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Stundenlohnrechner

Die Berechnung nutzt durchschnittliche Monatsstunden: Wochenarbeitszeit × 4 × 13 ÷ 12.
Ergebnis
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Jahresgehalt € 0,00

Berechnungsdetails
Monatsstunden 0,00 Std.
Jahresstunden 0,00 Std.
Gesetzlicher Mindestlohn € 0,00
Differenz zum Mindestlohn € 0,00
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Formeln und Berechnungsgrundlagen

Stundenlohn aus Monatslohn oder Jahresgehalt berechnen

Für die Umrechnung zwischen Stundenlohn und Monatslohn wird eine durchschnittliche Monatslänge von 52 Wochen ÷ 12 Monate verwendet. Das entspricht rund 4,33 Wochen pro Monat.

Stundenlohn aus Monatsgehalt

Das regelmäßige Monatsbrutto wird durch die durchschnittlichen monatlichen Vertragsstunden geteilt.

Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3)

Stundenlohn aus Jahresgehalt

Bei einem festen Jahresgehalt wird das Jahresbrutto durch die vertraglichen Jahresstunden geteilt.

Stundenlohn = Jahresbrutto ÷ (Wochenstunden × 52)
Rechenziel
Formel
Beispiel
Ergebnis
Rechenziel Stundenlohn aus Monatslohn
Formel Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3)
Beispiel 3.000 € bei 40 Stunden
Ergebnis 17,31 €
Rechenziel Stundenlohn aus Monatslohn
Formel Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3)
Beispiel 3.500 € bei 35 Stunden
Ergebnis 23,08 €
Rechenziel Monatslohn aus Stundenlohn
Formel Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3
Beispiel 20 € bei 38 Stunden
Ergebnis 3.293,33 €
Rechenziel Jahresgehalt aus Stundenlohn
Formel Stundenlohn × Wochenstunden × 52
Beispiel 20 € bei 38 Stunden
Ergebnis 39.520 €

Welche Zahl gehört in das Jahresgehalt?

  • Festes Grundgehalt: Alle vertraglich garantierten Monatsgehälter berücksichtigen.
  • Fest garantierte Sonderzahlungen: Können für einen Gesamtjahresvergleich einbezogen werden.
  • Variable Boni: Nur mit einem realistischen Erwartungswert berücksichtigen.
  • Überstundenvergütung: Separat ausweisen, wenn sie nicht dauerhaft garantiert ist.

Bei zwölf Monatsgehältern wird das Monatsbrutto mit zwölf multipliziert. Bei einem garantierten 13. Monatsgehalt muss dieses für den Jahresvergleich zusätzlich berücksichtigt werden.

Für die rechtliche Mindestlohnprüfung gelten Sonderzahlungen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen als anrechenbares Arbeitsentgelt.

Bezahlter Urlaub und Feiertage: Bei einem festen Monats- oder Jahresgehalt werden die vertraglichen Wochenstunden mit 52 Wochen angesetzt. Bezahlter Urlaub und bezahlte Feiertage werden für diesen vertraglichen Vergleich nicht von den Jahresstunden abgezogen.
Lohnuntergrenze und Minijob

Mindestlohn 2026 und 2027: Höhe, Ausnahmen und Minijob

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Ein festes Monatsgehalt schützt daher nicht vor einer Unterschreitung, wenn regelmäßig mehr Stunden gearbeitet werden.

Mindestlohn seit 01.01.2026 13,90 €
Mindestlohn ab 01.01.2027 14,60 €
Minijob-Grenze 2026 603 €
Zeitraum
Gesetzlicher Mindestlohn
Dynamische Minijob-Grenze
Zeitraum Seit 1. Januar 2026
Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde
Minijob-Grenze 603 € monatlich beziehungsweise 7.236 € jährlich
Zeitraum Ab 1. Januar 2027
Mindestlohn 14,60 € brutto je Zeitstunde
Minijob-Grenze 633 € monatlich

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Grundsätzlich erfasst

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobberinnen und Minijobber
  • Saisonarbeitskräfte
  • Ausländische Beschäftigte bei einer Tätigkeit in Deutschland
  • Überstunden und andere tatsächlich geleistete Arbeitsstunden

Wichtige Ausnahmen

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Personen in einer Berufsausbildung
  • Vorgeschriebene Pflichtpraktika
  • Bestimmte Orientierungs- und ausbildungsbegleitende Praktika von höchstens drei Monaten
  • Zuvor langzeitarbeitslose Beschäftigte während der ersten sechs Beschäftigungsmonate

Maximale Stunden im Minijob

Bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ergibt sich die durchschnittlich mögliche Monatsarbeitszeit aus der Minijob-Grenze.

Maximale Monatsstunden 2026 = 603 € ÷ 13,90 € = rund 43,38 Stunden
  • Die Einstufung richtet sich grundsätzlich nach dem regelmäßigen Verdienst.
  • Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die mögliche Arbeitszeit.
  • Regelmäßige Sonderzahlungen können zum Jahresverdienst gehören.
  • Zulässige gelegentliche Überschreitungen werden gesondert geprüft.

Sonderzahlungen und Zuschläge

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Sonderzahlungen können auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeit darstellen und unwiderruflich ausgezahlt werden.

Die Anrechnung ist nur für den Abrechnungszeitraum möglich, für den die Zahlung geleistet wird.

Nicht ohne Weiteres anrechenbar sind beispielsweise Zahlungen mit Widerrufsvorbehalt, reine Betriebstreueprämien oder gesetzlich zusätzlich geschuldete Leistungen.

Branchenmindestlöhne oder allgemeinverbindliche Tarifverträge können eine höhere Lohnuntergrenze vorsehen.

Arbeitszeit dokumentieren: Für Minijobs außerhalb von Privathaushalten und für bestimmte besonders kontrollierte Branchen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich innerhalb einer Woche aufgezeichnet werden.
Arbeitszeitgesetz und Mehrarbeit

Arbeitszeit, Pausen und Überstunden richtig berücksichtigen

Für einen realistischen Stundenlohn müssen die tatsächlich geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden berücksichtigt werden. Regelmäßige unbezahlte Mehrarbeit senkt den effektiven Stundenlohn.

Regel
Gesetzliche Grundlage
Bedeutung
Regel Reguläre Höchstarbeitszeit
Grundlage Grundsätzlich 8 Stunden je Werktag
Bedeutung Das Arbeitszeitgesetz geht grundsätzlich von einer Sechs-Tage-Woche aus.
Regel Verlängerung
Grundlage Bis zu 10 Stunden je Werktag
Bedeutung Nur wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Regel Pause bei mehr als 6 Stunden
Grundlage Mindestens 30 Minuten
Bedeutung Gilt bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden.
Regel Pause bei mehr als 9 Stunden
Grundlage Mindestens 45 Minuten
Bedeutung Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Regel Ruhezeit
Grundlage Grundsätzlich mindestens 11 Stunden
Bedeutung Ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen.

Wie verändern Überstunden den Stundenlohn?

Werden Überstunden zusätzlich bezahlt, gehören Vergütung und Stunden in eine separate Vergleichsrechnung.

Effektiver Bruttostundenlohn = gesamte Bruttovergütung ÷ tatsächlich geleistete Stunden

Werden regelmäßig mehr Stunden gearbeitet, ohne dass das Gehalt steigt, fällt der effektive Stundenlohn niedriger aus als der vertraglich berechnete Stundenlohn.

Der gesetzliche Mindestlohn muss dennoch für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde erreicht werden.

Kein allgemeiner gesetzlicher Überstundenzuschlag: Ob Überstunden zusätzlich mit einem Zuschlag vergütet werden, richtet sich regelmäßig nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einer entsprechenden betrieblichen Regelung.
Pausen nicht als Arbeitszeit behandeln: Gesetzliche Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Für eine Stundenlohnprüfung sollten deshalb nur die tatsächlich vergüteten Arbeitsstunden verwendet werden.
Vertragswert und tatsächliche Auszahlung

Brutto-, Netto- und effektiven Stundenlohn unterscheiden

Bruttostundenlohn, Nettostundenlohn und effektiver Stundenlohn beantworten unterschiedliche Fragen. Für Mindestlohn und Vertragsvergleich ist der Bruttowert entscheidend.

Wert
Berechnung
Geeignet für
Wert Vertraglicher Bruttostundenlohn
Berechnung Regelmäßiges Brutto ÷ vertragliche Arbeitsstunden
Geeignet für Vertragsvergleich, Gehaltsverhandlung und erste Mindestlohnprüfung
Wert Nettostundenlohn
Berechnung Nettoauszahlung ÷ zugrunde gelegte bezahlte Stunden
Geeignet für Haushaltsplanung und Vergleich der persönlichen Auszahlung
Wert Effektiver Stundenlohn
Berechnung Gesamte Vergütung ÷ tatsächlich aufgewendete Arbeitsstunden
Geeignet für Unbezahlte Überstunden, variable Schichten und reale Jobvergleiche

Was gehört zur Gesamtvergütung?

  • Regelmäßiges Grundgehalt
  • Vergütete Überstunden
  • Vertraglich garantierte Sonderzahlungen
  • Schicht-, Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge
  • Variable Vergütung, soweit sie tatsächlich gezahlt wurde

Was sollte getrennt ausgewiesen werden?

  • Einmalige Abfindungen
  • Urlaubsabgeltung bei Beendigung
  • Auslagen- und Reisekostenerstattungen
  • Unregelmäßige Erfolgsboni
  • Geldwerte Vorteile ohne direkte Auszahlung
Netto ist kein Mindestlohnmaßstab: Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Steuerklasse, Krankenversicherung, Kirchensteuer oder persönliche Freibeträge sind für die rechtliche Mindestlohnprüfung nicht ausschlaggebend.
Vergleiche einheitlich durchführen: Zwei Jobangebote sollten entweder beide auf Basis des festen Jahresbruttos oder beide auf Basis des regelmäßigen Monatsbruttos verglichen werden. Variable Boni sollten separat ausgewiesen werden.
Teilzeit und bezahlte Ausfallzeiten

Urlaub, Krankheit und Teilzeit beim Stundenlohn

Teilzeit, bezahlter Urlaub und Entgeltfortzahlung verändern nicht automatisch den vertraglichen Stundenlohn. Entscheidend ist, welche Arbeitszeit und Vergütung vertraglich vereinbart wurden.

Thema
Gesetzliche Einordnung
Folge für die Berechnung
Thema Teilzeit
Einordnung Maßgeblich sind die tatsächlich vereinbarten Wochenstunden.
Berechnung Nicht pauschal mit 40 Stunden rechnen, wenn der Vertrag beispielsweise 30, 35 oder 37,5 Stunden vorsieht.
Thema Gesetzlicher Mindesturlaub
Einordnung 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche
Berechnung Entspricht 20 Urlaubstagen bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche.
Thema Bezahlter Urlaub
Einordnung Während des Urlaubs wird grundsätzlich Urlaubsentgelt gezahlt.
Berechnung Urlaubstage werden bei einem festen Monatsgehalt nicht einfach von den vertraglichen Jahresstunden abgezogen.
Thema Resturlaub bei Beendigung
Einordnung Nicht mehr gewährbarer Urlaub ist grundsätzlich abzugelten.
Berechnung Die Urlaubsabgeltung sollte getrennt vom regelmäßigen Stundenlohn ausgewiesen werden.
Thema Krankheit
Einordnung Nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Berechnung Bezahlte Krankheitstage sind bei einem festen Monatsgehalt keine unbezahlten Fehlzeiten.

Vertragsstundenlohn und tatsächlicher Effektivwert

Vertragsstundenlohn

Für den vertraglichen Vergleich werden das vereinbarte Gehalt und die vereinbarte Wochenarbeitszeit verwendet.

Bezahlter Urlaub, gesetzliche Feiertage und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.

Effektiver Stundenlohn

Für eine persönliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung können zusätzlich tatsächlich geleistete Stunden, unbezahlte Mehrarbeit und variable Zahlungen berücksichtigt werden.

Dieser Vergleichswert ist jedoch nicht automatisch mit der arbeitsrechtlichen Mindestlohnprüfung identisch.

Häufige Rechenfehler

Mit 4 Wochen pro Monat rechnen: Dadurch werden die Monatsstunden zu niedrig und der Stundenlohn zu hoch angesetzt.
Teilzeit mit 40 Stunden berechnen: Maßgeblich ist die tatsächlich vereinbarte Wochenarbeitszeit.
Unbezahlte Überstunden ignorieren: Regelmäßige Mehrarbeit kann den effektiven Stundenlohn deutlich senken.
Netto für die Mindestlohnprüfung verwenden: Der gesetzliche Mindestlohn wird anhand des Bruttoarbeitsentgelts geprüft.
Variable Boni wie Festgehalt behandeln: Unsichere Zahlungen sollten bei Vergleichen separat ausgewiesen werden.
Urlaubsabgeltung zum normalen Gehalt addieren: Einmalige Zahlungen bei Beendigung verzerren den regelmäßigen Stundenlohn.
Maßgeblich bleibt die tatsächliche Beschäftigung: Für eine belastbare Berechnung müssen Vertragsgehalt, vereinbarte Wochenstunden, tatsächlich geleistete Mehrarbeit und regelmäßige Entgeltbestandteile korrekt voneinander getrennt werden.