Die Steueridentifikationsnummer identifiziert eine natürliche Person dauerhaft. Die Steuernummer ordnet dagegen einen bestimmten Steuerfall beim zuständigen Finanzamt zu. Für Unternehmen kommen je nach Situation zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Wirtschafts-Identifikationsnummer hinzu.
Die Nummern sind nicht austauschbar. Auf einer Rechnung ist beispielsweise grundsätzlich die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers anzugeben. Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt diese Pflichtangabe derzeit nicht.
Stand 20. Juli 2026 wird die W‑IdNr. weiterhin stufenweise vergeben. Bestehende Unternehmen sollen sie nach dem aktuellen Zeitplan bis Ende 2027 automatisch erhalten.
Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr. und W‑IdNr.
Vier Kennungen mit unterschiedlichen Aufgaben – die richtige Nummer hängt vom konkreten Verfahren ab.
11 Ziffern
Steuer-ID
lebenslang für natürliche Personen
steuerfallbezogen
Steuernummer
vom zuständigen Finanzamt
DE + 9 Ziffern
USt-IdNr.
vor allem für umsatzsteuerliche EU-Sachverhalte
Vergabe bis Ende 2027
W‑IdNr.
automatisch und stufenweise
Zusammenfassung
- Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern und bleibt grundsätzlich ein Leben lang unverändert.
- Die Steuernummer wird für einen Steuerfall vergeben und kann sich bei einem Zuständigkeitswechsel ändern.
- Auf Rechnungen ist grundsätzlich die Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers anzugeben.
- Die W‑IdNr. wird automatisch vergeben, ersetzt derzeit aber weder Steuernummer noch USt-IdNr.
- Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E‑Rechnungen empfangen können; für die Ausstellung gelten noch Übergangsfristen.
- Für Kindergeld und Freistellungsaufträge ist die persönliche Steuer-ID relevant.
Was ist der wichtigste Unterschied?
Person, Steuerfall und Unternehmen trennen
Steuer-ID
Identifiziert eine natürliche Person bundesweit und dauerhaft.
Steuernummer
Ordnet Erklärungen, Bescheide und Zahlungen einem Steuerfall beim Finanzamt zu.
USt-IdNr.
Kennzeichnet Unternehmer insbesondere bei umsatzsteuerlichen Vorgängen im EU-Binnenmarkt.
W‑IdNr.
Soll wirtschaftlich Tätige bundeseinheitlich gegenüber Finanzbehörden und Verwaltung identifizieren.
| Kennung | Vergabestelle | Format | Typische Verwendung | Kann sie sich ändern? |
|---|---|---|---|---|
| Steuer-ID | Bundeszentralamt für Steuern | 11 Ziffern | Lohnsteuer, Kindergeld, Freistellungsauftrag, persönliche Steuerverfahren | Grundsätzlich nein |
| Steuernummer | Zuständiges Finanzamt | Je nach Bundesland unterschiedlich; elektronisch vereinheitlichtes Bundesschema | Steuererklärungen, Finanzamtsschreiben, Rechnungen | Ja, etwa bei neuer Zuständigkeit oder anderem Steuerfall |
| USt-IdNr. | Bundeszentralamt für Steuern | DE und neun Ziffern | EU-Binnenmarkt und alternativ zur Steuernummer auf Rechnungen | Unternehmensbezogen; nicht automatisch für jede Person vorhanden |
| W‑IdNr. | Bundeszentralamt für Steuern | DE und neun Ziffern plus fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal | Künftige bundeseinheitliche Unternehmensidentifikation | Grundnummer dauerhaft; zusätzliche Merkmale für weitere Tätigkeiten möglich |
Was müssen Sie über die Steuer-ID wissen?
Die persönliche Identifikationsnummer
automatisch
Vergabe
bei Geburt oder erster Anmeldung in Deutschland
lebenslang
Gültigkeit
unverändert bei Umzug, Heirat oder Namensänderung
nichtsprechend
Aufbau
keine lesbaren Angaben zu Wohnort oder Geburtsdatum
nur schriftlich
erneute Mitteilung
keine Bekanntgabe per Telefon oder E-Mail
Die Steuer-ID finden Sie regelmäßig auf dem Einkommensteuerbescheid und der Lohnsteuerbescheinigung. Ist sie verloren gegangen, können Sie beim BZSt eine erneute schriftliche Mitteilung anfordern.
Wann benötigen Sie die Steuer-ID?
- Arbeitgeber und ELStAM: für die Zuordnung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
- Kindergeld: grundsätzlich für die berechtigte Person und das Kind.
- Freistellungsauftrag: ohne hinterlegte Steuer-ID ist der Auftrag grundsätzlich nicht wirksam.
- Persönliche Steuerverfahren: für die eindeutige bundesweite Zuordnung natürlicher Personen.
Passender Rechner
Kindergeld monatlich und jährlich berechnen
Die Steuer-ID ist von der Kindergeldnummer zu unterscheiden. Der Rechner zeigt die reguläre Leistung für Kinder mit Anspruch.
Kindergeld-Rechner öffnenWas ist bei der Steuernummer wichtig?
Jeder Bearbeitungsfall beim Finanzamt erhält grundsätzlich eine Steuernummer. Eine Person oder ein Unternehmen kann daher mehrere Steuernummern für unterschiedliche Steuerarten oder Betriebe haben.
Wann eine neue Steuernummer möglich ist
Erste Steuererklärung
Das Finanzamt legt einen neuen Bearbeitungsfall an.
Selbstständigkeit oder Gewerbe
Die Nummer folgt regelmäßig nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Umzug
Bei Wechsel des zuständigen Finanzamts kann eine neue Nummer vergeben werden.
Weitere Steuerart
Für unterschiedliche Bearbeitungsfälle können getrennte Nummern bestehen.
Warum sehen Steuernummern unterschiedlich aus?
Papierbescheid: länderspezifisches Standardschema
Elektronische Übermittlung: vereinheitlichtes Bundesschema
Die Zahl der sichtbaren Stellen unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Mein ELSTER wandelt die Eingabe anhand des ausgewählten Landes in das benötigte elektronische Schema um.
Welche Nummer gehört auf eine Rechnung?
Nach § 14 Absatz 4 Nummer 2 UStG muss eine reguläre Rechnung grundsätzlich die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt erteilte USt-IdNr. des leistenden Unternehmers enthalten.
Rechnungsangaben richtig einordnen
Steuernummer
Kann als Pflichtangabe verwendet werden, wird dadurch aber gegenüber dem Rechnungsempfänger offengelegt.
USt-IdNr.
Kann die Steuernummer auf der Rechnung ersetzen und ist bei bestimmten EU-Umsätzen zusätzlich erforderlich.
W‑IdNr.
Ist derzeit keine allgemeine Ersatzangabe für Steuernummer oder USt-IdNr. nach § 14 UStG.
Steuer-ID
Die persönliche 11-stellige Steuer-ID gehört grundsätzlich nicht als Unternehmerkennung auf normale Geschäftsrechnungen.
Passender Rechner
Netto, Mehrwertsteuer und Brutto berechnen
Berechnen Sie den Steueranteil einer Rechnung und prüfen Sie Netto- und Bruttobeträge.
Mehrwertsteuer-Rechner öffnenWas gilt 2026 für die E‑Rechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E‑Rechnungen empfangen können. Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht für den Empfang aus. Ein gewöhnliches PDF ist seit 2025 keine E‑Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn, weil ihm das strukturierte Datenformat fehlt.
Übergangsfristen für Rechnungsaussteller
Bis 31. Dezember 2026
Alle Rechnungsaussteller können noch eine sonstige Rechnung verwenden.
Bis 31. Dezember 2027
Verlängerte Übergangsfrist bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
Kleinunternehmer
Von der Pflicht zur Ausstellung einer E‑Rechnung ausgenommen, Empfangsmöglichkeit dennoch erforderlich.
Seit 2025 empfangsbereit
Inländische Unternehmen müssen strukturierte Rechnungen entgegennehmen können.
Was ändert die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die W‑IdNr. wird seit November 2024 automatisch und stufenweise zugeteilt. Bei Neugründungen erfolgt die Vergabe im steuerlichen Erfassungsverfahren. Bestehende Unternehmen sollen die Nummer nach aktuellem BMF-Zeitplan bis Ende 2027 erhalten.
Aufbau und Funktion der W‑IdNr.
DE + 9 Ziffern
Grundnummer
entspricht im Aufbau der USt-IdNr.
-00001
erstes Unterscheidungsmerkmal
für die erste wirtschaftliche Tätigkeit
automatisch
keine gesonderte Beantragung
bei bestehenden Unternehmen und Neugründungen
parallel
zu bisherigen Nummern
aktuell kein vollständiger Ersatz
W‑IdNr. und USt-IdNr. nicht verwechseln
Beide beginnen mit DE und neun Ziffern. Die USt-IdNr. dient insbesondere umsatzsteuerlichen EU-Sachverhalten. Die W‑IdNr. ist eine allgemeine Unternehmenskennung und enthält zusätzlich ein Unterscheidungsmerkmal.
| Situation | Typischerweise benötigte Nummer | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitgeber ruft ELStAM ab | Steuer-ID | Die persönliche Identifikation erfolgt bundesweit. |
| Brief an das Finanzamt | Steuernummer | Die aktuellste Nummer aus dem jüngsten Bescheid verwenden. |
| Normale Geschäftsrechnung | Steuernummer oder USt-IdNr. | Die W‑IdNr. ersetzt diese Angabe derzeit nicht allgemein. |
| Innergemeinschaftlicher Umsatz | USt-IdNr. | Je nach Umsatz ist auch die USt-IdNr. des Leistungsempfängers erforderlich. |
| Kindergeldantrag | Steuer-ID von Elternteil und Kind | Nicht mit der Kindergeldnummer verwechseln. |
| Unternehmenskommunikation künftig | W‑IdNr. zusätzlich | Die Einführung läuft noch stufenweise. |
Wo finden Sie die richtige Nummer?
Dokumentencheck
✓ Steuer-ID
Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder ursprüngliches BZSt-Schreiben.
✓ Steuernummer
Aktueller Steuerbescheid, Finanzamtsschreiben oder ELSTER-Stammdaten.
✓ USt-IdNr.
BZSt-Mitteilung, Unternehmensstammdaten oder bisherige Geschäftsrechnungen.
✓ W‑IdNr.
BZSt-Mitteilung, ELSTER-Postfach oder Schreiben im Rahmen der steuerlichen Erfassung.
✓ Nach einem Umzug
Nicht automatisch eine alte Steuernummer weiterverwenden.
✓ Bei Unsicherheit
Das zuständige Finanzamt oder BZSt-Verfahren für die jeweilige Nummer nutzen.
Fazit
Die Steuer-ID gehört dauerhaft zur natürlichen Person. Die Steuernummer gehört zu einem Bearbeitungsfall beim Finanzamt und kann sich ändern. Die USt-IdNr. erfüllt vor allem umsatzsteuerliche Aufgaben, während die neue W‑IdNr. wirtschaftlich Tätige künftig bundeseinheitlich identifizieren soll.
Für Rechnungen bleibt 2026 die gesetzliche Vorgabe eindeutig: Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers. Die W‑IdNr. ist derzeit keine allgemeine Ersatzangabe.
Prüfen Sie bei Formularen und Schreiben immer den konkreten Verwendungszweck. Wer alle Nummern getrennt und mit dem jeweiligen Vergabeschreiben speichert, vermeidet fehlerhafte Rechnungen, Rückfragen und Verzögerungen.