Neue Pflegemindestlöhne ab Juli 2026: Brutto und Netto im Überblick
Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Pflegebranche neue verbindliche Pflegemindestlöhne. Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte erhalten höhere gesetzliche Lohnuntergrenzen.
Die wichtigste Frage bleibt aber: Was bedeutet das monatlich brutto und wie viel bleibt davon ungefähr netto übrig?
In diesem Überblick sehen Sie die neuen Stundensätze, korrigierte Monatswerte für Vollzeit und Teilzeit, typische Netto-Spannen und die wichtigsten Regeln zu Wegezeiten, Bereitschaftsdienst und zusätzlichem Urlaub.
Pflegemindestlohn 2026 kurz erklärt
Seit dem 1. Juli 2026 gelten drei neue gesetzliche Untergrenzen in der Pflege. Wichtig: Es geht immer um den Bruttostundenlohn. Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer und Kinderstatus ab.
16,52 €
Pflegehilfskräfte
brutto pro Stunde ab Juli 2026
17,80 €
Qualifizierte Pflegehilfskräfte
mit mindestens einjähriger Ausbildung
21,03 €
Pflegefachkräfte
brutto pro Stunde ab Juli 2026
Zusammenfassung
- Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte 16,52 Euro brutto pro Stunde.
- Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit erhalten seit Juli 2026 mindestens 17,80 Euro brutto pro Stunde.
- Pflegefachkräfte erhalten seit Juli 2026 mindestens 21,03 Euro brutto pro Stunde.
- Bei 40 Wochenstunden entspricht das für Pflegefachkräfte rund 3.645 Euro brutto im Monat.
- Das tatsächliche Netto hängt stark von Steuerklasse, Bundesland, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer und Kinderstatus ab.
Neue Pflegemindestlöhne ab Juli 2026
Die neuen Werte sind in der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung festgelegt. Die Verordnung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und gilt bundesweit für Pflegebetriebe.
Erfasst sind insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen sowie ambulante Krankenpflegeleistungen. Nicht automatisch erfasst sind zum Beispiel Krankenhäuser, Auszubildende, Pflegestudierende sowie reine Verwaltungs-, Küchen-, Reinigungs- oder Logistikbereiche.
| Berufsgruppe | Bis 30.06.2026 | Seit 01.07.2026 | Ab 01.07.2027 |
|---|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte | 16,10 Euro | 16,52 Euro | 16,95 Euro |
| Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung | 17,35 Euro | 17,80 Euro | 18,26 Euro |
| Pflegefachkräfte | 20,50 Euro | 21,03 Euro | 21,58 Euro |
Wichtig: Für alle drei Gruppen ist die nächste Erhöhung ab Juli 2027 bereits konkret festgelegt.
Monatsbrutto: Was bedeutet der Stundenlohn in Vollzeit und Teilzeit?
Für einen realistischen Monatswert wird üblicherweise mit 52 Wochen pro Jahr und 12 Monaten gerechnet. Die Formel lautet:
Monatsbrutto = Stundenlohn x Wochenstunden x 52 / 12
So wird aus dem Stundenlohn das Monatsbrutto
1. Stundenlohn prüfen
Zum Beispiel 21,03 Euro brutto pro Stunde für Pflegefachkräfte.
2. Wochenstunden eintragen
20, 30, 35 oder 40 Wochenstunden verändern das Monatsbrutto deutlich.
3. Monatswert berechnen
Formel: Stundenlohn x Wochenstunden x 52 / 12.
| Berufsgruppe | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche | 35 Std./Woche | 40 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|
| Pflegehilfskraft, 16,52 Euro | ca. 1.432 Euro | ca. 2.148 Euro | ca. 2.506 Euro | ca. 2.863 Euro |
| Qualifizierte Pflegehilfskraft, 17,80 Euro | ca. 1.543 Euro | ca. 2.314 Euro | ca. 2.700 Euro | ca. 3.085 Euro |
| Pflegefachkraft, 21,03 Euro | ca. 1.823 Euro | ca. 2.734 Euro | ca. 3.190 Euro | ca. 3.645 Euro |
Damit wird auch ein häufiger Rechenfehler sichtbar: Bei 16,52 Euro und 40 Wochenstunden liegt das Monatsbrutto nicht bei rund 2.641 Euro, sondern bei etwa 2.863 Euro.
Passender Rechner
Stundenlohn in Monatslohn umrechnen
Monatswert für 20, 30, 35 oder 40 Wochenstunden schnell prüfen.
Stundenlohnrechner öffnenNettoverdienst: Was bleibt ungefähr übrig?
Das Bruttogehalt ist nicht der Betrag, der auf dem Konto landet. Abgezogen werden insbesondere Lohnsteuer, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Die folgenden Werte sind deshalb nur grobe Orientierungen. Gerechnet wird mit Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung, ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge. Das tatsächliche Netto kann abweichen.
Netto ist kein fester Betrag
Die Netto-Werte in der Tabelle sind nur Orientierungswerte. Schon eine andere Steuerklasse, ein anderer Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder Kirchensteuer kann das Ergebnis verändern. Für den echten Auszahlungsbetrag ist eine individuelle Brutto-Netto-Rechnung nötig.
| Beispiel bei 40 Std./Woche | Monatsbrutto seit Juli 2026 | Typisches Netto grob | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Pflegehilfskraft | ca. 2.863 Euro | ca. 1.950 bis 2.050 Euro | Abhängig von Krankenkasse, Pflegeversicherung und Steuerdaten. |
| Qualifizierte Pflegehilfskraft | ca. 3.085 Euro | ca. 2.075 bis 2.175 Euro | Bei höherem Brutto steigen auch Steuer- und Sozialabgaben. |
| Pflegefachkraft | ca. 3.645 Euro | ca. 2.375 bis 2.500 Euro | Steuerklasse III kann mehr, Steuerklasse V oder VI deutlich weniger Netto bedeuten. |
Wichtig: Das Netto hängt nicht allein vom Stundenlohn ab. Entscheidend ist die Kombination aus Brutto, Steuerklasse, Sozialversicherung, Bundesland, Kirchensteuer und Kinderstatus.
Passender Rechner
Brutto und Netto genauer berechnen
Netto besser einschätzen mit Steuerklasse, Krankenkasse und Sozialabgaben.
Lohnrechner 2026 öffnenWie stark steigt das Gehalt gegenüber vorher?
Die Erhöhung seit Juli 2026 ist wichtig, aber der monatliche Sprung ist kleiner, als die neuen Bruttostundenlöhne auf den ersten Blick wirken. Denn direkt vorher galten bereits höhere Pflegemindestlöhne.
| Berufsgruppe bei 40 Std./Woche | Monatsbrutto vorher | Monatsbrutto seit 01.07.2026 | Brutto-Plus pro Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegehilfskraft | ca. 2.791 Euro | ca. 2.863 Euro | ca. +73 Euro |
| Qualifizierte Pflegehilfskraft | ca. 3.007 Euro | ca. 3.085 Euro | ca. +78 Euro |
| Pflegefachkraft | ca. 3.553 Euro | ca. 3.645 Euro | ca. +92 Euro |
Brutto-Plus seit Juli 2026 bei 40 Stunden pro Woche
+73 €
Pflegehilfskraft
brutto pro Monat
+78 €
Qualifizierte Pflegehilfskraft
brutto pro Monat
+92 €
Pflegefachkraft
brutto pro Monat
Wichtig: Vom Brutto-Plus kommt netto nicht der volle Betrag an. Steuern und Sozialabgaben werden weiterhin abgezogen.
Welche Faktoren beeinflussen den Nettolohn?
Diese Faktoren bestimmen Ihr Netto
Beim Pflegemindestlohn zählt nicht nur der Stundensatz. Entscheidend ist die Kombination aus Brutto, Steuerdaten und Sozialabgaben.
Steuerklasse
Steuerklasse I, III, V oder VI kann das monatliche Netto stark verändern.
Krankenversicherung
Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse wirkt sich direkt auf den Auszahlungsbetrag aus.
Pflegeversicherung
Kinderstatus und Kinderzahl beeinflussen den Beitrag zur Pflegeversicherung.
Kirchensteuer & Bundesland
Kirchensteuerpflicht und Bundesland verändern die Abzüge zusätzlich.
Wegezeiten, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Die Verordnung regelt nicht nur die reinen Stundensätze. Auch Wegezeiten und Bereitschaftsdienst sind wichtig.
Das Mindestentgelt gilt auch für Wegezeiten zwischen mehreren Patientinnen oder Patienten sowie gegebenenfalls zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs.
Wichtig: Nicht gemeint ist automatisch jede private Pendelzeit von zuhause zur ersten Arbeitsstelle. Wegezeit im Sinne der Verordnung betrifft vor allem Wege zwischen Pflegeeinsätzen.
Beim Bereitschaftsdienst gelten besondere Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Bereitschaftszeit für die Entgeltberechnung anteilig bewertet werden. Überschreitet Bereitschaftsdienst bestimmte Grenzen, muss er vollständig mit dem jeweiligen Pflegemindestentgelt vergütet werden.
Rufbereitschaft ist dagegen nicht pauschal von der Verordnung erfasst. Wird während der Rufbereitschaft tatsächlich gearbeitet, muss diese Arbeitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten mindestens mit dem Pflegemindestentgelt vergütet werden.
Mehrurlaub: 9 zusätzliche Tage bei einer 5-Tage-Woche
Beschäftigte, die unter die Verordnung fallen, haben bei einer regelmäßigen 5-Tage-Woche Anspruch auf 9 zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr.
Bei mehr oder weniger Arbeitstagen pro Woche wird dieser Anspruch entsprechend angepasst. Bestehen bereits tarifliche, betriebliche oder arbeitsvertragliche Ansprüche auf zusätzlichen bezahlten Urlaub, entsteht der Mehrurlaub allerdings nicht doppelt.
Was bedeutet das für Teilzeitkräfte?
Teilzeitkräfte profitieren vom gleichen Mindeststundenlohn wie Vollzeitkräfte. Der Unterschied liegt nur in der monatlichen Arbeitszeit. Wer 30 statt 40 Stunden arbeitet, erhält entsprechend weniger Monatsbrutto, aber denselben Mindestlohn pro Stunde.
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Teilzeit und Vollzeit vergleichen
Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeit-Monatsbrutto schnell vergleichen.
Teilzeitrechner öffnenAuswirkungen auf die Pflegebranche
Die neuen Pflegemindestlöhne erhöhen die gesetzliche Lohnuntergrenze und stärken Beschäftigte, die bisher nahe an diesen Mindestwerten lagen. Einrichtungen, die bereits nach Tarif oder oberhalb der neuen Mindestentgelte zahlen, sind weniger stark betroffen.
Für Arbeitgeber bedeutet die Änderung vor allem Anpassungen in Lohnabrechnung, Dienstplanung und Arbeitszeitkonten. Für Beschäftigte lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung, besonders bei Teilzeit, Bereitschaftsdienst, wechselnden Einsatzorten und Wegezeiten.
Gleichzeitig können höhere Lohnkosten auch die Kostenstruktur von Pflegeeinrichtungen beeinflussen. Wie stark sich das auf Eigenanteile oder Pflegekosten auswirkt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht allein aus dem Pflegemindestlohn ableiten.
Checkliste: Das sollten Pflegekräfte seit Juli 2026 prüfen
✓ Stundensatz
Entspricht der Lohn der richtigen Qualifikationsstufe?
✓ Wochenstunden
Stimmen Vertrag, Dienstplan und Abrechnung überein?
✓ Wegezeiten
Werden Wege zwischen Pflegeeinsätzen korrekt berücksichtigt?
✓ Bereitschaftsdienst
Wird tatsächliche Arbeitszeit richtig vergütet?
✓ Urlaubstage
Ist der zusätzliche Pflege-Mehrurlaub korrekt eingerechnet?
✓ Netto
Wurde mit der richtigen Steuerklasse und Krankenkasse gerechnet?
Fazit
Der Pflegemindestlohn 2026 bringt seit Juli klare neue Untergrenzen: 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte.
Für Juli 2027 sind die nächsten Erhöhungen bereits festgelegt: 16,95 Euro, 18,26 Euro und 21,58 Euro brutto pro Stunde.
Entscheidend ist aber nicht nur der Stundenlohn, sondern das tatsächliche Monatsnetto. Wer seine persönliche Situation prüfen möchte, sollte Wochenarbeitszeit, Steuerklasse, Bundesland und Sozialabgaben zusammen betrachten.