Eine Übergewinnsteuer ist kein Preisdeckel für Benzin oder Diesel. Sie setzt am steuerlichen Gewinn eines Unternehmens an und soll einen außergewöhnlich hohen Gewinnanteil zusätzlich belasten, der deutlich über einem früheren Vergleichsniveau liegt.
Deutschland hat ein solches Modell bereits für die Steuerjahre 2022 und 2023 umgesetzt. Der sogenannte EU-Energiekrisenbeitrag galt nur für bestimmte Unternehmen aus dem fossilen Energiesektor. Eine neue Übergewinnsteuer für 2026 ist bis zum 20. Juli 2026 jedoch nicht beschlossen.
Politisch bleibt das Thema aktuell. Ein Antrag der Grünen wurde Ende Juni 2026 an die zuständigen Bundestagsausschüsse überwiesen. Die Bundesregierung setzt nach eigener Aussage vor allem auf ein abgestimmtes europäisches Vorgehen.
Übergewinnsteuer 2026 auf einen Blick
Das EU-Modell von 2022 zeigt den möglichen Mechanismus – eine Neuauflage ist rechtlich und politisch noch offen.
120 %
Gewinnschwelle
Vergleichsgewinn plus 20 %
33 %
deutscher Beitragssatz
auf die Bemessungsgrundlage
75 % Umsatz
Branchenkriterium
für das deutsche Modell 2022/2023
kein neues Gesetz
Stand 20. Juli 2026
politische Beratung läuft weiter
Zusammenfassung
- Eine Übergewinnsteuer belastet außergewöhnliche Gewinne, nicht den Umsatz und nicht direkt den Preis an der Zapfsäule.
- Im EU-Modell wurden Gewinne oberhalb von 120 % des durchschnittlichen steuerlichen Gewinns der Referenzjahre erfasst.
- Deutschland setzte für 2022 und 2023 einen Steuersatz von 33 % und ein 75-%-Branchenkriterium um.
- EU-weit wurden bis zum Berichtsstichtag 26,15 Milliarden Euro vereinnahmt; einschließlich geschätzter Restbeträge ergab sich ein mögliches Gesamtvolumen von 28,661 Milliarden Euro.
- Der Bundesfinanzhof äußerte im Oktober 2025 in einem Eilverfahren ernstliche unionsrechtliche Zweifel. Das ist keine abschließende Hauptsacheentscheidung.
- Bis 20. Juli 2026 wurde in Deutschland keine neue Übergewinnsteuer beschlossen.
Was ist eine Übergewinnsteuer?
Der Begriff bezeichnet eine zusätzliche Abgabe auf Gewinne, die in einer außergewöhnlichen Marktlage deutlich über einem definierten Normalniveau liegen. Das EU-Modell von 2022 erfasste Unternehmen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.
Im deutschen Gesetz war ein Unternehmen grundsätzlich nur beitragspflichtig, wenn es im betreffenden Wirtschaftsjahr mindestens 75 % seines Umsatzes mit erfassten Tätigkeiten wie Extraktion, Bergbau, Erdölraffination oder der Herstellung von Kokereierzeugnissen erzielte.
Quelle: EU-Energiekrisenbeitragsgesetz: §§ 2 bis 4.
So funktionierte das deutsche Modell
1. Referenzgewinn
Durchschnitt der steuerlichen Gewinne der maßgeblichen Referenzwirtschaftsjahre ab 2018.
2. Schwelle erhöhen
Der durchschnittliche Gewinn wurde um 20 % erhöht.
3. Übergewinn bestimmen
Nur der positive Gewinnanteil oberhalb dieser Schwelle bildete grundsätzlich die Bemessungsgrundlage.
4. Beitrag berechnen
Auf die Bemessungsgrundlage wurde in Deutschland ein Satz von 33 % angewendet.
Vereinfachtes Berechnungsbeispiel
1.000.000 € Referenzgewinn × 120 % = 1.200.000 € Schwelle
2.000.000 € aktueller Gewinn − 1.200.000 € = 800.000 € Bemessungsgrundlage
800.000 € × 33 % = 264.000 € zusätzlicher Beitrag
Das Beispiel vereinfacht die gesetzlichen Detailregeln und ersetzt keine steuerliche Berechnung für einen konkreten Konzern.
| Element | EU-/Deutschland-Modell 2022 und 2023 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Erfasster Sektor | Erdöl, Erdgas, Kohle und Raffinerien | Keine allgemeine branchenübergreifende Unternehmenssteuer. |
| Referenz | Durchschnitt der maßgeblichen Gewinne ab 2018 | Frühere Gewinne bilden das Vergleichsniveau. |
| Schwelle | 20 % über dem Durchschnitt | Normale Gewinnsteigerungen sollten nicht vollständig erfasst werden. |
| Steuersatz | Mindestens 33 % auf EU-Ebene; Deutschland 33 % | Zusätzlich zur regulären Ertragsbesteuerung. |
| Deutsches Branchenkriterium | Mindestens 75 % Umsatz aus erfassten Tätigkeiten | Begrenzt den Kreis der beitragspflichtigen Unternehmen. |
Senkt eine Übergewinnsteuer die Spritpreise?
Nein, jedenfalls nicht unmittelbar. Die Abgabe entsteht auf Basis des steuerlichen Jahresgewinns. Der Preis an der Tankstelle wird dagegen laufend durch Rohöl, Raffineriemargen, Großhandel, Transport, Wettbewerb, Energiesteuer, CO₂-Kosten und Mehrwertsteuer beeinflusst.
Direkte und indirekte Wirkung unterscheiden
Keine direkte Preisbremse
Die Steuer schreibt Tankstellen keinen niedrigeren Literpreis vor.
Zusätzliche Staatseinnahmen
Der Staat kann Einnahmen für Transfers, Mobilitätshilfen oder Entlastungsprogramme verwenden.
Möglicher Ankündigungseffekt
Befürworter erwarten politischen Druck auf außergewöhnliche Margen; die tatsächliche Preiswirkung ist schwer isolierbar.
Investitionsrisiko
Kritiker warnen vor geringerer Planungssicherheit und verschobenen Investitionen.
Übergewinnsteuer, Preisdeckel und Kartellaufsicht sind verschiedene Instrumente
Eine Sondersteuer schöpft Gewinne ab. Ein Preisdeckel begrenzt Preise oder Margen unmittelbar. Die Kartellaufsicht prüft Marktmissbrauch und Wettbewerb. Die Instrumente können politisch kombiniert werden, funktionieren rechtlich aber unterschiedlich.
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Firmenwagenrechner öffnenWelche Erfahrungen gab es mit dem EU-Modell?
Der Rat der Europäischen Union beschloss die Notfallmaßnahme am 6. Oktober 2022. Sie galt für Gewinne der Steuerjahre 2022 und/oder 2023 und sollte zusätzliche Mittel für Haushalte und Unternehmen bereitstellen, die von der Energiekrise betroffen waren.
Nach dem Abschlussbericht der Europäischen Kommission beliefen sich die bis zum Berichtsstichtag vereinnahmten Erlöse auf 26,15 Milliarden Euro. Unter Einbeziehung geschätzter noch ausstehender Beträge für 2023 ergab sich ein mögliches Gesamtvolumen von 28,661 Milliarden Euro.
Was das Ergebnis zeigt
Erhebliche Einnahmen
Die Abgabe finanzierte einen Teil der nationalen Entlastungsmaßnahmen.
Unterschiedliche Umsetzung
Mitgliedstaaten nutzten den EU-Beitrag oder gleichwertige nationale Maßnahmen.
Keine vollständige Krisenfinanzierung
Die Einnahmen deckten nur einen Teil der umfangreichen Energiehilfen.
Rechtliche Nachwirkungen
In Deutschland sind zentrale Rechtsfragen weiterhin nicht abschließend geklärt.
Welche Rechtsfragen bestehen in Deutschland?
Der Bundesfinanzhof stellte mit Beschluss vom 27. Oktober 2025 in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten EU-Energiekrisenbeitrags fest. Die Zweifel betrafen insbesondere unionsrechtliche Fragen und deren Auswirkungen auf das deutsche Gesetz.
Der Beschluss bedeutet nicht, dass das EU-Energiekrisenbeitragsgesetz in einem Hauptsacheverfahren endgültig für unwirksam erklärt wurde. Er zeigt aber, dass eine Neuauflage rechtlich besonders sorgfältig begründet und abgegrenzt werden müsste.
Quelle: Bundesfinanzhof: Beschluss vom 27. Oktober 2025 im Eilverfahren (PDF).
Rechtliche Prüfbereiche einer Neuauflage
Gesetzgebungskompetenz
Der Bund benötigt eine tragfähige verfassungs- und unionsrechtliche Grundlage.
Gleichbehandlung
Branchenauswahl, Referenzjahre und Schwellen müssen sachlich begründet sein.
Eigentum und Berufsfreiheit
Belastungsintensität und Rückwirkung dürfen nicht unverhältnismäßig sein.
EU-Binnenmarkt
Eine nationale Lösung darf keine unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen erzeugen.
Wie ist der politische Stand im Juli 2026?
Bis zum 20. Juli 2026 gibt es kein neues beschlossenes deutsches Gesetz. Der Bundestag lehnte am 25. Juni einen Antrag zur Deckelung der Gewinnmargen der Mineralölindustrie ab. Ein Antrag der Grünen für eine neue Übergewinnsteuer wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Die Bundesregierung erklärte Ende Juni, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil setze sich auf europäischer Ebene für eine Besteuerung von Übergewinnen und ein einheitliches Vorgehen ein. Die Europäische Kommission hatte diese Initiative zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgegriffen.
| Vorschlag oder Position | Status im Juli 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Neue deutsche Übergewinnsteuer | Nicht beschlossen | Es besteht aktuell keine neue zusätzliche Steuerpflicht. |
| Antrag der Grünen | An Ausschüsse überwiesen | Parlamentarische Beratung läuft weiter. |
| Margendeckel der Linken | Vom Bundestag abgelehnt | Kein beschlossener gesetzlicher Preis- oder Margendeckel aus diesem Antrag. |
| Europäische Lösung | Von der Bundesregierung politisch unterstützt | Noch kein konkreter neuer EU-Rechtsakt beschlossen. |
Was müsste eine neue Übergewinnsteuer klären?
Sechs zentrale Gestaltungsfragen
✓ Betroffene Branchen
Nur fossile Energieunternehmen oder ein branchenübergreifender Ansatz?
✓ Referenzzeitraum
Welche Jahre bilden ein sachgerechtes Normalniveau?
✓ Gewinnschwelle
Ab welchem Überschuss beginnt die zusätzliche Belastung?
✓ Konzernabgrenzung
Wie werden ausländische Betriebsstätten und konzerninterne Verlagerungen behandelt?
✓ Mittelverwendung
Welche Haushalte oder Unternehmen erhalten die Einnahmen?
✓ Rechtssicherheit
Wie werden die vom BFH angesprochenen unionsrechtlichen Zweifel vermieden?
Fazit
Eine Übergewinnsteuer ist technisch berechenbar, aber politisch und rechtlich anspruchsvoll. Das Modell von 2022 zeigt, wie ein Referenzgewinn, eine 20-%-Schwelle und ein zusätzlicher Beitragssatz kombiniert werden können.
Für Verbraucher bleibt die wichtigste Einschränkung: Die Steuer senkt Benzin- und Dieselpreise nicht automatisch. Eine Entlastung entsteht nur, wenn zusätzliche Einnahmen gezielt und wirksam zurückgegeben werden.
Stand 20. Juli 2026 ist eine Neuauflage in Deutschland nicht beschlossen. Die weitere Entwicklung hängt von den parlamentarischen Beratungen, einer möglichen europäischen Initiative und der rechtlichen Aufarbeitung des bisherigen Energiekrisenbeitrags ab.
FAQ
Eine Übergewinnsteuer nimmt extra, unerwartet hohe Gewinne von Mineralölkonzernen weg und gibt das Geld dem Staat.
Der Staat bestimmt ein Normalniveau für Gewinne, dann rechnet er den Überschuss aus. So würde sie funktionieren: auf den Überschuss wird eine Steuer erhoben. Ziel ist, Transparenz zu schaffen und Geld für öffentliche Aufgaben zu sichern.
Sie trifft vor allem große Konzerne, insbesondere Mineralölkonzerne, die hohe Extra-Gewinne melden. Kurzfristig können Preise steigen, langfristig soll Geld für soziale oder Klimaprojekte fließen.
Kritiker warnen, sie könne Investitionen dämpfen oder die Kosten an Kunden weiterreichen.