GKV-Beiträge 2026 kurz erklärt
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.
14,6 %
Allgemeiner Beitragssatz für Mitglieder mit Krankengeldanspruch
2,9 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 tatsächlicher Wert je nach Krankenkasse
17,5 %
Durchschnittlicher Gesamtbeitrag 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag
Zusammenfassung
- Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 2026 weiterhin 14,6 Prozent.
- Der ermäßigte Beitragssatz für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch liegt bei 14,0 Prozent.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 Prozent.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich.
- Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich.
- Für 2027 sind weitere Änderungen geplant. Exakte Grenzwerte für 2027 sind im Juli 2026 noch nicht endgültig amtlich festgelegt.
GKV-Beitragssätze 2026 im Überblick
Die gesetzliche Krankenversicherung hat einen festen allgemeinen Beitragssatz. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag ist der wichtigste Unterschied zwischen den Kassen, wenn es um den Preis geht.| Beitragssatz-Komponente | Wert 2026 | Erklärung |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | Gilt in der Regel für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld. |
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | Gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | Orientierungswert. Die einzelne Krankenkasse kann einen anderen Zusatzbeitrag festlegen. |
| Durchschnittlicher Gesamtbeitrag | 17,5 % | 14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag. |
| Arbeitnehmeranteil bei Durchschnittswert | 8,75 % | Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich die Hälfte des Gesamtbeitrags. |
| Arbeitgeberanteil bei Durchschnittswert | 8,75 % | Arbeitgeber zahlen grundsätzlich ebenfalls die Hälfte. |
Wichtig: Durchschnitt ist nicht gleich Ihre Krankenkasse
Die 2,9 Prozent sind der amtlich festgelegte, ausgabendeckende Durchschnittswert für 2026. Er ist nicht mit dem Durchschnitt der tatsächlich von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge gleichzusetzen. Jede Kasse bestimmt ihren eigenen Satz; 17,5 Prozent sind daher nur die rechnerische Summe aus 14,6 und 2,9 Prozent.
Quelle: BMG: amtlicher Zusatzbeitrag und tatsächliche Beitragsentwicklung.
Was zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkret?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag grundsätzlich hälftig. Bei einem durchschnittlichen Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent bedeutet das: Arbeitnehmer zahlen etwa 8,75 Prozent und Arbeitgeber ebenfalls etwa 8,75 Prozent. Die tatsächliche Belastung hängt aber vom Bruttogehalt und vom Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Außerdem werden Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.Beispielrechnung bei 4.000 Euro Bruttogehalt
Gesamtbeitrag bei 17,5 %
4.000 Euro x 17,5 % = 700 Euro monatlich.
Arbeitnehmeranteil
Etwa 350 Euro monatlich bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Arbeitgeberanteil
Etwa 350 Euro monatlich bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Passender Rechner
Nettoauswirkung im Gehalt prüfen
Der Zusatzbeitrag wirkt sich direkt auf das Nettogehalt aus. Mit dem Rechner lässt sich die individuelle Belastung besser einschätzen.
Lohnrechner 2026 öffnenBeitragsbemessungsgrenze 2026: Warum Gutverdiener mehr zahlen
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die GKV beitragsfrei. Für 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro pro Monat beziehungsweise 69.750 Euro pro Jahr.| Jahr | Monatliche Beitragsbemessungsgrenze | Jährliche Beitragsbemessungsgrenze | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 2025 | 5.512,50 Euro | 66.150 Euro | Alter Vergleichswert. |
| 2026 | 5.812,50 Euro | 69.750 Euro | Amtlicher Wert für 2026. |
| 2027 geplant | noch nicht endgültig amtlich | noch nicht endgültig amtlich | Geplant ist eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro pro Monat neben der regulären Fortschreibung. |
Keine falsche Genauigkeit für 2027
Für 2027 kursieren Prognosen und Rechenbeispiele. Solange die Rechengrößen für 2027 nicht endgültig amtlich festgelegt sind, sollte der Artikel keine exakten 2027er Jahreswerte als sichere Werte darstellen.
Versicherungspflichtgrenze 2026 und Wechsel in die PKV
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ab wann Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind und sich privat krankenversichern können. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt. Für 2026 liegt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze bei 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich. Wer als Arbeitnehmer dauerhaft darüber verdient, kann grundsätzlich die private Krankenversicherung prüfen.| Grenze | Monat 2026 | Jahr 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze GKV/PV | 5.812,50 Euro | 69.750 Euro | Bis zu diesem Einkommen werden GKV- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet. |
| Versicherungspflichtgrenze | 6.450 Euro | 77.400 Euro | Ab dieser Grenze kann für Arbeitnehmer ein Wechsel in die PKV möglich werden. |
| Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze | 5.812,50 Euro | 69.750 Euro | Gilt für bestimmte privat Versicherte mit Bestandsschutz nach älterer Regelung. |
Was ändert sich 2027 voraussichtlich?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Nach der aktualisierten Meldung des Bundesgesundheitsministeriums hat es auch den Bundesrat passiert. Die einzelnen Maßnahmen haben unterschiedliche Starttermine; der Zuschlag für bestimmte mitversicherte Partner ist erst ab 2028 vorgesehen.Quelle: BMG: Bundestagsbeschluss und aktualisierter Bundesratsstand.
| Bereich | Geplante Änderung | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | Zusätzliche Anhebung um 300 Euro pro Monat | Gutverdiener zahlen auf einen größeren Teil ihres Einkommens GKV-Beiträge. |
| Versicherungspflichtgrenze | Ebenfalls zusätzliche Anhebung um 300 Euro pro Monat | Der Wechsel in die PKV kann für Arbeitnehmer schwerer werden. |
| Zuzahlungen | Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent | Eigenanteile können steigen. Belastungsgrenzen sollen weiter gelten. |
| Familienversicherung | Für bestimmte mitversicherte Partner ist ein Zuschlag von 2,5 Prozent geplant | Kinder und mehrere Ausnahmengruppen sollen beitragsfrei bleiben. |
| Zahnersatz | Festzuschuss für Regelversorgung soll sinken | Ohne Härtefallregelung kann der Eigenanteil für Zahnersatz steigen. |
| Homöopathie und Anthroposophie | Erstattung soll eingeschränkt werden | Bestimmte freiwillige Leistungen könnten künftig nicht mehr erstattet werden. |
Stand beachten
Stand 16. September 2026: Der Bundestagsbeschluss vom 10. Juli und die aktualisierte BMG-Meldung zum Bundesrat sind berücksichtigt. Für die Anwendung einer einzelnen Regel sind ihr Inkrafttreten und mögliche Übergangsbestimmungen maßgeblich.
So wirkt sich der Zusatzbeitrag auf das Netto aus
Der Zusatzbeitrag wirkt direkt auf das Nettogehalt. Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent steigt, beträgt die Erhöhung 0,4 Prozentpunkte. Bei 4.000 Euro Bruttogehalt sind das insgesamt 16 Euro pro Monat. Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag grundsätzlich teilen, entfallen davon rund 8 Euro auf den Arbeitnehmer und rund 8 Euro auf den Arbeitgeber.| Bruttogehalt | Erhöhung Zusatzbeitrag | Mehrbelastung gesamt | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|---|---|
| 3.000 Euro | +0,4 Prozentpunkte | 12 Euro monatlich | ca. 6 Euro monatlich | ca. 6 Euro monatlich |
| 4.000 Euro | +0,4 Prozentpunkte | 16 Euro monatlich | ca. 8 Euro monatlich | ca. 8 Euro monatlich |
| 5.812,50 Euro | +0,4 Prozentpunkte | 23,25 Euro monatlich | ca. 11,63 Euro monatlich | ca. 11,63 Euro monatlich |
Passender Rechner
Teilzeit, Vollzeit und Netto besser vergleichen
Wer seine Arbeitszeit verändert, sollte auch die Auswirkungen auf Brutto, Netto und Sozialabgaben prüfen.
Teilzeitrechner öffnenKrankenkassenwechsel: Wann lohnt sich der Vergleich?
Ein Krankenkassenwechsel kann sich lohnen, wenn die eigene Kasse einen hohen Zusatzbeitrag verlangt und eine günstigere Kasse ähnliche Leistungen bietet. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Kassen gleich. Der Unterschied liegt vor allem beim Zusatzbeitrag, Service und freiwilligen Zusatzleistungen. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. In der Regel reicht es aus, eine neue Krankenkasse zu wählen. Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Kasse über den Wechsel.So prüfen Sie einen Krankenkassenwechsel
1. Zusatzbeitrag prüfen
Vergleichen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer aktuellen Krankenkasse mit anderen geöffneten Kassen.
2. Leistungen vergleichen
Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Service, Bonusprogramme und Zusatzleistungen.
3. Frist beachten
Bei einer Zusatzbeitragserhöhung muss der Wechselantrag grundsätzlich bis zum Ablauf des Monats gestellt werden, für den der höhere Beitrag gilt.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
Arbeitgeber tragen die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitrags und grundsätzlich auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Dadurch wirken steigende Zusatzbeiträge nicht nur auf das Netto der Arbeitnehmer, sondern auch auf die Lohnnebenkosten der Betriebe. Besonders relevant ist das bei Unternehmen mit vielen Beschäftigten, bei Gutverdienern nahe der Beitragsbemessungsgrenze und bei Kassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitrag. Ein niedrigerer Zusatzbeitrag kann auch den Arbeitgeberanteil senken.| Arbeitgeber-Thema | Auswirkung | Was Unternehmen prüfen sollten |
|---|---|---|
| Zusatzbeitrag | Steigt der Zusatzbeitrag, steigt auch der Arbeitgeberanteil. | Lohnnebenkosten regelmäßig neu kalkulieren. |
| Beitragsbemessungsgrenze | Bei Gutverdienern können Beiträge auf mehr Einkommen fällig werden. | Budgetplanung für Fach- und Führungskräfte anpassen. |
| Krankenkassenwahl | Beschäftigte wählen ihre Kasse selbst, der Zusatzbeitrag beeinflusst aber beide Seiten. | Mitarbeiter neutral über Wechselrechte und Beitragsunterschiede informieren. |
Geplante Änderungen bei Familienversicherung und Zuzahlungen
Nach den aktualisierten Angaben des BMG bleibt die beitragsfreie Familienversicherung in weiten Teilen erhalten. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Auch für mehrere Gruppen wie Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung sind Ausnahmen vorgesehen. Für bestimmte andere bisher beitragsfrei mitversicherte Partner ist ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des hauptversicherten GKV-Mitglieds vorgesehen.Quelle: BMG: Familienversicherung, Ausnahmen und Zuzahlungen.
| Reformpunkt | Geplante Regelung | Einordnung |
|---|---|---|
| Familienversicherung | Kinder und mehrere Ausnahmengruppen bleiben beitragsfrei. | Die beitragsfreie Familienversicherung wird nicht komplett abgeschafft. |
| Mitversicherte Partner | Für bestimmte Partner ist ein Zuschlag von 2,5 % geplant. | Der Zuschlag soll vom hauptversicherten Mitglied getragen werden. |
| Zuzahlungen | Erhöhung um 50 % geplant. | Die Belastungsgrenzen sollen weiterhin gelten. |
| Zahnersatz | Festzuschuss für Regelversorgung soll sinken. | Härtefallregelungen für Versicherte mit niedrigem Einkommen sollen bestehen bleiben. |
Warum die GKV-Finanzierung unter Druck steht
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter finanziellem Druck, weil Ausgaben stärker steigen als Einnahmen. Gründe sind unter anderem medizinischer Fortschritt, demografische Entwicklung, höhere Leistungsausgaben, Krankenhauskosten und Arzneimittelausgaben. Die FinanzKommission Gesundheit sieht kurzfristigen Reformbedarf, damit die Beitragssätze ab 2027 stabilisiert werden können. Ohne Gegenmaßnahmen drohen zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner.Checkliste: Das sollten Versicherte 2026 prüfen