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Steuerentlastung 2027: Bis zu 600 Euro mehr pro Jahr – wer profitiert?

Ab 2027 soll eine neue Einkommensteuerreform viele Arbeitnehmer und Familien entlasten. Im Mittelpunkt stehen kleine und mittlere Einkommen, Familien mit Kindern und Beschäftigte, die jeden Monat genau merken, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt.

Nach der Einigung der Bundesregierung soll das Entlastungsvolumen bei rund 10 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 starten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.

Besonders wichtig: Viele Beträge sind im Juli 2026 noch als voraussichtlich oder geplant zu verstehen, weil die genaue gesetzliche Umsetzung noch final beziffert werden muss.

Steuerentlastung 2027 kurz erklärt

Die Reform soll den Einkommensteuertarif abflachen, Freibeträge erhöhen und Familien stärker entlasten. Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen kann die vollständige Entlastung ab 2028 mehr als 600 Euro pro Jahr betragen.

10 Mrd. €

Entlastungsvolumen
geplant pro Jahr

2027

Start der Reform
erste Stufe ab Januar geplant

600 €+

Familienentlastung
ab 2028 bei typischem Beispiel möglich

Zusammenfassung

  • Die Einkommensteuerreform soll zum 1. Januar 2027 starten und ab 2028 voll wirken.
  • Geplant sind höhere Werte beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag.
  • Der Grundfreibetrag soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen.
  • Das Kindergeld soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2028 steigen.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll später greifen, nämlich ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Sehr hohe Einkommen sollen stärker belastet werden: 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Infografik zur Steuerentlastung 2027 mit Grundfreibetrag, Kindergeld, Arbeitnehmerpauschbetrag und Beispielentlastung für Familien.
Infografik: Steuerentlastung 2027 im Überblick.

Was ist bei der Steuerentlastung 2027 geplant?

Die Steuerentlastung 2027 soll vor allem bei der Einkommensteuer ansetzen. Geplant ist, den Tarif im Bereich zwischen rund 17.800 Euro und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen abzuflachen. Dadurch soll die Steuerlast für viele kleine und mittlere Einkommen sinken.

Gleichzeitig sollen Familien mit Kindern stärker profitieren, weil Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen sollen. Die volle Wirkung entsteht voraussichtlich erst ab 2028.

Maßnahme Geplanter Stand Wirkung
Grundfreibetrag voraussichtlich bis 12.900 Euro im Jahr 2028 Mehr Einkommen bleibt steuerfrei.
Kindergeld voraussichtlich bis 272 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2028 Familien erhalten monatlich mehr Unterstützung.
Kinderfreibetrag Anhebung geplant, finale Bezifferung folgt Bei höheren Einkommen kann der steuerliche Vorteil steigen.
Arbeitnehmerpauschbetrag voraussichtlich 1.430 Euro Berufliche Ausgaben werden pauschal stärker berücksichtigt.
Spitzensteuersatz 42 Prozent ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen Der hohe Steuersatz greift etwas später.

Wichtig: Brutto ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen

Viele Grenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht direkt auf den Bruttolohn. Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und weitere Abzüge können die Steuerbasis deutlich senken.

Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei

Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das steuerliche Existenzminimum nicht mit Einkommensteuer belastet wird. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Im Rahmen der Reform soll er voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen.

Das bedeutet: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt steuerfrei. Wer Lohnsteuer zahlt, kann dadurch netto profitieren. Wer bereits keine Einkommensteuer zahlt, bekommt durch den höheren Grundfreibetrag allein aber keine zusätzliche Auszahlung.

So wirkt der Grundfreibetrag

1. Bruttoeinkommen

Der Bruttolohn ist der Ausgangspunkt, aber noch nicht die endgültige Steuerbasis.

2. Abzüge

Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Pauschalen senken das zu versteuernde Einkommen.

3. Steuerfreier Teil

Bis zum Grundfreibetrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familien profitieren besonders

Familien mit Kindern gehören zu den wichtigsten Gewinnern der geplanten Steuerentlastung. Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro pro Kind und Monat. Bis 2028 soll es voraussichtlich in zwei Stufen auf 272 Euro pro Kind und Monat steigen.

Zusätzlich soll der Kinderfreibetrag angehoben werden. Der Kinderfreibetrag wirkt vor allem bei Familien, bei denen der steuerliche Vorteil höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

Beispiele für die volle Entlastung ab 2028

ca. 632 €

Familie mit zwei Kindern
zwei Einkommen mit je 2.800 Euro brutto monatlich

ca. 642 €

Familie mit zwei Kindern
zwei Einkommen mit je 3.200 Euro brutto monatlich

ca. 468 €

Alleinerziehend mit zwei Kindern
bei 2.800 Euro brutto monatlich

Arbeitnehmerpauschbetrag: Mehr Werbungskosten automatisch berücksichtigt

Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Dieser Betrag wird bei Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.

Das ist besonders für Beschäftigte wichtig, die typische berufliche Kosten haben, aber keine detaillierte Aufstellung in der Steuererklärung machen. Wer höhere tatsächliche Werbungskosten hat, kann diese weiterhin einzeln geltend machen.

Werbungskosten-Bereich Warum wichtig? Beispiel
Arbeitsweg Pendler können Entfernungspauschale ansetzen. Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Arbeitsmittel Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können relevant sein. Laptop, Fachliteratur, Büromaterial.
Fortbildung Berufliche Weiterbildung kann die Steuerlast senken. Seminare, Fachkurse oder Prüfungsgebühren.

Wer profitiert von der Steuerentlastung 2027?

Profitieren sollen vor allem Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen. Besonders stark wirkt die Reform bei Familien mit Kindern, weil mehrere Maßnahmen zusammenkommen: ein höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, höhere Kinderfreibeträge und ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag.

Gruppe Entlastung möglich? Warum?
Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen Ja Der Einkommensteuertarif soll abgeflacht werden und der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen.
Familien mit Kindern Ja, besonders stark Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen.
Alleinerziehende mit Kindern Ja Auch hier wirken Kindergeld, Kinderfreibetrag und Tarifänderung.
Menschen ohne Einkommensteuerbelastung Nur begrenzt Wer keine Einkommensteuer zahlt, profitiert vom höheren Grundfreibetrag allein nicht direkt.
Sehr hohe Einkommen Eher nicht Ab 250.000 Euro beziehungsweise 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind höhere Reichensteuersätze geplant.

Was ändert sich beim Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll weiterhin bestehen bleiben. Geplant ist aber, dass er etwas später greift: ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen. Dadurch wird der Tarifbereich darunter leicht abgeflacht.

Wichtig ist auch hier: Die Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht direkt auf das Bruttoeinkommen. Ein Bruttolohn kann deutlich höher liegen, bevor diese steuerliche Grenze erreicht wird.

Steuerbereich Geplante Regel Einordnung
Spitzensteuersatz 42 Prozent ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen Der Satz bleibt gleich, greift aber etwas später.
Reichensteuer Stufe 1 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen Sehr hohe Einkommen werden früher stärker belastet.
Reichensteuer Stufe 2 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen Für höchste Einkommen ist ein zusätzlicher Satz geplant.

Wie wird die Entlastung gegenfinanziert?

Damit die Reform finanziert werden kann, sollen sehr hohe Einkommen stärker belastet und bestimmte Steuersubventionen reduziert werden. Dazu gehört unter anderem eine geplante Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

Bisher können 20 Prozent der Arbeitskosten bis maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr berücksichtigt werden. Geplant ist eine Reduzierung auf 15 Prozent beziehungsweise maximal 900 Euro pro Jahr.

Geplante Gegenfinanzierung beachten

Die Reform bringt nicht für alle nur Vorteile. Wer hohe Handwerkerleistungen steuerlich geltend macht oder sehr hohe Einkommen erzielt, kann durch die Gegenfinanzierung stärker belastet werden.

Was bedeutet das für die Steuererklärung?

Für Arbeitnehmer werden viele Änderungen voraussichtlich automatisch über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Trotzdem bleibt die Steuererklärung wichtig, wenn zusätzliche Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Handwerkerleistungen oder andere steuerlich relevante Ausgaben vorliegen.

Gerade bei Pendlern, Familien und Beschäftigten mit hohen beruflichen Ausgaben kann die Steuererklärung weiterhin entscheidend sein, um die tatsächliche Entlastung vollständig zu nutzen.

Checkliste: Das sollten Arbeitnehmer und Familien prüfen

✓ Nettogehalt
Wie verändert sich das monatliche Netto ab 2027?

✓ Kinder
Wie wirkt sich das höhere Kindergeld auf den Jahresbetrag aus?

✓ Werbungskosten
Liegen die tatsächlichen Kosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag?

✓ Pendlerpauschale
Wie hoch sind die absetzbaren Fahrtkosten zur Arbeit?

✓ Handwerkerleistungen
Könnte die geplante Reduzierung der Steuerermäßigung relevant werden?

✓ Sehr hohe Einkommen
Greifen künftig die neuen Reichensteuer-Stufen?

Fazit

Die Steuerentlastung 2027 soll vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern entlasten. Geplant sind höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und ein späterer Einstieg in den Spitzensteuersatz.

Die volle Wirkung soll ab 2028 sichtbar werden. Für eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen können dann mehr als 600 Euro Entlastung pro Jahr möglich sein.

Gleichzeitig ist wichtig: Einige Details sind im Juli 2026 noch nicht endgültig beziffert. Wer seine persönliche Entlastung einschätzen möchte, sollte Brutto, Netto, Kinderzahl, Werbungskosten und mögliche Pendlerkosten gemeinsam betrachten.