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Wohngeld-Rechner

So findest du deine Mietstufe: Suche deine Gemeinde oder PLZ in der offiziellen Wohngeld-Mietstufenübersicht oder frage bei deiner Wohngeldstelle nach. Ist deine kleine Gemeinde nicht einzeln aufgeführt, gilt meist die Mietstufe des Landkreises.
Miete / Belastung
Bei Mietern: Bruttokaltmiete ohne Heizkosten. Bei Eigentümern: monatliche Belastung.
Einkommen
Freibeträge
Ergebnis
Wohngeld-Anspruch € 0,00
Berücksichtigte Miete / Belastung € 0,00
Berücksichtigtes Einkommen € 0,00

Berechnungsdetails
Miet-Höchstbetrag € 0,00
Klimakomponente € 0,00
Heizkostenentlastung € 0,00
Abzug vom Einkommen € 0,00
Freibeträge € 0,00
Für die Berechnung genutzte Miete € 0,00
Für die Berechnung genutztes Einkommen € 0,00
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Mit dem Wohngeldrechner erkennen Sie in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag lohnt.

Was der Rechner zeigt

Unser Tool übersetzt die Regeln für Wohngeld Plus in eine schnelle Erstprüfung. Der Rechner zeigt eine Orientierung, ersetzt aber keinen rechtsverbindlichen Bescheid der Wohngeldstelle.

Für Sie ist das trotzdem wertvoll. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen Ende 2024 rund 1,242 Millionen Haushalte Wohngeld.

Sie prüfen damit schneller, ob sich ein Antrag lohnt, welche Eingaben zählen und wo häufige Fehler bei Mietstufe, Einkommen und Haushaltsmitgliedern entstehen.

Rechner-Felder

  • Anspruchsjahr: 2026 oder 2025 auswählen.
  • Haushaltsmitglieder: Anzahl der Personen im Wohngeldhaushalt eintragen.
  • Mietstufe: Mietstufe I bis VII auswählen.
  • Miete / Belastung: Bruttokaltmiete oder monatliche Belastung erfassen.
  • Einkommen: Einkommen vor Abzügen und Kosten durch Arbeit eintragen.
  • Abzüge: Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung auswählen.
  • Freibeträge: Schwerbehinderung, Alleinerziehenden-Freibetrag und sonstige jährliche Freibeträge ergänzen.
Mietstufen I–VII
Dynamisierung 2025 +15 %
Bewilligung meist 12 Monate

Nutzen Sie den Wohngeldrechner als schnelle Vorprüfung. Für die verbindliche Entscheidung sind Ihre vollständigen Unterlagen und die zuständige Wohngeldbehörde maßgeblich.

Wie berechne ich mein Wohngeld 2026 online?

Wenn Sie Wohngeld online berechnen möchten, sparen klare Eingaben viele Rückfragen bei der Wohngeldstelle.

Stand Mai 2026 verweist der Bund weiterhin auf den Rechenstand ab 1. Januar 2025. Für Ihre Prüfung 2026 arbeiten Sie daher mit diesen aktuell bekannten Parametern.

Anspruchsjahr wählen: Prüfen Sie, ob Sie für 2026 oder 2025 rechnen möchten.
Haushaltsmitglieder eintragen: Erfassen Sie alle Personen, die wohngeldrechtlich zum Haushalt gehören.
Mietstufe auswählen: Nutzen Sie die passende Mietstufe für Gemeinde oder Kreis.
Bruttokaltmiete oder Belastung eingeben: Mieter tragen Bruttokaltmiete ohne Heizkosten ein, Eigentümer die monatliche Belastung.
Einkommen und Freibeträge erfassen: Tragen Sie Einkommen, Kosten durch Arbeit, Abzüge und Freibeträge ein.
Ergebnis prüfen: Lesen Sie Wohngeld-Anspruch, berücksichtigte Miete, Einkommen und Berechnungsdetails.

Ergebnis im Rechner

  • Wohngeld-Anspruch als geschätzter Monatswert.
  • Berücksichtigte Miete / Belastung nach Höchstbetrag und Zuschlägen.
  • Berücksichtigtes Einkommen nach Abzügen und Freibeträgen.
  • Miet-Höchstbetrag nach Mietstufe und Haushaltsgröße.
  • Klimakomponente als Zuschlag auf die Miethöchstbeträge.
  • Heizkostenentlastung als eigener Leistungsbaustein.
  • Abzug vom Einkommen, Freibeträge und genutzte Rechenwerte.

Wie gebe ich Wohnort und Mietstufe korrekt ein?

Bei Wohnort und Mietstufe entscheidet Genauigkeit über Ihren Zuschuss. Der Wohngeldrechner 2026 wird nur dann präzise, wenn Sie Ort und Wohnform sauber angeben.

Das Bundesbauministerium arbeitet mit sieben Mietstufen, von I bis VII. Mietstufe III entspricht ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

Profi-Hinweis: Geben Sie nie nur die Region grob an. Schon eine falsche Ortsauswahl kann Ihre Mietstufe und damit den möglichen Zuschuss verschieben.
Eingabe
Warum sie wichtig ist
EingabePLZ und Ort
Warum wichtigMehrere Orte können dieselbe PLZ haben. Die Ortsauswahl steuert dann die richtige Mietstufe.
EingabeGemeinde
Warum wichtigDie Miethöchstbeträge richten sich nach der konkreten Gemeinde oder dem zuständigen Kreis.
EingabeMietstufe I bis VII
Warum wichtigSie bestimmt, welche Miete bei der Wohngeld-Höhe höchstens berücksichtigt wird.

Beispiel: Bei einer Person in Mietstufe III werden 385 Euro Bruttokaltmiete vollständig berücksichtigt, wenn der Höchstbetrag bei 457,20 Euro liegt.

Wie berücksichtige ich die Haushaltsmitglieder richtig?

Mit der richtigen Haushaltsgröße wird Ihr Ergebnis belastbar. Das Tool zählt nur Personen, die nach dem Wohngeldrecht wirklich zum Haushalt gehören.

  • Ehepartner und Lebenspartner werden in der Regel mitgezählt.
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft können ebenfalls zählen.
  • Eltern, Kinder und Geschwister können zählen, wenn die Wohnung ihr gemeinsamer Lebensmittelpunkt ist.
  • Pflegekinder und Pflegeeltern können berücksichtigt werden, wenn sie gemeinsam dort leben.
  • WG-Personen gehören nicht automatisch zum Wohngeldhaushalt.

Freibetrag für Kinder mit Job

Nach § 17 WoGG bleiben bis zu 1.200 Euro Erwerbseinkommen pro Kind unter 25 Jahren unberücksichtigt.

Wenn einzelne Personen wegen Bürgergeld oder anderer ausschließender Leistungen nicht zählen, wird oft nur ein anteiliger Teil der Miete berücksichtigt.

Wohngeld Plus und Reformen 2025/2026 verstehen

Mit dem Wohngeld Plus Rechner sehen Sie schnell, warum die Reform Ihr Ergebnis oft stärker verändert als kleine Mietänderungen.

Reformschritt
Was das für Sie bedeutet
ReformschrittWohngeld-Plus-Reform 2023
BedeutungDas durchschnittliche Wohngeld stieg für bestehende Haushalte um rund 190 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat.
ReformschrittDynamisierung 2025
BedeutungFür bestehende Wohngeldhaushalte kam im Schnitt noch einmal rund 15 Prozent, also etwa 30 Euro monatlich, hinzu.
ReformschrittReichweite
BedeutungDas Institut der deutschen Wirtschaft kalkulierte mit rund zwei Millionen potenziell profitierenden Haushalten.

Für Ihre Praxis heißt das: Prüfen Sie Ihren Anspruch auch dann, wenn Sie früher knapp über der Grenze lagen. Alte Ablehnungen sagen für 2026 oft wenig aus.

Seit 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Auch mit Einkommen in diesem Bereich kann Wohngeld möglich sein.

Wie berechne ich Mietzuschuss und Lastenzuschuss?

Der größte Hebel liegt in der richtigen Zuschussart. Der Rechner trennt Mietzuschuss und Lastenzuschuss sauber, damit Sie keine falschen Kosten eingeben.

Zuschussart
Für wen?
Was Sie eintragen
Häufiger Fehler
ZuschussartMietzuschuss
Für wenMieter und Untermieter
EintragungBruttokaltmiete, also Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten
FehlerHeizkosten zur Miete addieren
ZuschussartLastenzuschuss
Für wenSelbstnutzende Eigentümer
EintragungBelastung aus Zins, Tilgung, Grundsteuer, Verwaltung und pauschalen Bewirtschaftungskosten
FehlerNur Kreditrate eintragen

Wichtige Eingaberegeln

  • Heizkosten und Warmwasser gehören bei Mietern nicht in die Bruttokaltmiete.
  • Garage, Stellplatz und Zusatzdienste zählen in der Regel nicht zur zuschussfähigen Miete.
  • Eigentümer können nach den Bundesregeln auch eine Pauschale von 36 Euro je Quadratmeter im Jahr für Instandhaltungs- und Betriebskosten ansetzen.
  • Oberhalb des Höchstbetrags kann trotzdem Anspruch bestehen, dann zählt nur der gedeckelte Wert.

Sonderfall Heim

Wenn Sie in einem Heim wohnen, greift eine Sonderregel. Der amtliche Rechner legt dann für die Miete den Höchstbetrag Ihres Wohnorts zugrunde.

Wie gebe ich Einkommen und Freibeträge richtig an?

Beim Einkommen verlieren die meisten Anträge Präzision. Der Wohngeld Antrag Rechner wird nur dann treffend, wenn Sie das Zwölfmonatsprinzip sauber anwenden.

Entscheidend ist das Jahreseinkommen aller berücksichtigten Personen, heruntergerechnet auf den Monat.

Wichtig: Es gibt keine einzige bundesweite Wohngeld Einkommensgrenze 2026. Anspruch und Höhe hängen immer von Mietstufe, Haushaltsgröße und zuschussfähiger Miete ab.

Diese Werte zählen

  • Gesamtbrutto für 12 Monate erfassen, nicht nur den nächsten Monatslohn.
  • Pauschale Abzüge beachten: je nach Steuer- und Beitragspflicht können 10, 20 oder 30 Prozent abgezogen werden.
  • Werbungskosten richtig eintragen: bei Lohn mindestens 1.230 Euro pro Jahr, bei Renten mindestens 102 Euro pro Jahr.
  • Freibeträge ergänzen: etwa für Alleinerziehende mit 1.320 Euro pro Jahr oder bei Schwerbehinderung mit 1.800 Euro pro Jahr.
  • Kinderbetreuungskosten abziehen: zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro je Kind und Kalenderjahr.

Wichtig: Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der Einkommensermittlung nicht angerechnet. Für Familien kann das den Unterschied zwischen Ablehnung und Anspruch ausmachen.

Schnelltest vor dem Antrag: Bei erheblichem Vermögen oberhalb von 60.000 Euro für eine Person plus 30.000 Euro je weitere Person scheidet Wohngeld meist aus.

Wohngeld für spezielle Zielgruppen im Überblick

Nicht jeder Haushalt prüft Wohngeld nach denselben Regeln. Der Rechner zeigt Sonderfälle deshalb getrennt an und spart falsche Annahmen.

Für wen Wohngeld besonders relevant ist

  • Familien profitieren oft von höheren Miethöchstbeträgen und mehreren Freibeträgen.
  • Rentner übersehen häufig Werbungskosten und den Grundrentenfreibetrag.
  • Studierende sind nicht automatisch ausgeschlossen.
  • Alleinerziehende haben oft einen starken Effekt durch Freibeträge und Kinderbetreuungskosten.
  • Beschäftigte im Niedriglohnbereich sollten Wohngeld trotz Einkommen prüfen.
  • Heimbewohner können unter besonderen Regeln berücksichtigt werden.

Zusammenfassung

  • Ein Wohngeldrechner liefert eine schnelle Erstprüfung, aber keinen rechtsverbindlichen Bescheid.
  • Seit der Reform 2023 stieg das durchschnittliche Wohngeld für bestehende Haushalte um rund 190 Euro auf etwa 370 Euro.
  • Zum 1. Januar 2025 kam im Schnitt noch einmal rund 15 Prozent hinzu.
  • Es gibt keine feste bundesweite Einkommensgrenze, die für alle Fälle passt.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht als Einkommen.
  • Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt.

Wer kann als Familie Wohngeld beantragen?

Für Familien lohnt sich die Prüfung oft schon bei moderatem Einkommen. Der Ansatz Wohngeld mit Kind berechnen bündelt Miete, Haushaltsgröße und Freibeträge in einem Durchgang.

Entscheidend sind nicht starre Bundeswerte, sondern die Kombination aus Haushaltsmitgliedern, Mietstufe und Bruttokaltmiete.

  • Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der Einkommensermittlung außen vor.
  • Kinderbetreuungskosten können das berücksichtigte Einkommen senken.
  • Unterhaltsleistungen an außerhalb lebende Kinder können als Abzug relevant sein.
  • Bildung und Teilhabe kommt für berücksichtigte Kinder zusätzlich in Betracht.

Wenn Sie im Niedriglohnbereich arbeiten, sollten Sie nicht vorschnell verzichten. Seit 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro, und dennoch kann Wohngeld möglich sein.

Welche Regelungen gelten für Rentner beim Wohngeld?

Auch mit kleiner Rente kann sich ein Antrag lohnen. Der Ablauf Wohngeld Rentner berechnen trennt Renteneinkommen, Miete und mögliche Freibeträge klar.

  • Werbungskosten bei Alters- oder Witwenrenten werden mindestens mit 8,50 Euro pro Monat angesetzt.
  • Grundrentenfreibetrag kann relevant werden, wenn mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorliegen.
  • Schwerbehinderten-Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr kann das Einkommen weiter senken.
  • Lastenzuschuss ist auch für selbstnutzende Eigentümer im Ruhestand möglich.

Das ist kein Randfall. In der amtlichen Kommunikation wird hervorgehoben, dass ein großer Teil der Wohngeldhaushalte aus Rentnerhaushalten besteht.

Wie erhalten Studierende Wohngeld?

Studierende sind nicht automatisch ausgeschlossen. Der Weg Wohngeld für Studenten berechnen ist besonders nützlich, wenn der Haushalt nicht vollständig dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist.

  • Wohngeld kommt in Betracht, wenn kein vollständiger Ausschluss durch BAföG oder ähnliche Leistungen greift.
  • Mieter und Untermieter können grundsätzlich geprüft werden.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht als Einkommen.
  • Die Wohngeldbehörde entscheidet am Ende verbindlich über Sonderkonstellationen.

Prüfen Sie studentische Haushalte sorgfältig. Schon kleine Unterschiede bei Haushaltsform und Leistungsbezug ändern das Ergebnis deutlich.

Was müssen Alleinerziehende beim Wohngeld beachten?

Alleinerziehende gewinnen oft doppelt, durch Freibetrag und abziehbare Betreuungskosten. Der Ablauf Wohngeld Alleinerziehende berechnen macht diese Punkte sofort sichtbar.

  • Alleinerziehenden-Freibetrag: 1.320 Euro pro Jahr.
  • Kinderbetreuungskosten: zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro je Kind und Jahr.
  • Unterhaltsleistungen können das zu berücksichtigende Einkommen mindern.
  • Erwerbstätige Kinder unter 25 bringen zusätzlich bis zu 1.200 Euro Freibetrag pro Jahr.

Ändert sich Ihr Haushalt, sollten Sie den Bescheid neu prüfen lassen. Ein Auszug, Einzug oder eine neue Betreuungssituation kann die Höhe des Wohngelds sofort verändern.

Wie werden Heizkosten und Klimakomponente im Rechner berücksichtigt?

Bei Heizkosten entstehen die meisten Fehlannahmen. Der Rechner trennt deshalb Bruttokaltmiete sauber von den gesetzlichen Zuschlägen.

Baustein
Wert
So hilft er Ihnen
BausteinHeizkostenkomponente
Wertim Schnitt rund 1,20 Euro je m² mehr Wohngeld
NutzenSie federt gestiegene Energiekosten pauschal ab.
BausteinKlimakomponente
Wert0,40 Euro je m² Zuschlag auf die Miethöchstbeträge
NutzenSie verbessert die Berücksichtigung höherer Mieten in energieeffizienten Gebäuden.
BausteinAmtliches Beispiel
Wert438 Euro Höchstbetrag plus 19,20 Euro Klimakomponente
NutzenSo entsteht bei einer Person in Mietstufe III ein berücksichtigbarer Höchstwert von 457,20 Euro.

Für Mieter gehören Heizkosten nicht in die Bruttokaltmiete. Wer Heizkosten direkt in die Kaltmiete einrechnet, erzeugt oft ein zu optimistisches oder falsches Ergebnis.

Wenn Sie Wohngeld Heizkosten berechnen oder Wohngeld Klimakomponente berechnen möchten, prüfen Sie zuerst, welche Eingabe der Rechner tatsächlich verlangt.

Wie prüfe ich meinen Wohngeldanspruch und wann gibt es Auszahlungstermine?

Sie gewinnen am meisten, wenn Sie den Wohngeld Anspruch prüfen und den Antrag danach sofort sauber nachreichen.

Wohnkosten belegen: Mietvertrag, aktuelle Miete oder Belastungsnachweise bereitlegen.
Einkommen vollständig sammeln: Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Nachweise zu Unterhalt erfassen.
Antrag früh stellen: Wohngeld gibt es grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung.
Änderungen sofort melden: Einkommen, Umzug oder Haushaltsgröße direkt aktualisieren.
Weiterleistungsantrag rechtzeitig senden: Am besten etwa zwei Monate vor Ablauf.
Rechner-Ergebnis sichern: Drucken oder speichern, damit Sie Eingaben später leichter belegen können.

Auszahlung und Bewilligung

Das Gesetz sieht Wohngeld im Regelfall für 12 Monate vor. In Ausnahmefällen kann der Bewilligungszeitraum auf 24 Monate verlängert werden.

Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Einen bundesweit festen Auszahlungskalender gibt es jedoch nicht.

Welche häufigen Fragen gibt es zur Nutzung des Wohngeldrechners?

Vor dem Absenden zählen meist wenige Kernfragen. Der Wohngeldrechner beantwortet sie schnell, wenn Ihre Eingaben sauber sind.

Frage
Kurzantwort
FrageIst das Ergebnis verbindlich?
KurzantwortNein. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde.
FrageWelche Daten brauche ich?
KurzantwortWohnort, Mietstufe, Bruttokaltmiete oder Belastung, Haushaltsmitglieder, Einkommen und Freibeträge.
FrageWarum weicht ein späterer Bescheid ab?
KurzantwortHäufig wegen fehlender Nachweise, anderer Haushaltsabgrenzung oder korrigierter Einkommensdaten.
FrageWas bedeutet ein 404-Fehler?
KurzantwortMeist wurde eine alte Unterseite aufgerufen. Starten Sie den Rechner dann neu über die aktuelle Übersichtsseite.
FrageLohnt sich ein Antrag bei knappem Ergebnis?
KurzantwortJa, besonders nach Mieterhöhung, Einkommensrückgang oder Änderung der Haushaltsgröße.

Praxisregel: Nutzen Sie den Rechner als schnelle Vorprüfung. Reichen Sie danach vollständige Unterlagen ein, damit die Bearbeitung nicht ins Stocken gerät.

FAQ

1. Wie hoch ist das durchschnittliche Wohngeld nach der Reform?

Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 stieg das durchschnittliche Wohngeld für bestehende Haushalte um rund 190 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat. Zum 1. Januar 2025 kam im Schnitt noch einmal rund 15 % hinzu.

2. Was ist die Mietstufe und warum ist sie so wichtig?

Die Mietstufe (I bis VII) bestimmt, welche Miethöhe bei der Berechnung höchstens berücksichtigt wird. Schon eine falsche Ortsauswahl kann die Mietstufe und damit den möglichen Zuschuss verschieben.

3. Welche Personen gehören zum Wohngeldhaushalt?

In der Regel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister mit gemeinsamem Lebensmittelpunkt. Nicht jede WG-Mitbewohner:in gehört automatisch dazu.

4. Gehören Heizkosten zur Bruttokaltmiete?

Nein. Heizkosten werden als eigener Leistungsbaustein – die Heizkostenkomponente – berücksichtigt und dürfen nicht in die Bruttokaltmiete eingerechnet werden.

5. Wird Kindergeld als Einkommen angerechnet?

Nein. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der Einkommensermittlung außen vor – für Familien kann das den Unterschied zwischen Ablehnung und Anspruch ausmachen.