...

Hilfe bei Ihrem Steueranliegen?

Finden Sie noch heute den passenden Ansprechpartner.

Teilzeitrechner

Der neue Bruttolohn wird proportional berechnet: aktueller Bruttolohn × künftige Wochenstunden ÷ bisherige Wochenstunden.
Ergebnis
Bitte fülle die Felder aus und klicke auf „Berechnen“.
Netto bisher € 0,00
Netto in Teilzeit € 0,00
Netto-Unterschied € 0,00

Vorher / Nachher
Brutto bisher € 0,00
Brutto in Teilzeit € 0,00
Arbeitszeit-Anteil 0,00 %
Netto-Anteil 0,00 %
Netto pro Stunde bisher € 0,00
Netto pro Stunde Teilzeit € 0,00

Abzüge pro Monat
Lohnsteuer bisher / Teilzeit € 0,00 / € 0,00
Kirchensteuer bisher / Teilzeit € 0,00 / € 0,00
Sozialabgaben bisher / Teilzeit € 0,00 / € 0,00
Gesamtabzüge bisher / Teilzeit € 0,00 / € 0,00
Bitte fülle die Felder aus und klicke auf „Berechnen“.
Definition und Gleichbehandlung

Was gilt rechtlich als Teilzeit?

Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitkraft im selben Betrieb. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vollzeitstundenzahl für alle Berufe.

Maßgeblicher Vergleich

  • Vergleichbar ist grundsätzlich eine Vollzeitkraft mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit.
  • Gibt es keine Vergleichsperson im Betrieb, kann ein Tarifvertrag oder die übliche Arbeitszeit der Branche maßgeblich sein.
  • Auch eine geringfügige Beschäftigung gilt rechtlich als Teilzeitarbeit.
  • Die Arbeitszeit kann auf weniger Stunden pro Tag oder weniger Arbeitstage pro Woche verteilt werden.

Verbot der Benachteiligung

Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen ihrer reduzierten Arbeitszeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.

Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen müssen grundsätzlich mindestens entsprechend dem Arbeitszeitanteil gewährt werden.

Gehalt entsprechend dem Arbeitszeitanteil

Bleiben Stundenlohn und Vergütungsstruktur unverändert, kann das anteilige Teilzeitbrutto proportional aus dem Vollzeitbrutto berechnet werden.

Teilzeitanteil = künftige Wochenstunden ÷ bisherige Wochenstunden × 100
Teilzeitbrutto = Vollzeitbrutto × Teilzeitanteil

Wann die proportionale Berechnung abweichen kann

  • Tarifliche oder vertragliche Vergütungsregeln
  • Funktions-, Schicht- oder Bereitschaftszulagen
  • Variable Boni und Zielvereinbarungen
  • Wechsel der Tätigkeit oder Verantwortung
  • Feste Sachleistungen oder nicht teilbare Zusatzleistungen
Teilzeitmodell
Arbeitszeitanteil
Brutto bei 3.200 € Vollzeitgehalt
Modell 30 von 40 Stunden
Arbeitszeitanteil 75 %
Teilzeitbrutto 2.400 €
Modell 25 von 40 Stunden
Arbeitszeitanteil 62,5 %
Teilzeitbrutto 2.000 €
Modell 20 von 40 Stunden
Arbeitszeitanteil 50 %
Teilzeitbrutto 1.600 €
Kündigung wegen verweigerten Wechsels: Eine Kündigung allein deshalb, weil eine beschäftigte Person nicht von Vollzeit in Teilzeit oder von Teilzeit in Vollzeit wechseln möchte, ist unwirksam. Kündigungen aus anderen rechtlich zulässigen Gründen bleiben davon unberührt.
Brutto, Netto und Beschäftigungsgrenzen

Wie verändert Teilzeit das Gehalt?

Das Bruttogehalt sinkt bei unverändertem Stundenlohn grundsätzlich entsprechend der reduzierten Arbeitszeit. Das Nettogehalt sinkt dagegen meist nicht exakt im selben Verhältnis.

Warum das Netto nicht proportional sinkt

  • Die Einkommensteuer steigt und sinkt aufgrund des progressiven Steuertarifs nicht linear.
  • Der Grundfreibetrag bleibt unabhängig vom Arbeitszeitmodell bestehen.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.
  • Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse verändern das Ergebnis.
  • Minijob- und Midijob-Regelungen können zu einer anderen Beitragsbelastung führen.

Monatsstunden und Stundenlohn

Für durchschnittliche Monatsstunden wird die Wochenarbeitszeit mit 52 multipliziert und anschließend durch zwölf geteilt.

Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12
Bruttostundenlohn = Monatsbrutto ÷ Monatsstunden
Grundfreibetrag 2026 12.348 €
Mindestlohn 2026 13,90 €
Minijob-Grenze 2026 603 €

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Versicherung
Gesamtsatz
Bedeutung bei Teilzeit
Versicherung Krankenversicherung
Gesamtsatz 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag
Bedeutung Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse beeinflusst das Netto.
Versicherung Pflegeversicherung
Gesamtsatz 3,6 %, für Kinderlose grundsätzlich 4,2 %
Bedeutung Kinderzahl, Alter und das Bundesland Sachsen können den Anteil verändern.
Versicherung Rentenversicherung
Gesamtsatz 18,6 %
Bedeutung Ein geringeres beitragspflichtiges Einkommen führt regelmäßig zu weniger Entgeltpunkten.
Versicherung Arbeitslosenversicherung
Gesamtsatz 2,6 %
Bedeutung Ein niedrigeres versichertes Entgelt kann ein späteres Arbeitslosengeld reduzieren.

Minijob, Midijob oder reguläre Teilzeit?

Beschäftigungsart
Regelmäßiges Monatsentgelt 2026
Sozialversicherung
Beschäftigungsart Minijob
Monatsentgelt Bis 603 €
Sozialversicherung Besondere Minijob-Regeln; grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit möglicher Befreiung.
Beschäftigungsart Midijob
Monatsentgelt 603,01 € bis 2.000 €
Sozialversicherung Versicherungspflicht mit reduziertem Arbeitnehmerbeitrag im Übergangsbereich.
Beschäftigungsart Reguläre Teilzeit
Monatsentgelt Mehr als 2.000 €
Sozialversicherung Reguläre Arbeitnehmerbeiträge bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.
Teilzeit ist nicht automatisch ein Minijob: Entscheidend für die geringfügige Beschäftigung ist das regelmäßige Arbeitsentgelt. Auch eine Beschäftigung mit wenigen Wochenstunden kann vollständig sozialversicherungspflichtig sein.
Dauerhafte Arbeitszeitreduzierung

Wann besteht Anspruch auf unbefristete Teilzeit?

Nach § 8 TzBfG kann eine dauerhafte Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzung
Gesetzliche Regel
Wichtige Einordnung
Voraussetzung Betriebszugehörigkeit
Regel Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
Einordnung Maßgeblich ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Voraussetzung Betriebsgröße
Regel Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer
Einordnung Personen in Berufsausbildung werden bei dieser Schwelle nicht mitgezählt.
Voraussetzung Antragsfrist
Regel Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn
Einordnung Verringerungsumfang muss in Textform geltend gemacht werden.
Voraussetzung Verteilung
Regel Gewünschte Lage der Arbeitszeit soll angegeben werden
Einordnung Beispielsweise Arbeitstage, Beginn, Ende oder freie Wochentage.

Wann darf der Arbeitgeber ablehnen?

Der Arbeitgeber muss der Verringerung und der gewünschten Verteilung grundsätzlich zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

  • Wesentliche Beeinträchtigung der betrieblichen Organisation
  • Wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs
  • Wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb
  • Entstehung unverhältnismäßiger Kosten

Frist für die Entscheidung

Der Arbeitgeber muss die Entscheidung über Arbeitszeit und Verteilung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen.

Erfolgt keine rechtzeitige Ablehnung, kann sich die Arbeitszeit im beantragten Umfang verringern und die gewünschte Verteilung als festgelegt gelten.

Ablauf des Teilzeitantrags

Umfang festlegen: Gewünschte neue Wochenarbeitszeit bestimmen.
Verteilung angeben: Gewünschte Arbeitstage und Arbeitszeiten möglichst konkret benennen.
Textform einhalten: Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn übermitteln.
Erörterung führen: Arbeitgeber und Beschäftigter sollen eine einvernehmliche Regelung suchen.
Entscheidungsfrist prüfen: Mitteilung muss spätestens einen Monat vor Beginn erfolgen.
Keine automatische Rückkehr: Bei unbefristeter Teilzeit besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, später automatisch zur früheren Vollzeit zurückzukehren.
Teilzeitbeschäftigte können ihren Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit in Textform anzeigen. Bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes sind sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen bevorzugt zu berücksichtigen.
Erneuter Antrag: Eine weitere Verringerung kann grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach einer Zustimmung oder einer berechtigten Ablehnung verlangt werden.
Befristete Arbeitszeitreduzierung

Brückenteilzeit: Voraussetzungen, Dauer und Rückkehr

Die Brückenteilzeit ermöglicht eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit mit anschließender Rückkehr zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit.

Mindestdauer 1 Jahr
Betriebsgröße > 45
Höchstdauer 5 Jahre
Punkt
Regel
Bedeutung
Punkt Betriebszugehörigkeit
Regel Länger als sechs Monate
Bedeutung Voraussetzung wie bei der unbefristeten Teilzeit.
Punkt Betriebsgröße
Regel Regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer
Bedeutung Personen in Berufsausbildung werden nicht mitgezählt.
Punkt Dauer
Regel Mindestens ein und höchstens fünf Jahre
Bedeutung Der gewünschte Zeitraum muss bereits im Antrag festgelegt werden.
Punkt Antragsfrist
Regel Mindestens drei Monate vorher in Textform
Bedeutung Umfang, Zeitraum und möglichst auch Verteilung angeben.
Punkt Rückkehr
Regel Rückkehr zur früheren vertraglichen Arbeitszeit
Bedeutung Kein gesonderter Antrag auf Wiederaufstockung erforderlich.

Zumutbarkeitsgrenze bei 46 bis 200 Beschäftigten

Arbeitgeber mit mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmern können einen Antrag zusätzlich ablehnen, wenn bereits die gesetzlich bestimmte Zahl von Beschäftigten Brückenteilzeit nutzt.

  • Bei 46 bis 60 Beschäftigten: mindestens 4 Personen
  • Bei 61 bis 75 Beschäftigten: mindestens 5 Personen
  • Bei 76 bis 90 Beschäftigten: mindestens 6 Personen
  • Die Schwelle steigt je angefangene 15 Beschäftigte weiter an.
  • Bei 196 bis 200 Beschäftigten liegt die Schwelle bei 14 Personen.

Betriebliche Ablehnungsgründe

Unabhängig von der Zumutbarkeitsgrenze kann Brückenteilzeit abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.

Dafür gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe wie bei der unbefristeten Verringerung der Arbeitszeit.

Änderungen während der Brückenteilzeit

Während der vereinbarten Brückenteilzeit kann nach dem TzBfG grundsätzlich weder eine weitere Verringerung noch eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangt werden.

Einvernehmliche Vertragsänderungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem bleiben möglich.

Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit kann eine erneute Verringerung grundsätzlich frühestens nach einem Jahr verlangt werden.

Nach einer berechtigten Ablehnung wegen betrieblicher Gründe kann eine längere Wartezeit gelten.

Abgrenzung: Brückenteilzeit ist nicht dasselbe wie Altersteilzeit, Elternteilzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Für diese Modelle gelten eigene Anspruchsvoraussetzungen und Fristen.
Urlaub und soziale Absicherung

Urlaub, Rente und Arbeitslosengeld bei Teilzeit

Die Reduzierung der Wochenstunden kann sich unterschiedlich auf Urlaubsanspruch, Rentenpunkte, Entgeltfortzahlung und spätere Lohnersatzleistungen auswirken.

Urlaubstage bei Teilzeit

Für die Zahl der Urlaubstage ist grundsätzlich entscheidend, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Die tägliche Stundenzahl ist für die Anzahl der Urlaubstage normalerweise nicht ausschlaggebend.

  • Fünf kürzere Arbeitstage: Urlaubstage bleiben grundsätzlich unverändert.
  • Weniger Arbeitstage pro Woche: Urlaubstage werden entsprechend umgerechnet.
  • Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können mehr Urlaub vorsehen.

Die übliche Umrechnungsformel lautet:

Teilzeiturlaub = Vollzeiturlaub × Teilzeitarbeitstage ÷ Vollzeitarbeitstage

Beispiel: 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche ergeben bei einer regelmäßigen Drei-Tage-Woche 18 Urlaubstage.

Bereits erworbener Urlaub: Bei einem Wechsel der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage während des laufenden Jahres muss geprüft werden, in welchem Zeitraum der jeweilige Urlaub entstanden ist. Bereits erworbene Ansprüche dürfen nicht pauschal rückwirkend gekürzt werden.

Feiertage und Krankheit

Situation
Grundregel
Wichtige Einordnung
Situation Gesetzlicher Feiertag
Grundregel Entgeltfortzahlung bei feiertagsbedingtem Arbeitsausfall
Einordnung Der Feiertag muss auf einen Tag fallen, an dem sonst gearbeitet worden wäre.
Situation Krankheit
Grundregel Grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung
Einordnung Der gesetzliche Anspruch entsteht grundsätzlich nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Situation Freier Teilzeittag
Grundregel Keine zusätzliche Gutschrift allein wegen Feiertag oder Krankheit
Einordnung Es fällt keine geschuldete Arbeitszeit aus.

Auswirkungen auf die gesetzliche Rente

Rentenentgeltpunkte richten sich nach dem Verhältnis des eigenen versicherten Einkommens zum Durchschnittsentgelt der Versicherten.

Sinkt das beitragspflichtige Einkommen durch Teilzeit, entstehen regelmäßig weniger Entgeltpunkte als bei einem höheren Vollzeitgehalt.

  • Dauer der Teilzeit beeinflusst die Gesamtauswirkung.
  • Kindererziehungs- oder Pflegezeiten können zusätzlich relevant sein.
  • Betriebliche und private Altersvorsorge sollten gesondert geprüft werden.
  • Eine Rentenauskunft ermöglicht eine individuellere Einschätzung.

Arbeitslosengeld nach Teilzeit

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich grundsätzlich nach dem versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt im maßgeblichen Bemessungszeitraum.

Eine längere Teilzeitphase mit geringerem Bruttolohn kann daher zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld führen.

Wer nach Eintritt der Arbeitslosigkeit künftig nur noch für eine geringere Wochenarbeitszeit verfügbar ist, kann ebenfalls weniger Arbeitslosengeld erhalten.

Teilzeitwünsche und Einschränkungen der Verfügbarkeit müssen der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden.

Häufige Fehler bei der Teilzeitplanung

Netto proportional kürzen: Das Nettogehalt sinkt wegen des Steuertarifs meist nicht exakt entsprechend dem Stundenanteil.
Unbefristete Teilzeit mit Brückenteilzeit verwechseln: Nur Brückenteilzeit enthält die automatische Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
Falsche Betriebsgrößenschwelle verwenden: Mehr als 15 Beschäftigte gelten für unbefristete Teilzeit, mehr als 45 für Brückenteilzeit.
Antrag zu spät stellen: Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich mindestens drei Monate.
Urlaub nach Stunden statt Arbeitstagen berechnen: Für die Anzahl der Urlaubstage zählt grundsätzlich die Verteilung auf die Wochentage.
Langfristige Folgen ignorieren: Rentenpunkte, Arbeitslosengeld und betriebliche Altersvorsorge sollten in die Entscheidung einbezogen werden.
Gesamtwirkung prüfen: Für eine belastbare Teilzeitentscheidung sollten Brutto, Netto, Arbeitstage, Urlaubsanspruch, Altersvorsorge und der gewünschte Rückkehrweg gemeinsam betrachtet werden.