft und die spätere Auszahlungsform.

Wenn Sie privat für die Rente vorsorgen wollen, lohnt sich jetzt vor allem ein nüchterner Vertragscheck. Kosten, Garantien, Förderberechtigung und Wechselregeln müssen zusammenpassen, erst dann wird die neue staatlich geförderte Altersvorsorge für Sie wirklich sinnvoll.

FAQ

1. Was ändert sich bei der privaten Altersvorsorge ab 2027?

Die Reform soll die bisherige Riester-Förderung ersetzen. Geplant sind ein neues Altersvorsorgedepot, vereinfachte Zulagen, mehr Wechselmöglichkeiten und ein Standarddepot mit gedeckelten Kosten. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, sofern das Gesetz das Verfahren vollständig abschließt.

2. Was ist das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist das neue Kernprodukt der Reform. Es ermöglicht erstmals eine staatlich geförderte ETF-Altersvorsorge ohne Garantiezwang und soll damit mehr Renditechancen bei längeren Laufzeiten bieten.

3. Welche Garantieoptionen gibt es künftig?

Künftig sind drei Modelle vorgesehen: ein Depot ohne Garantie, ein Garantieprodukt mit 80 Prozent Kapitalschutz und ein Garantieprodukt mit 100 Prozent Kapitalschutz zu Beginn der Auszahlungsphase.

4. Wie hoch ist die staatliche Förderung bei der neuen Altersvorsorge?

Die Grundzulage kann auf bis zu 540 Euro pro Jahr steigen. Für Kinder sind bis zu 300 Euro pro Kind möglich. Wer 360 Euro jährlich spart, kann 180 Euro Grundzulage erhalten.

5. Ab welchem Sparbetrag ist eine Förderung möglich?

Laut Artikel kann die Förderung grundsätzlich bereits ab 10 Euro im Monat möglich sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

6. Was ist das Standarddepot Altersvorsorge?

Das Standarddepot ist ein vereinfachtes Vorsorgeprodukt für Sparer, die ohne komplizierte Produktauswahl vorsorgen möchten. Die Effektivkosten sollen auf 1,0 Prozent begrenzt werden.

7. Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich bestehen. Sparer können sie behalten, anpassen oder unter bestimmten Bedingungen in das neue System übertragen. Ein Wechsel zurück in die alte Förderung soll danach jedoch nicht mehr möglich sein.

8. Wie funktioniert der Wechsel zu einem neuen Anbieter?

Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen. Der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.

9. Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplanter Baustein der Reform für Kinder. Zunächst sollen Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 rückwirkend ab 1. Januar 2026 monatlich 10 Euro staatliche Prämie in ein individuelles Altersvorsorgedepot erhalten.

10. Müssen Sparer jetzt sofort handeln?

Der Artikel empfiehlt vor allem einen Vertragscheck. Entscheidend sind Kosten, Garantien, Förderberechtigung, Wechselregeln und die passende Auszahlungsform. Außerdem ist nach Stand vom 8. April 2026 noch nicht jedes Detail endgültig geklärt.