Hilfe bei Ihrem Steueranliegen?
Finden Sie noch heute den passenden Ansprechpartner.
Alle Informationen und Ergebnisse, die durch die Online-Rechner auf MwStRechner.de bereitgestellt werden, werden mit größter Sorgfalt recherchiert, geprüft und aufbereitet.
Trotz sorgfältiger Recherche können die Inhalte, Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse unvollständig, veraltet oder in einzelnen Fällen nicht vollständig korrekt sein. Gesetzliche Regelungen, Steuersätze, Freibeträge oder Berechnungsformeln können sich ändern und werden möglicherweise nicht immer sofort aktualisiert.
In einigen Fällen werden komplexe Sachverhalte bewusst vereinfacht oder abstrahiert dargestellt. Ziel ist es, Nutzern eine verständliche Eingabe und eine erste Orientierung zu ermöglichen. Dadurch können die Ergebnisse der Online-Rechner von einer exakten Berechnung durch eine Fachperson oder Behörde abweichen.
Die Ergebnisse der Rechner auf MwStRechner.de dienen ausschließlich als unverbindliche Ersteinschätzung. Sie ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, eine Behörde oder einen sonstigen Experten im jeweiligen Fachgebiet.
Für verbindliche Auskünfte, rechtssichere Berechnungen oder individuelle Entscheidungen sollte immer eine qualifizierte Fachperson oder die zuständige Stelle kontaktiert werden.
Der Zinsrechner ist für eine einmalige Kapitalanlage mit festem Jahreszins ausgelegt. Aus den bekannten Angaben berechnet er wahlweise das Endkapital, das erforderliche Anfangskapital, den notwendigen Zinssatz oder die Laufzeit.
Bekannt sind Anfangskapital, Zinssatz und Laufzeit. Gesucht wird der Betrag, der am Ende einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen zur Verfügung steht.
Bekannt sind das gewünschte Endkapital, der Zinssatz und die Laufzeit. Gesucht wird der Betrag, der zu Beginn angelegt werden muss.
Bekannt sind Anfangskapital, Endkapital und Laufzeit. Gesucht wird die jährliche Rendite, die zum angegebenen Zielbetrag führt.
Bekannt sind Anfangskapital, Endkapital und Zinssatz. Gesucht wird die Zeit, die bis zum Erreichen des Zielbetrags benötigt wird.
Ob Zinsen erneut mitverzinst werden, entscheidet über die verwendete Formel. Ohne Zinseszins bleibt die jährliche Zinsbasis konstant. Mit Zinseszins wächst sie nach jeder Zinsgutschrift.
Jedes Jahr wird ausschließlich das ursprüngliche Anfangskapital verzinst. Die Zinsen gelten als ausgezahlt und werden nicht erneut angelegt.
Die Zinsen werden dem Kapital zugeschlagen. Ab dem folgenden Jahr werden deshalb das Anfangskapital und die bereits gutgeschriebenen Zinsen gemeinsam verzinst.
Bei einer Laufzeit wie 6,2 Jahren werden zuerst die sechs vollständigen Jahre berechnet. Der verbleibende Anteil von 0,2 Jahren wird anschließend linear verzinst.
m steht für die vollständigen Jahre und f für den verbleibenden Jahresanteil. Bei 6,2 Jahren gilt daher m = 6 und f = 0,2.
Die Endkapitalformel lässt sich nach der jeweils gesuchten Größe umstellen. Die folgenden Formeln gelten für vollständige Jahre ohne Steuerabzug.
Das Beispiel zeigt, wie stark sich die Wiederanlage der Zinsen auf das Ergebnis auswirkt. Ausgangspunkt sind 10.000 Euro Anfangskapital, 4 % Jahreszins und eine Laufzeit von 12 Jahren.
Im ersten Jahr sind beide Ergebnisse identisch. Der Unterschied entsteht erst, sobald bereits gutgeschriebene Zinsen in den folgenden Jahren selbst Zinsen erwirtschaften.
Ist die Steuerberechnung aktiviert, werden die Zinsen für jedes Anlagejahr separat betrachtet. Nur der Teil des jährlichen Zinsertrags, der den eingetragenen Freibetrag übersteigt, wird mit dem angegebenen effektiven Steuersatz belastet.
Bei Zinseszins werden die Nettozinsen nach dem Steuerabzug dem Kapital zugeschlagen. Ohne Zinseszins gelten sie als ausgezahlt und werden in späteren Jahren nicht mitverzinst.
Das Ergebnis ist eine mathematische Modellrechnung mit konstanten Eingaben. Für einen Vergleich verschiedener Angebote ist deshalb entscheidend, dieselben Annahmen zu Zinssatz, Laufzeit, Zinsgutschrift und Steuern zu verwenden.