Der Mindestlohn 2026 ist schnell genannt: 13,90 € brutto pro Stunde. Entscheidend ist aber die richtige Methode: erst den Stundenlohn prüfen, dann das Monatsbrutto berechnen, danach mit einem Brutto-Netto-Rechner das reale Auszahlungsniveau einordnen.
Wenn Sie wissen wollen, was 13,90 € netto bedeuten, reicht eine grobe Schätzung nicht. Sie müssen den gesetzlichen Mindestlohn, Ihre Steuerklasse, die Sozialabgaben und Ihr Arbeitszeitmodell zusammen betrachten.
Diese Anleitung ist in drei Schritte gegliedert. Zuerst klären wir die offiziellen Werte für 2026 und 2027. Danach rechnen wir typische Nettofälle für Vollzeit, Teilzeit, Midijob und Minijob durch. Zum Schluss sehen Sie, wer besonders profitiert und wo Arbeitgeber bei Arbeitszeiterfassung, Ausnahmen vom Mindestlohn und Bußgeldern genau hinschauen müssen.
Mindestlohn 2026 auf einen Blick
Die wichtigsten Werte für Stundenlohn, Vollzeit und Minijob in einer kompakten Übersicht.
13,90 €
Mindestlohn 2026
brutto je Arbeitsstunde
2.409,33 €
Vollzeit-Brutto
bei 40 Stunden pro Woche
603 €
Minijob-Grenze
durchschnittlich pro Monat
14,60 €
Mindestlohn 2027
ab 1. Januar 2027
Zusammenfassung
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Gegenüber 2025 mit 12,82 € sind das 1,08 € mehr, also 8,42 %. Zum 1. Januar 2027 steigt der Satz auf 14,60 €.
- Bei 40 Stunden pro Woche ergibt das rund 2.409,33 € brutto im Monat. In einer typischen Rechnung ohne Kirchensteuer landen Alleinstehende in Steuerklasse 1 meist bei rund 1.700 bis 1.760 € netto.
- Nach der Destatis-Aktualisierung vom Januar 2026 waren von der Anhebung auf 13,90 € bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen. In der früheren Vorausberechnung lagen Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und das Gastgewerbe besonders häufig im Niedriglohnbereich.
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € monatlich und 7.236 € pro Jahr. Wer regelmäßig 603,01 bis 2.000 € verdient, arbeitet im Midijob.
- Für die Kontrolle sind die Zollbehörden zuständig, genauer die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bei Verstoß gegen den Mindestlohn drohen Bußgelder bis zu 500.000 €, bei Verletzungen der Dokumentationspflicht bis zu 30.000 €.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt außerdem schon den nächsten Schritt: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Satz auf 14,60 €.
Wichtig ist der Vergleich mit 2025. Der Sprung von 12,82 € auf 13,90 € klingt nach wenig, bedeutet aber 1,08 € mehr pro Stunde und damit 8,42 % Zuwachs in nur einem Jahr. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 187,20 € mehr Brutto im Monat.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erreicht Deutschland mit dem Mindestlohn 2026 rund 60 % des Bruttomedianverdienstes von Vollzeitbeschäftigten. Für Sie ist das deshalb relevant, weil der Mindestlohn nicht nur eine politische Marke ist, sondern eine harte Lohnuntergrenze für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde im Arbeitsverhältnis.
| Vergleich | Ab wann | Stundenlohn | Was Sie daraus ableiten sollten |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn | 1. Januar 2026 | 13,90 € | Das ist die Untergrenze. Liegt Ihr Vertrag darunter, sollten Sie die Lohnabrechnung sofort prüfen. |
| Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn | 1. Januar 2027 | 14,60 € | Wenn Ihr Vertrag schon jetzt knapp über 13,90 € liegt, ist eine erneute Anpassung ab 2027 sehr wahrscheinlich. |
| Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung | 1. Januar 2026 | 15,00 € | Branchenmindestlöhne gehen vor. Wer in dieser Branche arbeitet, darf nicht mit 13,90 € abgespeist werden. |
| Dachdeckerhandwerk, Hilfstätigkeit | 1. Januar 2026 | 14,96 € | Ein Blick in Branche und Tätigkeitsprofil lohnt sich, weil Fach- und Hilfstätigkeiten unterschiedlich vergütet sein können. |
| Pflegehilfskräfte | ab 1. Juli 2026 | 16,52 € | In der Pflege liegen die Mindestentgelte deutlich höher. Der allgemeine Mindestlohn ist dort oft nur die absolute Unterkante für Sonderfälle. |
Passender Rechner
Stundenlohn und Monatsgehalt umrechnen
Prüfen Sie, welches Monats- oder Jahresgehalt sich aus Ihrem Stundenlohn und Ihrer Wochenarbeitszeit ergibt.
Stundenlohnrechner öffnen- Prüfen Sie zuerst, ob für Ihre Branche ein höherer Mindestlohn gilt.
- Vergleichen Sie dann Ihre vereinbarten Wochenstunden mit dem tatsächlichen Dienstplan.
- Kontrollieren Sie, ob Zuschläge, etwa bei Schichtarbeit, korrekt getrennt ausgewiesen werden.
- Wenn Sie im Zweifel sind, hilft der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums beim Bruttocheck, ein Brutto-Netto-Rechner folgt im zweiten Schritt.
Mindestlohn 2026: Brutto und Netto verstehen
Der Mindestlohn von 13,90 € ist immer ein Bruttowert. Netto bleibt nur das, was nach Lohnsteuer und Sozialversicherung übrig bleibt. Genau deshalb wirkt dieselbe Lohnerhöhung bei zwei Beschäftigten oft sehr unterschiedlich.
Für eine saubere Rechnung starten Sie mit dem verstetigten Monatsgehalt. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12, also rund 2.409,33 € brutto pro Monat. Erst auf dieser Basis lohnt sich ein Blick in den Brutto-Netto-Rechner.
Vom Stundenlohn zum Netto in drei Schritten
1. Monatsstunden
Wochenstunden × 52 ÷ 12 ergeben die durchschnittlichen Monatsstunden.
2. Monatsbrutto
Stundenlohn × Monatsstunden ergibt das verstetigte Bruttogehalt.
3. Nettolohn
Steuerklasse, Krankenkasse, Pflegeversicherung und Kirchensteuer bestimmen das Netto.
Ein Brutto-Netto-Rechner liefert nur dann brauchbare Ergebnisse, wenn Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, gesetzliche oder private Krankenversicherung und Zusatzbeitrag korrekt eingetragen sind. Der häufigste Fehler ist nicht die Berechnung selbst, sondern eine falsche Voreinstellung.
Wie viel bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Die folgende Tabelle zeigt keine Fantasiewerte, sondern realistische Orientierungen für 2026. Zur besseren Vergleichbarkeit gehe ich hier von einer gesetzlichen Krankenversicherung, keiner Kirchensteuer und einem normalen Arbeitnehmerfall aus.
| Szenario | Monatsbrutto | Typisches Netto | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Vollzeit, 40 Std./Woche | 2.409,33 € | ca. 1.700 bis 1.760 € in Steuerklasse 1 | Der Unterschied zu 2025 ist brutto klar sichtbar, netto bleibt davon meist ein niedriger dreistelliger Betrag pro Monat. |
| Vollzeit, 40 Std./Woche | 2.409,33 € | ca. 1.885 € in Steuerklasse 3 | Steuerklasse 3 erhöht das Monatsnetto, sie ist aber nur im passenden Ehegattenmodell sinnvoll. |
| Teilzeit, 35 Std./Woche | 2.108,17 € | ca. 1.540 € in Steuerklasse 1 | Hier wird die Lohnsteuer bereits spürbar kleiner, die Sozialabgaben bleiben aber voll relevant. |
| Teilzeit, 30 Std./Woche | 1.807,00 € | grob 1.350 bis 1.430 € in Steuerklasse 1 | Dieses Niveau liegt klar über dem Midijob. Eine exakte Rechnung hängt stark von Zusatzbeitrag und Familienstand ab. |
| 20 Std./Woche | 1.204,67 € | ca. 1.019 € in Steuerklasse 1 | Sie sehen daran gut: Schon relativ wenige Wochenstunden liegen deutlich über der Minijob-Grenze. |
Passender Rechner
Mindestlohn netto berechnen
Berechnen Sie Nettolohn und Abzüge mit Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse und weiteren persönlichen Angaben.
Lohnrechner 2026 öffnenEin Punkt wird dabei oft unterschätzt: Das Brutto steigt stärker als das Netto. Wer 2025 bei 40 Stunden pro Woche mit 12,82 € rund 2.222,13 € brutto bekam, liegt 2026 bei 2.409,33 €. Netto ist das Plus spürbar, aber eben kleiner als der reine Bruttosprung von 187,20 €.
- Steuerklasse 1 ist für viele Singles die realistische Standardrechnung.
- Steuerklasse 3 erhöht das laufende Netto, passt aber nur in bestimmte Ehekonstellationen.
- Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse können das Ergebnis um etliche Euro im Monat verschieben.
- Wenn Sie den Betrag für Ihr Konto wissen wollen, rechnet der Brutto-Netto-Rechner besser als jede Faustformel.
Welche Faktoren beeinflussen das Nettogehalt?
Beim Nettogehalt wirken mehrere Stellschrauben gleichzeitig. Die wichtigste ist Ihre Steuerklasse. Direkt danach kommen Sozialabgaben, Kinder, Kirchensteuer, Krankenkasse und die Frage, ob Ihr Vertrag als Vollzeit, Teilzeit, Midijob oder Minijob läuft.
| Faktor | Warum er wichtig ist | Was Sie konkret tun sollten |
|---|---|---|
| Steuerklasse | Sie steuert den laufenden Lohnsteuerabzug direkt. | Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Steuerklasse noch zu Familienstand und Einkommen passt. |
| Krankenversicherung und Zusatzbeitrag | Schon kleine Unterschiede beim Zusatzbeitrag verändern das Monatsnetto. | Tragen Sie im Rechner immer Ihre echte Krankenkasse ein, nicht den Standardwert. |
| Pflegeversicherung | Kinderlose zahlen in der Regel mehr als Eltern. | Kontrollieren Sie, ob Kinder auf der Lohnabrechnung korrekt hinterlegt sind. |
| Kirchensteuer | Sie senkt das Netto zusätzlich. | Wer ausgetreten ist, sollte prüfen, ob die Lohnabrechnung schon umgestellt wurde. |
| Branchenmindestlöhne | In Gebäudereinigung, Dachdeckerhandwerk oder Pflege liegt die Untergrenze oft über 13,90 €. | Vergleichen Sie nicht nur mit dem gesetzlichen Mindestlohn, sondern mit Ihrer Branche. |
| Schichtarbeit und Zuschläge | Zuschläge können das Netto verbessern, vor allem bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. | Schauen Sie, ob Zuschläge separat ausgewiesen und richtig behandelt werden. |
Ein oft übersehener Hebel ist der Midijob. Wer 2026 regelmäßig zwischen 603,01 und 2.000 € verdient, liegt im Übergangsbereich. Das ist für viele Teilzeitkräfte interessant, weil die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung dort niedriger anlaufen als in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Job.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, kurz IAB, beobachtet diese Wechsel besonders genau. Für Sie heißt das praktisch: Prüfen Sie nicht nur den Stundenlohn, sondern immer auch die Einordnung des gesamten Arbeitsverhältnisses.
Ihr Nettogehalt hängt nicht an einer Zahl, sondern an der Kombination aus Steuerklasse, Sozialabgaben und Arbeitszeitmodell.
Mindestlohn bei Teilzeit und Minijobs
Teilzeit und Minijob wirken auf den ersten Blick einfach. In der Praxis kippt der Status aber schnell, wenn Stunden schwanken oder die Verdienstgrenze gerissen wird. Genau hier passieren die meisten teuren Fehler.
Seit 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat. Wer regelmäßig darüber liegt, landet nicht mehr im Minijob, sondern im Midijob. Das ist kein Detail, sondern entscheidet über Abgaben, Meldungen und spätere Nachzahlungen.
Welche Stundenanzahl und Verdienstgrenzen gelten?
Die Minijob-Zentrale weist für 2026 auf eine klare Faustregel hin: Bei exakt 13,90 € Mindestlohn sind 43,38 Stunden pro Monat die rechnerische Obergrenze, wenn Sie die 603-€-Grenze nicht überschreiten wollen.
| Thema | Kurzfassung |
|---|---|
| Verdienstgrenze 2026 |
|
| Maximale Stunden bei 13,90 € |
|
| Midijob 2026 |
|
| Unvorhersehbares Überschreiten |
|
| Arbeitszeiterfassung |
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| Dokumentationspflichten in Branchen |
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| Praktische Hilfsmittel |
|
| Beispielrechnungen (Brutto/Monat) |
|
Passender Rechner
Teilzeit und Vollzeit vergleichen
Vergleichen Sie unterschiedliche Wochenstunden und sehen Sie, wie sich Brutto und Netto verändern.
Teilzeitrechner öffnenPraxisablauf für Arbeitgeber: Erfassen Sie die Tagesstunden laufend, nicht erst am Monatsende. Prüfen Sie danach die Monats- und Jahressumme. Legen Sie einen Warnpunkt deutlich vor 603 € fest, damit Sie nicht erst beim Überschreiten reagieren. Archivieren Sie die Unterlagen sauber. So kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Angaben sofort nachvollziehen.
Eine wichtige Falle: 44 Stunden in einem einzelnen Monat sind nicht automatisch verboten. Sie sind aber ein Warnsignal. Wenn der Verdienst im Jahresdurchschnitt über 603 € rutscht oder die Schwankungen extrem wirken, kann der Minijob sozialversicherungsrechtlich kippen. Dann wird aus einer kleinen Aushilfe schnell ein Fall für Nachzahlung.
Im Minijob entscheidet nicht nur der Stundenlohn, sondern vor allem die Summe aus Stunden, Monatsverdienst und sauberer Dokumentation.
Wer profitiert vom Mindestlohn 2026?
Vom Mindestlohn 2026 profitieren nicht nur Menschen, die exakt 13,90 € bekommen. Profitieren können alle Beschäftigten, deren Stundenlohn vorher darunter lag, weil Arbeitgeber oft ganze Lohngruppen anheben müssen.
In der Aktualisierung des Statistischen Bundesamts vom 22. Januar 2026 waren von der Anhebung auf 13,90 € bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen, also rund 12 % aller Beschäftigungsverhältnisse. Für Ihre Einordnung ist das wichtig, weil die frühere Vorausberechnung mit 6,6 Millionen Jobs deutlich höher lag. Die aktuellere Zahl ist deshalb die bessere Orientierung.
Besonders häufig betroffen
Teilzeit
Beschäftigte mit niedrigen Stundenlöhnen spüren die Anhebung direkt.
Minijob
Der höhere Mindestlohn verändert die mögliche monatliche Arbeitszeit.
Gastgewerbe
Kurze Dienste sowie Vor- und Nacharbeiten müssen vollständig erfasst werden.
Ostdeutschland
Dort lag der Anteil betroffener Beschäftigungsverhältnisse überdurchschnittlich hoch.
- Teilzeit- und Minijobnahe Beschäftigte: Hier sitzt der Mindestlohn besonders oft nah an der tatsächlichen Vergütung. Schon kleine Erhöhungen schlagen deshalb direkt auf das Netto durch.
- Frauen: In der Destatis-Vorausberechnung vom Juli 2025 erhöhte sich der Stundenverdienst in rund 20 % der von Frauen ausgeübten Jobs, bei Männern in rund 14 %. Wenn Sie in einem typischen Teilzeit- oder Dienstleistungsberuf arbeiten, ist die Chance auf einen direkten Effekt deshalb überdurchschnittlich hoch.
- Beschäftigte in Ostdeutschland: Ebenfalls in der Destatis-Schätzung lag der Anteil betroffener Jobs in Ostdeutschland bei rund 20 %, in Westdeutschland bei rund 16 %. Das erklärt, warum die Anpassung dort oft sichtbarer ankommt.
- Gastgewerbe und Land- und Forstwirtschaft: Im Gastgewerbe lagen in der früheren Schätzung 56 % der Jobs unterhalb der neuen Marke, in Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei 43 %. Wer dort arbeitet, sollte die Lohnabrechnung besonders genau kontrollieren.
- Beschäftigte ohne starken Tarifschutz: Wo kein höherer Tariflohn greift, wird der gesetzliche Mindestlohn schneller zur echten Untergrenze. In tarifgebundenen Bereichen liegen viele Löhne ohnehin darüber.
| Gruppe | Warum der Effekt stark ist | Ihre beste Prüffrage |
|---|---|---|
| Frauen in Teilzeit | Häufiger in Berufen mit niedrigen Stundenlöhnen vertreten. | Wird wirklich jede Arbeitsstunde, auch kurze Zusatzschichten, mit dem neuen Satz bezahlt? |
| Beschäftigte in Ostdeutschland | Höherer Anteil von Jobs nahe der gesetzlichen Lohnuntergrenze. | Liegt Ihr neuer Stundenlohn nur beim gesetzlichen Minimum oder gilt in Ihrer Branche bereits mehr? |
| Gastgewerbe | Viele kurze Dienste, wechselnde Schichten, Trinkgeld und hohe Personalfluktuation. | Sind Bereitschaftszeiten, Vorbereitungszeiten und Abschlussarbeiten voll erfasst? |
| Pflege und Reinigung | Oft gelten eigene Mindestentgelte oberhalb von 13,90 €. | Wird der richtige Branchenmindestlohn angewendet? |
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist in seinen aktuellen Stellungnahmen darauf hin, dass frühere Mindestlohnerhöhungen bislang keine größeren negativen Beschäftigungseffekte gezeigt haben. Für Sie heißt das: Die wichtigere Frage im Alltag ist meist nicht, ob der Mindestlohn kommt, sondern ob er auf Ihrer Abrechnung voll ankommt.
Welche Herausforderungen und Warnsignale gibt es?
Arbeitgeber müssen den Mindestlohn nicht nur zahlen, sondern auch nachweisen können. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft dabei Lohnunterlagen, Arbeitszeiterfassung und bei Bedarf auch Auftrags- und Finanzbuchhaltung. Wer sauber arbeitet, kommt durch eine Prüfung deutlich entspannter.
Das Bundesfinanzministerium nennt klare Obergrenzen für Bußgelder: Bis zu 500.000 € bei Verstoß gegen den Mindestlohn selbst, bis zu 30.000 € bei Pflichtverletzungen rund um die Dokumentation. Diese Zahlen sind nicht theoretisch. Sie zeigen, warum schlampige Zeiterfassung für kleine Betriebe schnell teurer wird als ein ordentliches System.
Arbeitszeit vollständig dokumentieren
Entscheidend ist nicht nur der vereinbarte Stundenlohn. Unbezahlte Vorbereitungszeit, Abschlussarbeiten oder nicht erfasste Zusatzschichten können den tatsächlichen Stundenlohn unter 13,90 € drücken.
| Warnsignal | Warum es gefährlich ist | Folge in der Praxis |
|---|---|---|
| Arbeitszeiten werden nur grob geschätzt | Beginn, Ende und Dauer sind dann nicht belastbar. | Risiko von Bußgeldern und Nachforderungen. |
| Subunternehmer ohne Kontrolle | Die Auftraggeberhaftung kann auch den Auftraggeber treffen. | Prüfen Sie Verträge, Nachweise und Zeitdaten früh. |
| Minijob mit dauernd schwankenden Spitzen | Der Status als geringfügige Beschäftigung kann verloren gehen. | Nachzahlungen zur Sozialversicherung werden möglich. |
| Unbezahlte Vor- und Nacharbeit | Gerade kurze Rüstzeiten drücken den echten Stundenlohn unter die Grenze. | Der formale Stundenlohn sieht korrekt aus, der reale nicht. |
Wenn Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter einen Verdacht haben, gehen Sie systematisch vor. Sichern Sie Lohnabrechnungen, Dienstpläne, Chatnachrichten, Schichtlisten und eigene Stundenaufzeichnungen. Diese Unterlagen sind vor dem Arbeitsgericht meist wichtiger als eine allgemeine Beschwerde.
Ein zweiter wichtiger Punkt wird oft verwechselt: Der Zoll ahndet Verstöße des Arbeitgebers, Ihr individueller Zahlungsanspruch läuft aber über das Arbeitsrecht. Wer zu wenig Lohn bekommen hat, muss die Differenz in der Regel selbst geltend machen. Gerade deshalb sollten Sie nicht monatelang warten.
Das größte Risiko ist selten der offizielle Stundenlohn auf dem Papier, sondern die nicht erfasste Arbeitszeit daneben.
Fazit
Mindestlohn 2026 heißt in der Praxis: 13,90 € brutto pro Stunde und bei 40 Stunden pro Woche rund 2.409,33 € Monatsbrutto.
Netto landen viele Alleinstehende in Steuerklasse 1 damit eher im Bereich um 1.700 € plus, nicht bei über 2.000 €. Wer verheiratet ist, Kinder hat, Kirchensteuer zahlt, im Midijob arbeitet oder unter einen höheren Branchenmindestlohn fällt, sieht ein anderes Ergebnis.
Prüfen Sie deshalb Ihr Arbeitsverhältnis mit einem Brutto-Netto-Rechner, gleichen Sie Ihre Arbeitszeiterfassung mit der Lohnabrechnung ab und kontrollieren Sie, ob für Ihre Branche mehr als der allgemeine Mindestlohn gilt. Genau dort entscheidet sich, was von 13,90 € pro Stunde am Monatsende wirklich netto bei Ihnen ankommt.